Frage: Kind, Elterngeld

Hallo Frau Bader Am 02.06.2015 müßte geht meine 2jährige Elternzeit zu Ende. Da ich zu diesem Zeitpunkt eigentlich Teilzeit arbeiten wollte, aber dies noch nicht beantragt habe, nun aber in der 3 Woche schwanger bin, wollte ich wissen, bis wann muß ich meine erneute Schwangerschaft auf Arbeit melden? Da ich noch keinen Antrag auf Teilzeit gestellt habe, laufe ich automatisch als Vollzeit weiter? Bei meinem ersten Kind bekam ich bereits Beschäftigungsverbot, werde ich wohl nun wieder BV bekommen. Da ich ja in dieser Zeit mein Grundgehalt bekomme, wird dann das Elterngeld dieser Zeit mit eingerechnet? Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen

von davimi2013 am 19.03.2015, 15:52



Antwort auf: Kind, Elterngeld

Hallo, Sie bekommen dann den vollen Lohn weietr, den Sie bei VZ ohne BV bekämen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2015



Antwort auf: Kind, Elterngeld

Solange Du in Elternzeit bist, bekommst Du kein Beschäftigungsverbot, weil Du ja keiner Beschäftigung nachgehst. Welche Beschäftigung soll da verboten werden? Ein Beschäftigungsverbot bekommst Du frühestens ab Deinem ersten Arbeitstag, zu dem Zeitpunkt dürfte das Elterngeld sowieso ausgelaufen sein. Ab dann bekommst Du auch das Geld, das Du bekommen würdest, wenn Du arbeiten würdest. Wenn Du also TZ beantragst, bekommst Du dann Dein TZ-Gehalt - wenn Du keine TZ beantragst, bekommst Du Dein VZ-Gehalt.

von Strudelteigteilchen am 19.03.2015, 17:18



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