Können die Kinder weggenommen werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Können die Kinder weggenommen werden?

Hallo Frau Bader, Ganz kurz zu meiner Situation ich bin alleinerziehende Mama eines 8jährigen Jungens (geht zur Schule) mit dem aktuellen Pflegegrad 3 (MDK war am Freitag hier zur erneuten Begutachtung und teilte mir mit, das dieser jedoch viel zu niedrig ist, eventuell demnach bald PG 4) ich habe mich dann etwas informiert bei der KK und im Internet und bin dort auf etwas gestoßen, was mir keine Ruhe mehr lässt. Eine enge Freundin von mir leidet seid Jahren an Diadetes Typ1(behindertenausweis 60%),hat seid über 15 Jahren eine anerkannte Persönlichkeitsstörung, Essstörung, dazu noch Chronische Schmerzen im Rücken (Bandscheibenvorfall), und seid ca 2 Monaten wurde eine starke Depression noch ärztlich festgestellt. Berichte über frühere Aufenthalte in der Psychiatrie gibt es, so wie Diagnosen über jede Krankheit die ich hier aufgeführt habe. Aktuell ist sie eben schon den 2ten Monat krank geschrieben, und das erst einmal auf unbestimmte Zeit. Zudem ist sie alleinerziehend mit 2 Kindern (2,8 geht zur Tagesmutter und 9,5 Jahre geht zur Schule). Allein mit ihrer Diabetes hätte sie einen Anspruch auf Pflegegrad oder sehe ich das falsch? Ich habe mich diesbezüglich informiert und sie müsste einen PG zwischen 2 und 3 eigentlich zugeschrieben bekommen. Sie kann sich super selbst versorgen, geht einkaufen und alles. Hier liegt nicht das Problem, sondern eher hierbei, das sie durch ihre Persönlichkeitsstörung und diese Depressionen oft keine Motivation hat. Nächtliche Unruhen, sie kann kaum schlafen trotz Antidepressiva( helfen Tagsüber so semi gut). Wenn die Kids in der Schule und bei der Tagesmutter sind und ich meine Freundin dann kurz mal besuchen gehe muss ich sie immer wieder motivieren, ihr Antrieb geben, auf sie einreden. Wie z.b. das wir zusammen jetzt aufräumen, das sie duschen gehen soll, Einkäufe erledigen wir ab und an zusammen, ich unterstütze sie in Bürokram für Behörden etc. Sie geht auch schon länger in Therapie muss ich dazu sagen, doch oft bekomm ich ihre Angstzustände, Panikattacken und Emotionsausbrüche mit und muss ihr dann gut zureden und sie beruhigen. Ich helfe ihr beim aufräumen oder übernimm das sogar komplett, wenn sie einen Durchhänger hat. Ich muss sie fast täglich motivieren etwas zu essen und zu trinken, da sie das selbst nicht wahrnimmt das sie kaum isst und trinkt. Aus dem Haus zu gehen fällt ihr oft auch schwer. Oft geh ich mit meinem Sohn auch nachmittags bei ihr vorbei. Die Kinder spielen miteinander, und bereite das Abendessen vor. Meine Freundin deckt dann den Tisch und ich seh dann auch das und was sie isst, ihr fällt es leichter, wenn ich mit da bin weil ich sie im Auge habe. Was ich dazu sagen muss, um ihre Kinder kümmert sie sich super. Sobald die Kinder da sind haben die oberste Priorität. Und es fehlt ihnen an nichts. Auf Hygiene, Gesundheit, Nahrung, Ruhezeit, Spielplatzbesuche, ja auf alles wird geachtet. Auch wenn ich nicht da bin! Wenn ich bei ihr bin, nehm ich ihr oft die kleine ab, da ich meinen Sohn und die kleine ziemlich ähnlich behandeln muss und er Freude dabei hat die kleine z.b. "bettfertig" zu machen. Er hilft dann oder schaut zu und fragt viel. So hat meine Freundin etwas Entlastung. Ich denke wenn ich noch mehr Dinge anspreche sprengt das hier den Rahmen. So nun kam heute abend eine bekannte, die bei der awo gearbeitet hatte, um einen abgelehnten Antrag vom jobcenter für Aufstockung da sie ja nur krankengeld bekommt derzeit nochmals anzuschauen. Ich habe sie gefragt wie das ist wenn meine Freundin PG für sich beantragt, diese meinte dann, man könne das auf keinen Fall tun, da sie ja dann ein pflegefall sei und das Jugendamt sie ganz genau prüfen würde ob sie überhaupt in der Lage sei sich um ihre Kinder zu kümmern(Das Jugendamt weiß über ihre krankenakte) und dann wäre es schon sicher das ihre Kinder wo anders untergebracht werden würden. Frau Bader, ist das so wirklich? Ich meine meine Freundin hat sich z.b. die diabetes nicht ausgesucht, und der Anspruch auf PG hätte sie allein dadurch ja schon. Ich bin der Meinung, das wenn sie einen PG bekommen würde einiges leichter wäre für sie, denn sie könnte mehr in Anspruch nehmen. Sie würde entlastet werden. Allein dadurch, das sie Stundenweise jemanden hätte, der auf sie eingeht. Sie an ihre therapiemasnahmen erinnert, wenn sie Ängste hat, eine Hilfe die ihr unter die arme greift. Wenn es ihr mal nicht gut geht, mit ihr die kleine abholt, oder für sie einkaufen geht. Dafür sorgt das soziale Kontakte bestehen bleiben und und und. Vielleicht sogar jemanden der ihr mit dem Haushalt hilft. Können Sie mir weiter helfen? Vielen Dank im voraus

