Sehr geehrte Frau Bader,
wenn ich aus privaten Gründen als Lehrerin (verbeamtet) das Bundesland wechsel und umziehe: Wird mir dann der Umzug vom Arbeitgeber bezahlt? Wenn ja: Vom Ziel-Land, also dem zukünftigen Arbeitgeber?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
von
Clumsi
am 30.10.2017, 14:50
Antwort auf:
Lehrer: Umzug bezahlt
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.11.2017
Antwort auf:
Lehrer: Umzug bezahlt
Hierauf wirst du leider keine Antwort von Frau Bader bekommen, da es in diesem Forum ausschließlich um rechtliche Themen rund ums Baby geht.
von
Julisa
am 31.10.2017, 12:06
Antwort auf:
Lehrer: Umzug bezahlt
Nein.
Außer du wirst von deinem Dienstherrn an eine andere Stelle entsandt (ohne, dass du dich darauf beworben hast), dann kannst du das m.E. beantragen. Wenn du selbst die Versetzung initiiert hast, dann nicht.
LG
von
momworking
am 01.11.2017, 20:26
Antwort auf:
Lehrer: Umzug bezahlt
nein. trennungsgeld bekommst du doch nicht wenn du freiwillig umziehst? nur wenn du versetzt oder abgeordnet wirst, weil es die schule so möchte, dann ja. aber wenn du dich versetzen lassen WILLST dann natürlich nicht
von
mellomania
am 01.11.2017, 21:34