Re: kein Kindergartenplatz Antwort von N.BADER am 01.02.2011 Halo, ich würde einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen. Sie haben den Anspruch - und nicht erst, wenn das Kind fast vier ist Liebe Grüsse, NB Hallo, kenne mich leider nicht au mit solchen Sachen. Was wäre denn der nächste Schritt? Gehe ich einfach zum Anwalt und der erledigt das für mich? MfG I.B.
Mitglied inaktiv - 01.02.2011, 16:32