Kann ich zusätzlich zum Elterngeld eine Arbeit auf Honorarbasis durchführen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich zusätzlich zum Elterngeld eine Arbeit auf Honorarbasis durchführen?

Sehr geehrte Frau Bader, zur Zeit befinde ich mich vollzeit in einem Angestelltenverhältnis. Nach der Geburt des Kindes möchte ich nach Ablauf der 8 Wochen Mutterschutz in Elternzeit gehen und bekomme dann Elterngeld. Nun hat sich die Möglichkeit ergeben, bei einem anderen Arbeitgeber ca. 4-6 Stunden pro Woche auf Honorarbasis zu arbeiten. Das Geld aus den gearbeiteten Stunden würde mir dann nach einer gewissen Zeit einmal komplett überwiesen. Kann ich dieses Honorar ohne eine Einkürzung des Elterngeldes dazu verdienen? Mit freundlichen Grüßen

von Selsus am 12.11.2018, 16:42



Antwort auf: Kann ich zusätzlich zum Elterngeld eine Arbeit auf Honorarbasis durchführen?

Hallo, besser, wenn es nach dem EG ausgezahlt wird. Ansonsten wird es angerechnet - deshalb ist es besser, EG-Plus zu wählen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2018



Antwort auf: Kann ich zusätzlich zum Elterngeld eine Arbeit auf Honorarbasis durchführen?

Warum sollte das nicht angerechnet werden, ist doch Erwerbseinkommen!

Mitglied inaktiv - 12.11.2018, 18:56



Antwort auf: Kann ich zusätzlich zum Elterngeld eine Arbeit auf Honorarbasis durchführen?

Prinzipiell geht das. Kommt drauf an, wieviel es am Ende wird. Du nimmst statt klassischem Elterngeld Elterngeld Plus. Mit Elterngeld Plus darfst Du mehr dazu verdienen, ohne dass es angerechnet wird. Alternativ lässt Du Dich erst nach Auslauf des Elterngeldes bezahlen. Honorarbasis ist wie selbständig sein? Dann musst Du einfach schauen, dass Dein Gewinn in den zwei Jahren möglichst gering ist. Also Computer, Tablet, Handy, Teppich, Telefon, Möbel fürs Arbeitszimmer kaufen. 7G Umlage machen (erklärt Dir Dein Steuerberater). Die Elterngeldstelle wird Dich vorab schätzen lassen, wieviel Du verdienst, am Ende musst Du dann taggenau Dein Einkommen angeben (macht auch wieder der Steuerberater). Ich würde versuchen, mit Deinem Auftraggeber einen Vorschuss zu verhandeln. Oder aber die Rechnungen nach hinten zu schieben.

von emilie.d. am 12.11.2018, 21:24



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld & Beschäftigung auf Honorarbasis

Sehr geehrte Frau Bader, Stimmt es, dass man im ersten Lebensjahr seines Kindes auf Honorarbasis arbeiten darf, ohne dieses angeben zu müssen? Muss man eine Beschäftigung auf Honorarbasis bei der Einkommenssteuererklärung des Ehemannes angeben? Vielen, lieben Dank im Voraus.


Umzug/Elterngeld/kindergeld

Guten Morgen Frau Bader,  zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz...


Insolvenzgeld Elterngeld

Guten Abend, Mein Arbeitgeber war im Schutzschirmverfahren und somit haben wir 3 Monate lang Insolvenzgeld vom Arbeitsamt erhalten (laut Abrechnung wurden regulär Steuern abgezogen). Werden diese nun bei der Berechnung des Elterngeld tatsächlich als Nullmonate berechnet, obwohl ich voll gearbeitet und Steuern gezahlt habe? Vielen Dank und fr...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader,    ich habe einen befristen Arbeitsvertrag dieser geht bis zum 20.08.24 und mein Kind ist ausgerechnet für den 22.06.24. Danach bin ich arbeitslos. Nun meine Frage : wieviel Elterngeld steht mir dann zu ? Sind das 67% von meinem jetzigen Gehalt ? ( Habe 1 1/2 Jahre dort gearbeitet)    liebe Grüße !


Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge...


Steuerklassenwechsel für Elterngeld

Guten Tag Frau Bader,  Ich habe eine Frage zum Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Der ET ist am 10.01.2025 und der Mutterschutz würde am 30.11.2024 beginnen. Wir möchten nun die Steuerklassen wechseln (ab Juni), damit ich mehr elterngeld bekomme. Wird der November noch als bemessungszeitraum berechnet? Ich müsste ja 6 Monate in der günstige...


Elterngeld

Hallo Frau Bader,  ich habe am 20.07. ET und mein befristeter Arbeitsvertrag wurde bis zum 31.10.24 verlängert, läuft danach aber definitiv aus. Wie geht es ab dem 01.11. für mich weiter bezüglich Elternzeit, Elterngeld und Arbeitslosengeld? Ich habe gehört ich müsste mich danach auch selbst krankenversichern, stimmt das? Das wäre finanziell al...


Beeinflusst Unterbrechung Elternzeit das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in 2- jähriger Elternzeit bei meinem Arbeitgeber mit Elterngeld Plus. Nach einem Jahr Elternzeit möchte ich gerne kündigen und ein Referendariat für das Lehramt beginnen, aber nicht antreten, sondern sofort weiter in Elternzeit gehen. Mir wurde gesagt, dass das möglich ist, sofort nach der Verbeamtung, ...


Elterngeld nach Arbeit im Ausland

Liebe Frau Bader Ich habe im Ausland für ein deutsches Unternehmen gearbeitet, war aber nicht sozialversicherungspflichtig entsendet. Da ich erst seit ein paar Wochen einen unbefristeten Vertrag habe, hatte ich bei der Geburt unserer Tochter vor zwei Jahren kein Elterngeld beantrag. Ich hatte zwar einmal bei einer Stelle angerufen dort aber die...


Wann wieder schwanger werden damit gleiches Elterngeld

Hallo :) Ich bin aktuell schwanger und  Entbindungstermin ist der 27.09.2024. Wir haben aktuell vor, dass ich für 12 Monate Basiselterngeld beziehe und danach wieder in Teilzeit arbeiten gehe. Gleichzeitig hat sich uns die Frage gestellt wann ich wieder schwanger werden müsste, bzw. wann das 2. Kind auf die Welt kommen sollte damit man dasselbe...