Hallo Frau Bader, ich bin im Moment in der 7. Woche schwanger und arbeitslos. Ich suche aber dringend eine Beschäftigung und mit viel Glück, bekomme ich nächste Woche auch eine Stelle. Nun stellt sich mir natürlich eine Frage: Da ich nicht verpflichtet bin, meinem Arbeitgeber direkt beim Vorstellungsgespräch auf die Nase zu binden, das ich schwanger bin, wird er dies ja dann erst nach einer eventuellen Einstellung erfahren. Stehe ich dann unter Kündigungsschutz oder kann er mich wegen der Schwangerschaft dann wieder vor die Türe setzen? Es handelt sich nur um eine Anstellung als Call-Center-Agent, also nichts, was in der Schwangerschaft nicht zu schaffen wäre. Weiteres Thema wäre das Elterngeld. Welches Einkommen wird da angerechnet? Bis zur Geburt gehe ich ja dann ca. 7 Monate arbeiten. Wird da das Durchschnittsgehalt von 12 Monaten genommen oder wie wird das gehandhabt? Danke schonmal für ihre Antwort. lg Angel
Mitglied inaktiv - 04.02.2009, 15:11