Liebe Frau Bader, der Vater unseres gemeinsamen Kindes hat in diesem Monat keinen Kindesunterhalt gezahlt. In der Vergangenheit hatte er diesen regelmäßig per Dauerauftrag zum Ende eines Monats für den darauffolgenden Monat gezahlt (, wenn auch nicht immer in richtiger Höhe). Die Zahlung ist bewusst ausgeblieben, nicht aus Versehen. Aus dem Jahre zurückliegenden Scheidungsverfahren gibt es einen Vergleich, der bestimmt, dass er Kindesunterhalt nach einer bestimmten Stufe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hat (, wobei natürlich das seinerzeit aktuelle Einkommen zugrunde gelegt worden ist, das sich inzwischen womöglich erhöht haben dürfte). Kann ich mich in dieser Situation an das Jugendamt zwecks Unterhaltsvorschusses wenden (und die regeln das dann mit ihm) oder ist das Jugendamt nicht zuständig und ich muss zum Rechtsanwalt gehen? Für Ihren kompetenten Rat im Voraus vielen Dank. Beste Grüße, M.
von Alleinerziehend.123 am 04.05.2021, 10:11