Hallo Frau Bader, wir haben über anwälte festgelegt Umgangszeiten.In der Praxis finde ich diese jedoch nun zu häufig und zu kurz(täglich 1 std)+Wochenende ein Tag. KV nimmt den Umgang unter Woche nahezu nicht wahr.und wenn dann wann er will wie er will.ich füge mich teilweise,da ich mich ja für das Kind freue wenn er kommt.Trotzdem auf nichts verlass. Kann ich schriftlich als E-Mail andere zB unter der Woche 1-2 a3 std vereinbaren,dann muss ich nicht immer alles danach richten und er kommt dann eh nicht. Ich kann mit ihm so nichts ausmachen,er ist labil.bzw sieht vorgeschriebene Zeiten eh nicht ein,ein ich komme Jetzt muss genügen. Das führt zur nächsten Frage, er hat keine Meldeadresse ich weiss nicht wo er wohnt zahlt kein unterhält und redet öfter mal in m.Beisein Dinge wie.ja die mama will nicht dass der papa kommt,sie ist böse. Kann ich in so einem Fall den Umgang versagen? Aussetzen für eine bestimmte Zeit? Er kümmert sich an sichbgut um das Kind,sie freut sich.aber solche aussagen machen doch einnkind auch kaputt Danke etwas komplex jetzt
von rehela am 06.03.2017, 07:52