Können Sie uns beim Planspiel Basiselterngeld,Elterngeld+ usw helfen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Können Sie uns beim Planspiel Basiselterngeld,Elterngeld+ usw helfen?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau und ich bekommen unser erstes Kind Anfang September (VGT 3.9.) und wir verzweifeln an dem ganzen Elterngeld-Dschungel. Leider war die Elterngeldstelle die für uns zuständig ist unkooperativ und gab uns keinerlei Erklärungen dazu. Meine Frau befindet sich nun seit dem 23.07.2015 in Mutterschutz. Sie möchte natürlich lange für unser Kind zu Hause sein. Ich selber würde natürlich auch gerne zwischenzeitlich zu Hause sein und mich an der Erziehung beteiligen. Nur haben wir keinerlei Ahnung wie wir das bewerkstelligen sollen. Meine Frau plant 12 Monate mind. zu Hause zu sein. Das wäre ja das Basiselterngeld. Ich könnte dazu ja 2 Partnerschaftsmonate dazu nehmen, richtig? Mit welchen finanziellen Engpässen, ausser den 65% vom letzten Gehalt, müssen wir rechen wenn ich auch noch 2 Monate zu Hause sein würde? (12 Monate BEG und 2 PM) Desweiteren wie würde sich das ganze mit Elterngeld+ verhalten? Leider steht im Internet so viel dazu, auch vieles was nicht leicht verständlich ist, das wir nicht weiter kommen. Über kurzfristiges Feedback dazu würden wir uns freuen mit freundlichen Grüßen Jacqueline & Stephan Scamporlino

von stephanscamporlino am 27.07.2015, 20:26



Antwort auf: Können Sie uns beim Planspiel Basiselterngeld,Elterngeld+ usw helfen?

Hallo, jeder kann bis zu 3 Jahre EZ nehmen und zusammen können Sie 14 Mo- Basis-EG bekommen, Wenn beide über 4 Mo. hinweg zwischen 25-30 Std. arbeiten zusätzlich 4 Mo. EG.Plus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2015



Antwort auf: Können Sie uns beim Planspiel Basiselterngeld,Elterngeld+ usw helfen?

Wenn Deine Frau die 12 Monate Zuhause bleiben möchte, dann ist das Basiselterngeld angebracht. Du kannst die 2 Partnermonate nehmen. Diese kannst Du ganz Zuhause bleiben , oder aber auch teilen und daraus Elterngeldplusmonate mache. Dann könntest Du nach zwei Monaten komplett Zuhause weitere 2 Monate bis 30 Stunden im Monat arbeiten. Bei Elterngeld Plus wird dann nichts mehr gegengerechnet.

von Sternenschnuppe am 27.07.2015, 20:36



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld nach Arbeit im Ausland

Liebe Frau Bader Ich habe im Ausland für ein deutsches Unternehmen gearbeitet, war aber nicht sozialversicherungspflichtig entsendet. Da ich erst seit ein paar Wochen einen unbefristeten Vertrag habe, hatte ich bei der Geburt unserer Tochter vor zwei Jahren kein Elterngeld beantrag. Ich hatte zwar einmal bei einer Stelle angerufen dort aber die...


Wann wieder schwanger werden damit gleiches Elterngeld

Hallo :) Ich bin aktuell schwanger und  Entbindungstermin ist der 27.09.2024. Wir haben aktuell vor, dass ich für 12 Monate Basiselterngeld beziehe und danach wieder in Teilzeit arbeiten gehe. Gleichzeitig hat sich uns die Frage gestellt wann ich wieder schwanger werden müsste, bzw. wann das 2. Kind auf die Welt kommen sollte damit man dasselbe...


Elterngeld 2. Kind Ausklammerungsmonate

Sehr geehrte Frau Bader, ich bekomme voraussichtlich am 9.9.24 mein zweites Kind. Bei meinem ersten Kind (geb. am 12.07.22) konnte ich durch den Verzicht auf Ausklammerung des ersten Mutterschutzmonates genug Monate in der Steuerklasse 3 erreichen, um mehr Elterngeld zu erhalten. Bei der zweiten Schwangerschaft habe ich bereits im Januar die St...


Bemessungsgrundlage Elterngeld

Hallo Frau Bader,  Unsere erste Tochter ist am 01.11.2022 zur Welt gekommen und wir haben das EG auf 14 Monate auszahlen lassen (31.12.2023). Meine EZ ist auf 2 Jahre beantragt. Seit Januar 2024 arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit mit 20%.  Ich plane ab September 2024 auf 50% aufzustocken. Unser zweites Kind kommt im Januar 2025 zur Welt. W...


Elterngeld

Hallo, ich habe letztes Jahr im Juli meine Tochter auf die Welt gebracht und habe ab September Elterngeld beantragt es wurde auch alles bewilligt, da ich selbständig war bis im April 2023 und durch die Schwangerschaft es beendet hatte und nirgends Anspruch hatte musste ich beim Jobcenter Leistung beantragen die von April bis September vorüberge...


Elterngeld - arbeiten - erneut schwanger

Hallo Frau Bader, Ich stelle mir die Frage, wie es mit dem Elterngeld aussieht bei folgender Situation: Meine Tochter ist am 09.03.2024 geboren. Ich habe bis 08.2026 Elternzeit beantragt, beginne aber bereits ab 10.03.2024 in Teilzeit wieder bei meiner Arbeitsstelle und ab 08.2026 bin ich wieder Vollzeit angestellt, da ich nur bis 08.03.2025...


Wechsel Elterngeld Plus

Guten Tag Frau Bader,  ich habe derzeit folgendes Problem. Ich befinde mich seit August 2023 in Elternzeit und bekam bis Februar 2024 Basis-Elterngeld. Von März bis Mai habe ich auf EG Plus gewechselt, da ich 10 Stunden pro Woche bei meinem Arbeitgeber arbeite. Dieser Vertrag wurde nun bis zum 30.06. verlängert und ich habe dies der Elterngelds...


Auswirkung Minijob nach Elterngeldbezug während Elternzeit auf nächstes Elterngeld

Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte.  Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent...


Überbrückung nach Elterngeld

Guten Tag, ich habe eine Frage dazu, was für Leistungen mir zustehen.  Ich fange mal vorne an. Ich habe eine Ausbildung gemacht welche zum 31.07.2023 ausgelaufen ist, daher bin ich momentan nicht berufstätig, jedoch in Elternzeit. Meine Tochter kam am 29.07.23 zur Welt. Seitdem beziehe ich Elterngeld, welches dementsprechend zum Juli 2024 au...


Student, Midi-Job, Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte ein Frage zum Elterngeld: Kann ich als Student mit Midi-Job Job-unabhängiges Elterngeld beantragen? Wenn ich in den Sommerferien nicht beschäftigt bin weil mein Vertrag ausläuft, kann ich als Stundent diese Zeit als Elternzeit deklarieren und volles Elterngeld erhalten? Danke! Mit besten Grüßen!