Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin Alleinverdiener, mein Mann studiert.
Ist es richtig, dass die Krankenkasse sagt, ich bekomme deshalb kein Kinderkrankengeld?
Wir haben 2 Kinder, 2 und 5 Jahre.
Es war heute ein riesiges Drama. Während einer Pflichtveranstaltung von ihm mit digitalem Test hinterher brach die fiebrige Kleine im Bad zusammen, kam nicht mehr hoch, konnte nicht rufen und schlief dort auf den kalten Fliesen ein. Er merkte zum Glück, dass sie nach 5 min noch immer nicht von der Toilette zurück war und musste den Test abbrechen. Es zählt als nicht bestanden.
Sie weinte danach nur noch. Es hätte sonst was passieren können.
Es tut mir unendlich leid. Natürlich wollte sie den ganzen Tag nur Mama.
Die Krankenkasse meint, da er nicht arbeitet, bekomme ich keine Kinderkrankentage.
Ist das so richtig?
von
Anastasya
am 03.05.2021, 21:00
Antwort auf:
Kein Kinderkrankengeld, wenn ein Partner studiert
Hallo,
die Frage ist hier, ob er das Kind betreuen kann, dann sind Sie nicht freizustellen. Es würde etwas bringen, wenn er sich von der Uni bescheinigen lässt, dass es ihm nicht möglich ist, dass Kind zu betreuen,, zB, weil er online Vorlesungen/ Pflichtveranstaltungen hat.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2021
Antwort auf:
Kein Kinderkrankengeld, wenn ein Partner studiert
war sie schon krank als du zur arbeit bist? hoffe ich trete dir nicht zu nahe..an sich richtig. kinderkrankengeld erhälst du nur, wenn keine weitere person das kind betreuen kann. in wie weit er sich sich von der betreuung abmelden kann weil er tests hat weiß ich nicht.
von
mellomania
am 03.05.2021, 21:09
Antwort auf:
Kein Kinderkrankengeld, wenn ein Partner studiert
Ja und nein.
Für mich ist Studium Arbeit. Wenn da eine wichtige Arbeit ansteht oder Pflichtzeilnahme, dann ist der Partner nicht abkömmlich. Zumal, wie will die kk es überprüfen?
von
Felica
am 03.05.2021, 22:02
Antwort auf:
Kein Kinderkrankengeld, wenn ein Partner studiert
Ich vermute mal, dass dein Mann über dich familienversichert ist?
Dann setzen die KK einfach Nichtbeschäftigung an.
von
KielSprotte
am 04.05.2021, 07:10