Sehr geehrte Frau Bader,
Ich bin ab 040.08.23 im Mutterschutz und bin gesetzlich versichert. Ich habe eine zusätzliche private Krankentagegeld-Versicherung. Lt. Tarifbedingung greift diese auch während der Mutterschutzfrist. Muss ich diese auch beim Elterngeld angeben und wir das Elterngeld dann anders berechnet? In der Zeit des Mutterschutzes bekomme ich ja kein Elterngeld.
Vielen Dank und viele Grüße
von
Susehaft
am 27.07.2023, 14:35
Antwort auf:
Krankentagegeld während MS
Hallo,
hat mit dem EG nach dem Mutterschutz nichts zu tun. Der Mutterschutz wird ja bei der Berechnung vom EG ausgeklammert (wenn Sie nicht darauf verzichten). Im Mutterschutz wird das Krankentagegeld auf das EG angerechnet (was im Normalfall ohne Belang ist, da ja der Lohn auch angerechnet wird u man idR kein EG im Mutterschutz erhält).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2023