Hallo Frau Bader,
die KK und der AG machen mir das Leben nicht leicht:
Ich bin seit dem 05.12.17 im BV auf Grund einer Risikoschwangerschaft ( da ich in Juni 17 eine Fehlgeburt in der 21ssw hatte).
Seit dem 22.01.2018 (17+6 ssw) bin ich stationär aufgenommen wurden, auf Grund verkürztem Gebärmutterhals (also Schwangerschaftsbedingt) bis auf Weiteres im Krankenhaus (in denke noch die nächsten 4 Wochen).
Auf Anforderung des AG wurde vom Arzt eine Bescheinigung erstellt, dass ich mich seit 22.01. bis auf Weiteres stationär bin wegen Gebärmutterschwäche)
Jetzt kriege ich von der KK Unterlagen fürs Krankengeld.
Meine Frage: Bin ich weiterhin, während des stationären Aufenthaltes, im BV und bekomme mein volles Gehalt oder bin in der AU und bekomme KG?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus!
Viele Grüße
Jule
von
julewer
am 12.04.2018, 16:34
Antwort auf:
Monatelanger Stationärer Aufenthalt im Beschäftigungsverbot - Wer zahlt?
Hallo,
warum machen die Krankenkasse und ihr Arbeitgeber Ihnen das Leben nicht leicht? Das nimmt doch alles seinen geordneten Lauf.
Hier liegt eindeutig eine Erkrankung vor, die dazu führt, dass Ihre Arbeit nicht ausüben können. Die Krankheit geht dem Beschäftigungsverbot vor.
Das bedeutet, dass Sie, wenn die ersten sechs Wochen vorbei sind, kein Anspruch mehr auf Lohn haben, sondern Krankengeld bekommen.
Auf das Elterngeld wirkt sich dies aber nicht negativ aus, die entsprechenden Monate werden ausgeklammert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2018
Antwort auf:
Monatelanger Stationärer Aufenthalt im Beschäftigungsverbot - Wer zahlt?
Für ein BV ist die Voraussetzung, dass man prinzipiell nicht krank (AU), sondern noch arbeitsfähig wäre.
Während des stationären Aufenthalts bist du immer arbeitsunfähig und damit aus dem BV raus. Die KK hat völlig richtig gehandelt, wenn sie dir Unterlagen fürs Krankengeld zusendet. Der AG zahlt dann 6 Wochen lang Lohnfortzahlung, danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Mitglied inaktiv - 12.04.2018, 17:19
Antwort auf:
Monatelanger Stationärer Aufenthalt im Beschäftigungsverbot - Wer zahlt?
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
Ich dachte es wäre ein Unterschied, ob man wegen z.B. einem gebrochenem Bein im Krankenhaus liegt oder wegen Schwangerschaftskomplikationen die auch mit dem Beschäftigungsverbot zusammenhängen.
Also ist es wie sie schreiben, egal weshalb man im KH ist, es ist immer eine AU? Also ob Beinbruch oder Schwangerschaftskomplikationen? Weil ich von dem KH keine AU bis heute bekommen habe, sondern nur eine Bescheinigung für den AG, dass ich bis auf weiteres stationär bin, wegen Gefahr bzw. Risiko einer Frühgeburt. (BV wurde ebenfalls auf Grund von Frühgeburtsrisiko ausgesprochen)
Ich habe nämlich gehört, dass dies einen wesentlichen Unterschied darstellt.
Für Ihre Mühe bedanke ich mich sehr!
Herzlichste Grüße
Jule
von
julewer
am 13.04.2018, 11:08