von Minimi1601 am 25.08.2019, 23:40



Antwort auf: Können die Kinder weggenommen werden?

Hallo, das ist zu viel Text, bitte fassen Sie sich kürzer! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.08.2019



Antwort auf: Können die Kinder weggenommen werden?

Wie kommst du darauf das man mit Diabetes einen Anspruch auf PG hat? Auch der Rest als solches bringt den nicht unbedingt mit sich. Fragliche ist eher ob der Schwerbehindertengrad noch passt. Aber um einen PG zu bekommen, muss man im Alltag in einen solchen Masse eingeschränkt sein das man normale, alltägliche Dinge im grossen Umfang alleine nicht mehr bewältigen kann. Das scheint eher weniger der Fall zu sein. Es langt zB auch nicht aus nur mit dem Haushalt überfordert zu sein, sondern auch dinge wie Hygiene, anziehen müssen extrem eingeschränkt sein.

von Felica am 26.08.2019, 00:30



Antwort auf: Können die Kinder weggenommen werden?

@Felicia weil mir das die KK so gesagt hat. Auf Grund der Diabetes genau so die Depressionen in diesem Ausmaß sind jeweils unabhängig von einander ein Grund PG zu beantragen. Ich bin zufällig darauf gestoßen als ich mich wegen etwas bezüglich meines Sohnes schlau machen wollte und hab dann die KK gefragt. Ich hatte ja geschrieben es gibt noch einige Punkte die hier nicht aufgelistet sind. Es geht ja nicht hauptsächlich um Entlastung. Das war nur meine Meinung, das ich denke ihr würde das schon sehr helfen. Einige Hrpnde stehen ja schon da. Kennst du dich mit PG aus? Erzähl mir doch mal deine Erfahrungen. Würde darüber also im Fall meiner Freundin echt gern mehr erfahren. LG

von Minimi1601 am 26.08.2019, 00:42



Antwort auf: Können die Kinder weggenommen werden?

Diabetes und eine psychische Erkrankung sind alleine keine Indikatoren für einen Pflegegrad! Deine Freundin hat allerdings ein Recht auf ambulante Eingliederungshilfe, was in ihrer Situation auch deutlich angebrachter wäre, als ein Plegegrad! Sinnvoll wäre auch ein gesetzlicher Betreuer, denn der kann ihr die Last des Papierkrieges nehmen! Die Kinder werden nicht wegen eines Pflegegrades, ambulanter Eingliederungshilfe oder gesetzlichen Betreuers aus der Familie genommen! Damit es so weit kommt, muss schon etwas massives vorgefallen sein bzw. die Kinder vernachlässigt werden.

von 3wildehühner am 26.08.2019, 01:44



Antwort auf: Können die Kinder weggenommen werden?

Ich finde es angebrachter eine gesetzliche Betreuung anzustreben und die ambulante Eingliederungshilfe. Nur bei Pflegestufe kommt noch lange jemand stundenlang ins Haus, für alles was du jetzt übernimmt.

Mitglied inaktiv - 26.08.2019, 07:13



Antwort auf: Können die Kinder weggenommen werden?

Das ist zu lang, das wird Frau Bader nicht beantworten. Ich finde es bissi amüsant, daß im Expertenforum - wo explizit darum gebeten wird, die Frage kurz und allgemein zu halten - ein mittlerer Roman geschrieben wird, im AE-Forum aber nur zwei Sätze. Aber das nur nebenbei.... Die Ausgangsfrage sollte sein, was überhaupt erreicht werden soll. Ich habe es so verstanden, daß die Frau soll Unterstützung bekommen soll bei der Haushaltsführung und beim Papierkram. Es geht angeblich nicht darum, daß sie sich nicht um sich selber kümmern kann (wie ist das denn mit der Insulingabe, schafft sie das wirklich, wenn sie ohne Aufforderung nicht mal ißt?). Ich bin, wie die anderen, der Ansicht, daß das nicht über eine Pflegestufe zu erreichen ist. Ich würde mich eher um eine generelle Hilfe kümmern. Ich kenne das unter dem Begriff BEW (Betreutes Einzelwohnen). Zusätzlich rate ich zu einem gesetzlichen Betreuer, der den Papierkram übernimmt, denn egal ob Pflegestufe oder BEW - der Papierkram wird dadurch ja nicht weniger, sondern (deutlich) mehr, da muß ja jemand den Überblick behalten. Und ich weiß sicher, daß beim BEW die Kinder nicht generell entzogen werden. Aber es hat halt jemand ein Auge drauf - was im Sinne der Kinder ja nicht verkehrt sein kann.

von Strudelteigteilchen am 26.08.2019, 11:58



Antwort auf: Können die Kinder weggenommen werden?

