Liebe Frau Bader, seit Dez. 2012 arbeite ich Vollzeit im Büro eines großen Unternehmens in einer Senior-Position. Bereits Ende 2016 hatte ich meine Vorgesetzte vorab darüber informiert, dass ich gerne während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte. Sie meinte, dass sie dies mit der Personalabteilung abklären müsse. Am 30.1.2017 wurde dann unsere Tochter geboren und aufgrund eines Geburtsgewichts < 2500g verlängerte sich mein Mutterschutz auf 12 Wochen (bis 11.5.2017). Meinen Antrag auf EZ bis 29.11.2018 habe ich fristgerecht am 16.3.2017 gestellt, darin war auch mein Wunsch auf Teilzeitarbeit ab dem 30.7.2017 ausführlich angegeben (Umfang, Wochentage, teilw. Heimarbeit, etc.). Mein AG hat mir daraufhin in einem Bestätigungsschreiben zwar die EZ bis Nov. 2018 bestätigt, aber mit keinem Wort die gleichzeitig beantragte Teilzeitarbeit erwähnt. Da ich weiß, dass Teilzeitarbeit in meiner Abteilung generell nicht gewünscht ist, habe ich Anfang April bei meiner Vorgesetzten telefonisch nachgefragt. Sie meinte, dass die Diskussion diesbezüglich mit der Personalabteilung und auch mit der Abteilungsleiterin immer noch ausstünde und wegen Urlaub bzw. Osterfeiertagen auch so schnell nicht stattfinden würde. Ich habe ihr angeboten, zu einem persönlichen Gespräch vorbeizukommen und mich ggf. auch zu Verhandlungen bereiterklärt (z.B. Job-Sharing-Konzept mit meinem Mann, der in der selben Abteilung arbeitet, statt Heimarbeit oder Anzahl Wochenstunden). Leider kam seither immer noch nichts. Mein Mann hat dann letzte Woche noch einmal das Thema angesprochen. Als Antwort hat er bekommen, dass das Problem (welches im übrigen immer noch nicht intern diskutiert wurde) sei, dass für "meine" Teilzeitstelle eine offene Vollzeitstelle gestrichen würde (es sind derzeit mehrere Stellenausschreibungen offen) und dass sie dann anderen KollegInnen auch Teilzeitarbeit zugestehen müssten (z.Zt. sind 4 Kolleginnen in EZ bzw. Mutterschutz, 3 weitere bekommen dieses Jahr ebenfalls noch Nachwuchs). Nun zu meinen Fragen: Ist es mein Problem, dass der AG keinen Termin zur Klärung der Angelegenheit mit seiner Personalabteilung findet? Ich benötige die Arbeitszeitbestätigung für meinen Elterngeldantrag. Oder kann ich nun ohnehin von einer automatischen Zustimmung ausgehen, da nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich widersprochen wurde (§15 Absatz 7 BEEG)? Würden die o.g. Gründe für eine Ablehnung ausreichen? ein Mitarbeiter der Elterngeldstelle sagte mir, der AG bräuchte nur behaupten, dass er meine Vollzeitstelle bereits neu besetzt habe, unabhängig davon, ob noch weitere Stellen offen sind oder ob dieser neue Mitarbeiter ähnlich qualifiziert ist wie ich. Stimmt das? Ich danke vielmals vorab für ihre Antwort! LG Stefanie
von heies005 am 08.05.2017, 12:02