Frage:
Muss ein Essensvertrag im Kindergarten unterschrieben werden?
Guten Tag Frau Bader,
mein Sohn geht seit einigen Tagen in den Kindergarten zur Eingewöhnung. Heute wollte die Leiterin, dass ich einen Essensvertrag unterschreibe. Da ich aber noch nicht weiß, ab wann mein Sohn mitessen soll, möchte ich den Vertrag im Moment nicht unterschreiben. Die Leiterin meinte aber, ohne den Essensvertrag dürfe mein Sohn den Kindergarten nicht besuchen. Ist das rechtens? Immerhin zahlen wir für ein Mittagessen über 3€ und hätten dadurch Mehrkosten von über 60€.
Da mein Arbeitsvertrag während der Elternzeit ausgelaufen ist, muss ich mir nach der Eingewöhnung einen neuen Job suchen. Solange ich noch keine Arbeit habe, möchte ich meinen Sohn nur Vormittags in den Kindergarten geben, d.h. vor dem Mittagessen holen. Wir haben einen 7,5 h Vertrag, weil eine nachträgliche Verlängerung nicht möglich war. Allerdings sollte es der Leiterin egal sein, wann ich mein Kind hole, solange ich die volle Zeit bezahle, oder nicht? Die Leiterin meinte, mindestens 4,5 h muss er täglich gehen. Die Eltern dürfen doch aber selbst entscheiden, wann sie ihr Kind holen oder nicht?
Danke für Ihren Rat.
von
jamelia24
am 13.09.2017, 11:22
Antwort auf:
Muss ein Essensvertrag im Kindergarten unterschrieben werden?
Hallo,
Sie können nicht einen Ganztags-Platz beanspruchen u dann mittags abholen. Das wäre schon denen gegenüber unfair, die den Platz brauchen.
Und wer einen Ganztagesplatz hat kann auch zum Essen "gezwungen" werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2017
Antwort auf:
Muss ein Essensvertrag im Kindergarten unterschrieben werden?
Das kann von Träger zu Träger variieren und ist sicher nicht per Gesetz vorgeschrieben. Ich kenne Leute, denen in ihrem KiGa verweigert wurde die Tür zu öffnen vor dem nächsten Abholungsfenster in 2,5h, weil sie wegen Stau fünf Minuten zu spät waren als sie ihr Kind mal eher holen wollten um einen Ausflug zu machen. Bei uns bekommt man hingegen sein Kind jederzeit ausgehändigt, speziell während der Eingewöhnung. Eine Abholung vor dem Mittagessen ist bei uns aber auch nicht gern gesehen, da es die anderen Kinder irritiert und das Spiel oder die Essensvorbereitung stört. Es gibt Ausnahmen, wo das genehmigt wurde, weil familiäre Gründe es anders nicht zulassen. Und in der Eingewöhnung eh.
Ob das Mittagessen an über Mittag gebuchten Tagen (bzgl Stundenzahl) optional ist sollte in der KiGa-Ordnung stehen. Bei uns zB bis 12:30 Kernzeit und das Mittagessen an den Wochentagen, wo das Kind überhaupt da ist somit für alle außer die Vorschulkinder (die essen erst 12:30) verpflichtend. Zumal bei uns zB Essen monatsweise abgerechnet wird und die Buchung dafür rein verwaltungstechnisch nicht ständig angepasst werden kann. Für die Eingewöhnung werden ggf Sondervereinbarungen getroffen.
Du solltest das einfach mal mit der Leitung in Ruhe besprechen ohne Vorwürfe. Man kann Dir je nachdem wie ausgelastet der KiGa ist nämlich auch zur Last legen mehr Stunden zu buchen als Du benötigst. In manchen Gemeinden wird da sehr drauf geachtet und du hättest gar keinen Anspruch auf mehr als Halbtags so lange du nicht arbeitest.