Ich finde ehrlich gesagt deine Schilderung etwas widersprüchlich: einerseits achtet deine Freundin auf alles, den Kindern mangelt es an nichts, sie hat alles auch alleine im Griff - andererseits bist du so oft wie möglich da, um ihr zu helfen. Weil sie motiviert werden muss, ansonsten antriebslos ist etc. Du bringst sogar die Kinder ins Bett, räumst auf, machst Bürokram für sie. Die Tabletten wirken nämlich nur so semi gut tagsüber. Sie leidet unter Schlafstörungen, Angstzuständen und Emotionsausbrüchen. Du musst darauf achten, dass sie genug isst und trinkt. Das hört sich nicht wirklich danach an, als wenns ie eigentlich alles im Griff hat - auch ohne dich. Das hört sich für mich eher nach jemandem an, der alleine gar nicht klar kommen würde und sich eigentlich eher wirklich alleine nicht um 2 Kinder kümmern könnte.

von cube am 27.08.2019, 07:28



Antwort auf: Können die Kinder weggenommen werden?

Da stimme ich Dir doch mal zu. Ich glaube auch nicht, daß die Frau ihr Leben (und das der Kinder!) im Griff hat und nur "ein wenig" Hilfe braucht. Um so wichtiger fände ich eine RICHTIGE Hilfe. Keine nette Freundin, die tut, was sie kann, und auch keine Pflegestufe. Überhaupt, Pflegestufe: Wer soll das denn übernehmen? Würde ein Pflegedienst die Kinder ins Bett bringen und einen Antrag auf ALG2 ausfüllen? Doch eher nicht, oder? Geht es also darum, daß die AP ihre freundschaftlichen Hilfen bezahlt haben möchte? So gerechtfertigt ich das finde - die Frau braucht professionelle Hilfe, die ihr nicht nur Arbeit abnimmt, sondern die ihr langfristig hilft, aus dem Loch rauszufinden. Aber das ist natürlich kein juristischer Ratschlag, sondern ein rein persönlicher, aus meiner eigenen Erfahrung heraus.

von Strudelteigteilchen am 27.08.2019, 13:54



Antwort auf: Können die Kinder weggenommen werden?

Ich glaube nicht, dass man mit einem Pflegegrad automatisch die Kinder weggenommen bekommt - ich persönlich würde aber sagen, dass ab einem bestimmten Pflegegrad natürlich die Eignung zur Fürsorge für die Kinder beeinträchtigt ist. Pflegegrad heißt ja schließlich, dass man bestimmte Dinge eben nicht ohne Hilfe erledigen kann. Das ist sicher bei einem Teenie etwas anderes, als bei einem Kleinkind, dass eben noch eine ganz andere Fürsorge benötigt. In dem Fall ist es ja so, dass eben außer der Mutter kein Angehöriger da ist, der sich um die Kinder kümmern könnte. Da kann ich mir also schon vorstellen, dass ein bestimmter Pflegegrad tatsächlich das JA auf den Plan ruft. Aber davon ab: die Frau braucht professionelle Hilfe. Auch wegen bzw. für die Kinder! Es ist toll, dass du so unterstützt und hilfst - aber das kann kein Dauerzustand sein, oder? Und was ist, wenn du mal krank bist oder im Urlaub oder einfach eben keine Zeit/Kraft mehr hast? Ich wäre eher dafür, dass du dich um professionelle Hilfe für deine Freundin bemühst. Fürs sie - und die Kinder.

von cube am 27.08.2019, 16:19



Antwort auf: Können die Kinder weggenommen werden?

Ich kann zumindestens bestätigen das Pflegegrad beim Elterngeld bezüglich Betreuungsfähigkeit keine Rolle spielt. Ein Pflegegrad bedeutet für die nicht zwangsläufig das man keinen Säugling betreuen kann. Sehr wohl aber ein Schwerbehindertengrad von über 80%. Ab dann sehen die einen, je nach Einzelfall, als unfähig an einen Säugling zu versorgen und man fällt unter die Härtefallregelung. Kommt aber auf die genaue Behinderung an. 80% mit B - Vermerk jedenfalls langt. Muss man nicht verstehen. Aber evtl sehen die es beim Jugendamt ähnlich. So oder so würde ich hier auch zur Familienhilfe tendieren. Und die Mutter braucht eindeutig Unterstützung, keinen Pflegegrad. Der sagt nun wirklich gar nichts aus und nutzt auch wenig. Ausser es geht um finanzielle Unterstützung.

von Felica am 27.08.2019, 16:30



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