Hallo Frau Bader, ich muss etwas Klarheit für mich schaffen, da ich aktuell wieder drei Tage kindkrank geschrieben wurde und es grade mal März ist und ich nun 8 Tage dann hatte. Mein Partner und ich (zwei Kinder, gleiche Krankenkasse) haben es bisher gehandhabt, dass ich mit der Kleinen (1,5) zu Hause geblieben bin und er mit der Großen (4). Wenn ich meine 10 Tage nun voll habe, ist es dann richtig, dass beide Arbeitgeber der Übertragung zustimmen müssen? Wollte, wenn meine 10 Tage voll sind, die Kinder einfach „tauschen“, aber mein Partner kann mit der Kleinen allein nicht so gut, wenn sie krank ist, weil sie dann oft noch gestillt werden möchte. Und wie ist es generell, wenn keine Kindkrank-Tage mehr übrig sind. Das Kind ist ja trotzdem krank und muss betreut werden. Melde ich das dann dem Arbeitgeber und krieg dann eben kein Gehalt und kein Krankengeld oder akzeptiert der Arbeitgeber das dann nicht mehr. Aktuell versuche ich Überstunden anzuhäufen als Puffer, die ich dann dafür nehmen möchte. Kann mir der Arbeitgeber den Abbau verweigern, wenn mein Kind krank ist? Ich hoffe, Sie können mir mit Klarheit helfen, denn wir haben keine familiären Ressourcen und müssen das in diesem Jahr echt gut planen, auch wenn planen echt schwierig ist. Krank ist halt krank. Viele Grüße und danke Ihnen
von smarties85 am 26.03.2018, 12:04