Hallo Frau Bader, eine Frage: bin im 1. Monat schwanger. Wie sieht es aus, wenn ich mich auf eine Stelle bewerbe, die als Mutterschaftsurlaubsvertretung ausgeschrieben ist, d.h. nur für knapp 5 Monate ausgeschrieben ist, mit dem Zusatz, dass Verlängerung möglich ist (falls die Stelleninhaberin sich für Elternzeit entscheiden sollte). Wenn die dann in meinem 2. oder 3. Arbeitsmonat merken, dass ich schwanger bin, dann schützt mich ja nach dem 5. Monat kein Kündigungsschutz, weil die Stelle ja nur für 5 Monate ausgeschrieben ist, oder? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 24.11.2010, 20:39