Guten Tag,
meine Tochter war letzte Woche krank und ich bekam für den Tag vom Arzt eine Krankschreibung für meinen Arbeitgeber. Dort wurde mir gesagt, ich solle mir Überstunden abschreiben, das sei besser finanziell.
Habe ich mit der Bescheinigung nicht Anspruch auf eine Bezahlung für den Tag?
Ich bin erst kürzlich aus der Elternzeit zurückgekommen.
Vielen Dank für Ihre Antwort
von
bajadera
am 08.11.2018, 20:04
Antwort auf:
Krankheitstage für krankes Kind
Hallo,
der Ag zahlt Sie an dem Tag gar nicht, Sie bekommen von der KK Krankangeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.11.2018
Antwort auf:
Krankheitstage für krankes Kind
Ja hast du, aber nur in Höhe des Krankengeldes. Für den tag zahlt de AG dich dann nicht, dafür reichst du es dann bei der KK ein und bekommst Krankengeld für den Tag.
Bei Überstunden zahlt dein AG den vollen Betrag, du hast dann aber entsprechend weniger Stunden.
Davon ab hast du nur 10 Tage im Jahr, die sind sehr schnell durch wenn das Kind jetzt den ersten Winter in der Betreuung mitmacht. Meistens nehmen die dann alles mit was geht. würde also auch für einzelne tage wenn möglich lieber Überstunden nehmen wie Kinderkrank.
von
Felica
am 08.11.2018, 20:31