Sehr geehrte Frau Bader,
zur Zeit befinde ich mich vollzeit in einem Angestelltenverhältnis. Nach der Geburt des Kindes möchte ich nach Ablauf der 8 Wochen Mutterschutz in Elternzeit gehen und bekomme dann Elterngeld. Nun hat sich die Möglichkeit ergeben, bei einem anderen Arbeitgeber ca. 4-6 Stunden pro Woche auf Honorarbasis zu arbeiten. Das Geld aus den gearbeiteten Stunden würde mir dann nach einer gewissen Zeit einmal komplett überwiesen.
Kann ich dieses Honorar ohne eine Einkürzung des Elterngeldes dazu verdienen?
Mit freundlichen Grüßen
von
Selsus
am 12.11.2018, 16:42
Antwort auf:
Kann ich zusätzlich zum Elterngeld eine Arbeit auf Honorarbasis durchführen?
Hallo,
besser, wenn es nach dem EG ausgezahlt wird. Ansonsten wird es angerechnet - deshalb ist es besser, EG-Plus zu wählen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2018
Antwort auf:
Kann ich zusätzlich zum Elterngeld eine Arbeit auf Honorarbasis durchführen?
Warum sollte das nicht angerechnet werden, ist doch Erwerbseinkommen!
Mitglied inaktiv - 12.11.2018, 18:56
Antwort auf:
Kann ich zusätzlich zum Elterngeld eine Arbeit auf Honorarbasis durchführen?
Prinzipiell geht das. Kommt drauf an, wieviel es am Ende wird. Du nimmst statt klassischem Elterngeld Elterngeld Plus. Mit Elterngeld Plus darfst Du mehr dazu verdienen, ohne dass es angerechnet wird. Alternativ lässt Du Dich erst nach Auslauf des Elterngeldes bezahlen.
Honorarbasis ist wie selbständig sein?
Dann musst Du einfach schauen, dass Dein Gewinn in den zwei Jahren möglichst gering ist. Also Computer, Tablet, Handy, Teppich, Telefon, Möbel fürs Arbeitszimmer kaufen. 7G Umlage machen (erklärt Dir Dein Steuerberater).
Die Elterngeldstelle wird Dich vorab schätzen lassen, wieviel Du verdienst, am Ende musst Du dann taggenau Dein Einkommen angeben (macht auch wieder der Steuerberater).
Ich würde versuchen, mit Deinem Auftraggeber einen Vorschuss zu verhandeln. Oder aber die Rechnungen nach hinten zu schieben.
von
emilie.d.
am 12.11.2018, 21:24