Frage: Kinderkrankengeld

Hallo, ich bin als med. Fachkraft angestellt. Im Manteltarifvertrag steht, dass ich 4 Tage max. bei Erkrankung eines Kindes zu Hause bleiben darf. Jetzt sind es 7 Tage geworden und ich soll den Rest abarbeiten oder neuen Urlaub nehmen. Ich bin alleinerziehend und habe 3 Kinder im Alter von 3,5, 11 und 17. Ich arbeite 24 Stunden pro Woche, verteilt auf 4 Tage. Laut § 45 SGB V würden mir 20 Tage zustehen, soweit ich das richtig lese????? Was ist denn nun rechtens? Herzliche Grüsse und vielen Dank Auszug aus dem Manteltarifvertrag Arbeitsbefreiung (1) In den nachstehenden Fällen wird der Medizinischen Fachangestellten/ Arzthelferin auf Antrag Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Gehaltes gewährt: im Kalenderjahr, bb) eines Kindes, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr März 2011 Eine Freistellung erfolgt nur, soweit eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht und der Arzt in den Fällen von aa) und bb) die Notwendigkeit der Anwesenheit der Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin zur vorläufigen Pflege bescheinigt. Die Freistellung darf insgesamt fünf Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreiten.

von kenihalu am 12.12.2012, 17:35



Antwort auf: Kinderkrankengeld

Hallo, steht doch drin: wenn Sie diese zehn Tage nach SGB V nicht in Anspruch nehmen, bekommen Sie vier Tage bezahlten Urlaub. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2012



Antwort auf: Kinderkrankengeld

Das eine ist der Tarifvertrag - der sagt aus dass Du 4 Tage daheim beim Kind bleiben kannst OHNE Lohnabzug. Bei den 10 Tage pro Jahr pro Elternteil (bei AE dann 20 Tage) brauchst Du einen Schein vom Kinderarzt und bekommst in der Zeit dann keinen Lohn. Dafür wird Dir ein Lohnersatz von der Krankenkasse bezahlt, und zwar in Höhe des Krankengeldes! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 13.12.2012, 10:01



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