Liebe Frau Bader,
ich bin alleinerziehend. Ich bekomme das Kindergeld auf mein Konto überwiesen.
Der Vater meines Kindes bezahlt Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, zieht aber das hälftige Kindergeld davon ab.
Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür? Weshalb darf er das machen?
von
Wäschesäcken
am 12.10.2017, 19:06
Antwort auf:
Kindergeld und Unterhalt
Hallo,
ja, darf er
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2017
Antwort auf:
Kindergeld und Unterhalt
Hallo,
Ja das steht sogar so in der Düsseldorfer Tabelle. Auf der letzten Seite ist dann eine Tabelle wo der jeweilige auszahlungsbetrag steht, in der die Hälfte des kindergeldes schon runtergerechnet wurde. Ich gehe mal davon aus, das damit die anfallenden Kosten bei den Besuchskontakten abgedeckt werden.
von
Malou1983
am 12.10.2017, 20:31
Antwort auf:
Kindergeld und Unterhalt
Sondern lediglich ein Steuervorteil für alle die ein Kind in die Welt setzen.
Da er da auch beteiligt war, darf er seine Hälfte dann abziehen von seinen Verpflichtungen Unterhalt.
Hat mit Kosten des Umgangs nichts zu tun.
von
Sternenschnuppe
am 13.10.2017, 07:15
Antwort auf:
Kindergeld und Unterhalt
Ah ok. Danke schön.
von
Malou1983
am 13.10.2017, 08:43