Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe mir voriges Jahr im Februar eine Kindersitz gekauft. Nun geht der Bezug des Sitzes kaputt. Eigentlich hat man ja 2 Jahre Gewährleistung auf gekaufte Sachen. Im Geschäft heißt es aber auf den Bezug gibt es nur ein halbes Jahr. Ist das rechtens so oder kann ich auf einen neuen Sitzbezug bestehen.
Vielen Dank im voraus.
MFG Sibs
Mitglied inaktiv - 26.06.2004, 13:16
Antwort auf:
Kindersitz
Hallo,
besser hätte ich es nicht sagen können.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.06.2004
Antwort auf:
Kindersitz
...also ich würde mal sagen, daß das darauf ankommt, ob die Nähte des Bezuges aufgehen, dann ist das auf alle Fälle Gewährleistung 2 Jahre. Wenn aber der Bezug durchgescheuert ist, ist das Abnutzung. Wende Dich doch, wenn es die Nähte sind nochmal an den Laden oder gleich an den Hersteller, dort sind sie meistens sehr kulant eingestellt.
Gruß Daniela
Mitglied inaktiv - 26.06.2004, 17:53