Man sollte auch als Eltern bei allen Forderungen, die man an den Dienstleister KiGa stellt im Hinterkopf haben, dass sie eben auch eine Leistung erbringen und um diese erbringen zu können mitunter Regeln aufgestellt werden, die natürlich nicht jedem alles Recht machen können, dafür aber die ohnehin immer bürokratiwcher werdende Arbeit der Erzieher enorm erleichtern.
Wie gesagt, prüfe eure Ordnung, den Vertrag und dann rede erst mal in Ruhe mit der Leitung und erkläre die Situation. Du hast ja vor in absehbarer Zeit zu arbeiten und dann isst dein Kind dann ja auch dort. Da kann man ja vernunftig argumentieren ohne sich gleich hinzustellen und mit Gesetzen wedeln zu wollen.
Was nützt es dir ansonsten wenn die Leitung sich hinstellt und sagt, du kannst dein Kind gern vor dem Essen holen, aber bezahlt wird trotzdem? Denn darauf, was nicht bezahlen zu müssen, was so aber in der Ordnung vorgesehen ist, wirst du kein Recht haben. Und wenn es vorgesehen ist, dann brauchst du nicht groß argumentieren und man muss es dir gewähren.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 13.09.2017, 12:36
Antwort auf:
Muss ein Essensvertrag im Kindergarten unterschrieben werden?
Mein Kleiner ist z.Zt. auch in der Eingewöhnung und wir zahlen erst Mittaggeld wenn er schlussendlich mitisst und vorher nicht.
Das wurde mir direkt so von der Erzieherin gesagt.
von
Surematu
am 13.09.2017, 14:21
Antwort auf:
Muss ein Essensvertrag im Kindergarten unterschrieben werden?
Huhu,
es kann der Leiterin nicht unbedingt egal sein, wann Du Dein Kind holst.
Was Du bezahlst, ist nämlich nicht kostendeckend, d.h., für jeden Platz und für jede beantragte Stunde bekommt der Kindergarten auch noch Geld von der Stadt. Und da kann der Kindergarten evtl. Ärger bekommen, wenn Du die Buchungszeit systematisch nicht nutzt, aber die Zuschüsse trotzdem eingestrichen werden. Die Ernsthaftigkeit dessen ist sicher örtlich verschieden - aber hab Verständnis, wenn die Leitung Dir nicht (vor allem nicht offiziell) zusichern kann, dass es in Ordnung ist, wenn Du regelmäßig früher abholst.
Du hast ja grundsätzlich vor, zu arbeiten und die Eingewöhnung ist absehbar - frag doch mal, wie es mit dem Bezahlen des Mittagessens ist, wenn Dein Kind noch nicht mitisst. Bei uns wird z.B. das Geld nicht berechnet, wenn das Kind die ganze Woche nicht mitisst.
von
zweizwerge
am 14.09.2017, 22:16
Antwort auf:
Muss ein Essensvertrag im Kindergarten unterschrieben werden?
Guten Tag,
ich kenne ebenfalls keinen Kindergarten bei dem man abholen kann wie man möchte. Denn die Kinder brauchen ja auch einen geregelten Tagesablauf und die Erzieherinnen brauchen kein durcheinander. Bei uns gibt es feste Zeiten in den gebracht werden soll und dann gibt es zwei verschiedene Abholmöglichkeiten und ansonsten ist die Tür zu.
Und wenn der Platz so gar nicht gebraucht wird, hätte man ihn für jemanden der ihn dringender braucht, lassen können oder nicht ?
In der Eingewöhnung haben wir auch schon das Mittagessen gezahlt. Was ich auch ok finde, denn meist wird recht schnell mitgegessen. Falls das Geld dafür nicht reicht, besteht ja eventuell ein Recht auf "Bildung und Teilhabe" das beim Amt beantragen und die übernehmen einen Teil der kosten.
LG
von
Giusy2012
am 24.09.2017, 09:55