Hallo Könnte mein Mann seiner Arbeit fern bleiben, wenn der Kleine ( nicht sein leiblicher Sohn ) krank wird und ich ihn nicht versorgen kann? Welche rechte hat da generell ein Stiefvater? Dürfte er auch später Schularbeiten unterschreiben, mit dem Kind zum Arzt gehen etc. ? Bedarf es dafür einer Adoption oder reicht eine Vollmacht, oder kontrolliert das eh keiner ? Habe noch nie gehört dass ein Vater beweisen muss, dass er es ist. Ich bin immer sehr unschlüssig, was ich angeben muss, wenn die Spalte Eltern auftaucht. Nur mich ? Zum leiblichen bestand niemals Kontakt, da dieser sich weigert. Vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 20.01.2010, 19:51