Guten Tag
wenn man im eigentum wohnt(zwei eigentumswohnungen)
und im oberen geschoss kinder wohnen(wir), wie laut darf es dann an einem samstag morgen sein.
die kinder sind 2x18monate und einmal knapp 6jahre alt.
ich kann ja schlecht meine kinder so früh am morgen am hochstuhl fesseln und knebeln,nur weil sie sich gerne bewegen und gerade das laufen richtig lernen(die beiden kleinen)
das ist nämlich das was unsere miteigentümerin halbwegs verlangt von uns.
mehr als ruhige sachen mit denen machen können wir auch.
nun würde mich mal interessieren wie die ruhezeiten beim eigentum sind?
(sind im übrigen auch nicht gerade leise dort unten)
von
Lukiluc
am 27.10.2012, 16:39
Antwort auf:
kinderlärm
Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten.
Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00).
Trotz alledem: Ein Mietshaus ist nicht vergleichbar mit einer Kindertagesstätte, wo manchmal hundert und mehr Kinder auf relativ engem Raum zusammen sind. Und Kindern von Mietern stehen natürlich dieselben Rechte zu wie den Mietern selbst. Das heißt, dass sie selbstverständlich in der Wohnung spielen dürfen und dabei darf es auch lauter zugehen. Denn "das Erzeugen von Lärm durch spielende Kinder ist eine zwingend notwendige Ausdrucksform des Spielens, die nicht unterdrückt werden kann, ohne dass dies zu dauernden Schäden der Kinder führen kann," urteilte das Landesgericht Heidelberg. Üblicher Kinderlärm muss also in einem Mehrparteienhaus hingenommen werden, wenngleich das Spielen natürlich nicht zu einer unzumutbaren Störung der anderen Hausbewohner führen darf.
Was üblich und zumutbar ist, wurde in vielen Gerichtsentscheidungen einzeln geklärt, denn eine allgemeine gesetzliche Regelung zum Kinderlärm gibt es ebenso wenig wie etwa maximal zulässige Höchstwerte für das Geschrei kleiner Wildfänge. Zwar schreiben die meisten Hausordnungen eine Mittagsruhezeit von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr und eine Nachtruhezeit von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr morgens vor, die als Bestandteil des Mietvertrages natürlich auch für Familien mit Kindern verbindlich sind. Das heißt, die Eltern sind angehalten, dafür zu sorgen, dass ihre Sprösslinge in dieser Zeit möglichst ruhig sind. Auch außerhalb dieser Zeiten ist nur kindgerechtes Spielen erlaubt; Aktivitäten wie zum Beispiel von Stühlen herunter springen oder Möbel umwerfen müssen die Eltern unterbinden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.10.2012
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kinderlärm
Auch hinten runter fallen... Ab wann ist denn trubel bi euch?
von
peekaboo
am 27.10.2012, 17:11
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kinderlärm
die kleinen schlafen seit neuestens bis ca 6.45uhr und brauchen dann erstmal zeit zum wach werden.
spielen tun sie ab ca 7.00uhr-7.15uhruhr.
von
Lukiluc
am 27.10.2012, 17:46
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kinderlärm
Muss sie hinnehmen, vor allem in dem Alter der Kleinen.
Bobbycarfahren um die Uhrzeit oder musizieren, da könnte sie gegen vorgehen. Zu Recht :-)
Aber alles was nicht steuerbar ist muss hingenommen werden.
Und hinfallen, lautes Lachen und streiten, Dinge schmeissen etc. ist mit 28 Monaten definitiv nicht steuerbar.
Jeder Richter würde ihr einen Vogel zeigen.
von
Sternenschnuppe
am 27.10.2012, 19:40
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kinderlärm
das beruhigt mich ja schon etwas.
wollte nämlich am montag mal mit der rechtschutz von uns sprechen weil sie uns heute nachmittag mit anzeige gedroht hat.
bobby cars gibt es erst nach dem frühstück um 9uhr.bzw wenn der große im kiga ist.
musik interessiert die beiden derzeit noch nicht so.
was sie halt machen sind die spielsachen aus der kiste rausholen und wieder reinschmeißen bzw der versuch es reinzulegen.(da geh ich garantiert nicht gegen, da es zur ordnung trainiert und ich stolz bin das die jungs es von alleine machen)
von
Lukiluc
am 27.10.2012, 20:16
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kinderlärm
Diee soll lieber zusehen dass die Heizung funktioniert diesen Winter !
Rechtschutz ist eine gute Idee, langsam wird es mal Zeit der Tante Einhalt zu geben,
von
Sternenschnuppe
am 27.10.2012, 20:21
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kinderlärm
Wenn es nicht zu umständlich ist, könntet ihr ja des lieben Friedens Willen einen Teppich ins Kinderzimmer legen, dann hört man das klackern der Duplosteine nicht so laut.
von
Bernsteinelfe
am 27.10.2012, 22:38