Kann ich meine Kinder sofort aus dem Heim holen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kann ich meine Kinder sofort aus dem Heim holen?

Hallo, ich habe meine Kinder freiwillig in ein Heim gegeben und möchte sie nun sofort zurückholen, da dort auch etwas vorgefallen ist was ich nicht billigen kann. Das Jugendamt weiss Bescheid , aber alles andere würde nun den Rahmen sprengen. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei der Inobhutnahme beim Jugendamt. Allerdings sind die Kinder nun in einem Heim untergebracht und somit ist es doch keine Inobhutnahme mehr oder? Kann ich einfach hinfahren und sie mitnehmen? Gruß

von Cocovanijen am 12.12.2018, 16:16



Antwort auf: Kann ich meine Kinder sofort aus dem Heim holen?

Hallo, Inobhutnahme bedeutet, dass es nicht freiwillig war u das JA das ABR nicht hat (das es idR gerichtlich bekommt). Sie müssen das mit dem JA klären Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.12.2018



Antwort auf: Kann ich meine Kinder sofort aus dem Heim holen?

übertragen werden.

von Marianna81 am 12.12.2018, 17:49



Antwort auf: Kann ich meine Kinder sofort aus dem Heim holen?

Inobhutnahme und Heimunterbringung ist kein Widerspruch. Keiner kann aus der Ferne die Sachlage einschätzen. Besprich Dein Anliegen mit dem Jugendamt. Hole Dir ggf. ausführlichen anwaltlichen Rat.

von HeyDu! am 12.12.2018, 18:19



Antwort auf: Kann ich meine Kinder sofort aus dem Heim holen?

Danke aber deshalb habe ich ja hier meine Frage an die Anwältin gestellt.

von Cocovanijen am 12.12.2018, 18:41



Antwort auf: Kann ich meine Kinder sofort aus dem Heim holen?

Das hier bedeutet doch das die Inobhutnahme beendet ist sobald eine andere Hilfe zur Erziehung bewilligt ist oder?: Prof. Peter-Christian Kunkel Inobhutnahme / 5 Ende Die Inobhutnahme endet, wenn das Kind dem Personensorgeberechtigten übergeben wird oder wenn das Jugendamt nach Durchführung des Hilfeplanungsverfahrens Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII oder nach Erreichen der Volljährigkeit Hilfe nach § 41 SGB VIII gewährt. Die mögliche Dauer einer Inobhutnahme ist gesetzlich nicht geregelt. Um einen kontinuierlichen Hilfeprozess sicherzustellen und eine Lücke in der sozialpädagogischen Unterstützung zu vermeiden, ist die Inobhutnahme allerdings nicht auf eine akute Notversorgung beschränkt, sondern übernimmt auch eine Clearing-Funktion im Hinblick auf die geeignete und notwendige Anschlusshilfe. Der Gesetzgeber geht also davon aus, dass die Inobhutnahme trotz ihres vorläufigen Charakters im Bedarfsfall über die eigentliche Krisensituation hinaus bis zum Abschluss des Hilfeplanungsprozesses andauern kann.

von Cocovanijen am 12.12.2018, 18:51



Antwort auf: Kann ich meine Kinder sofort aus dem Heim holen?

Nein, Du hast ja kein Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wie alt sind die Kinder und willst Du sie dann dauerhaft wieder zu Dir nehmen? Was war denn ausgemacht mit dem Jugendamt wie es weitergehen soll?

von Sternenschnuppe am 12.12.2018, 22:20



Antwort auf: Kann ich meine Kinder sofort aus dem Heim holen?

Deine Argumentation ist auch nicht schlüssig. Das JA muß die Kinder doch irgendwo unterbringen - entweder Pflegefamilie oder Heim. Im Rahmen der Inobhutnahme wird eine Fremdunterbringung angeordnet. Das ABR ist nach wie vor beim JA. Das, was du "den Rahmen sprengen" nennst, werden aber vermutlich genau die Informationen sein, die benötigt werden, um die Situation einschätzen zu können. Die schlichte Frage "kann ich meine Kinder einfach abholen" wird ganz sicher mit "Nein" beantwortet werden. Das JA hat ja nun auch eine Fürsorgepflicht - die schließt auch ein, dass die Kinder nicht von den Eltern abgegeben und wieder zurück geholt werden können, wie es gerade passt. Wenn du trifftige Gründe hattest, deine Kinder abzugeben, müssen diese Gründe ja nun auch erst mal nicht mehr vorhanden sein. Einfach zu sagen "da ist etwas passiert was ich mir nicht passt" reicht nicht. Willst du deine Kinder nur deswegen da raus holen oder hast du dir ganz grundsätzlich dein Leben jetzt so eingerichtet, dass du dich wieder dauerhaft kümmern kannst und willst? Ja, auch darum muss sich das JA kümmern. Und deswegen kannst du deine Kinder nicht einfach abholen, sondern musst mit dem JA klären, ob das ABR wieder auf dich übertragen werden kann.

von cube am 13.12.2018, 11:38



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Darf mein Ex ohne Zustimmung Fotos der Kinder ins Internet stellen?

Hallo mein Mann und ich haben uns getrennt. Er stellt bei Facebook Fotos der Kinder 2 1/2 Jahre und 9 Monate rein, ich habe ihm gesagt, das ich das nicht möchte, und er die Fotos löschen soll, aber er macht es nicht. Was kann ich machen? Vielen Dank vorab für ihre Antwort


Trennung, Vater möchte die Kinder, was ist zu tun?

Hallo, kurz zu unserer Situation. Ich bin 27 Jahre alt, bin gelernte Kauffrau für Büromanagement und beziehe seit Ende 2019 Bürgergeld. Der Vater der Kinder ist 27 und studiert seit 2018. Mittlerweile ist er im Master und voraussichtlich in 2 Jahren fertig. Unsere Kinder sind (4 Jahre alt und 1,5 Jahre alt). Wir wohnen in einer gemeinsamen Wohnung ...


Mutter-Kinder-Kur-Abbruch wegen 5 Tagen Kalt Wasser und kalte Heizung geht das?

Seit 5 Tagen ist auf meiner Kurklinik kein warm Wasser mehr und keine Heizung. Ich habe jetzt eine Blasenentzündung und mein Sohn hat schlimmen Ausschlag. Die Kurleitung kümmert sich nicht úm die Familien und es erfolgt keine Kommunikation, die Krankenkasse ist auch unfähig sich mit der Kurleitung auseinander zu setzen, ich will heute noch abreisen...


Wie einigt man sich wie oft die Kinder beim Vater sind?

Hallo, mein Partner und ich sind unverheiratet und habe 2 Kinder. 1,5 und 4 Jahre alt. Ich möchte mich nun trennen und in eine eigene Wohnung mit den Kindern ziehen. Ich betreue die Kinder seit Anfang an Vollzeit. Mein Partner studiert seit Geburt unseres ersten Kindes und ist jetzt im Master. Er stellt sich quer und möchte mir die Kinder ni...


Was sind nichteheliche Kinder im Erbrecht?

Guten Tag Frau Bader, mein Schwiegervater ist verstorben und meine Schwiegereltern hatten ein gemeinsames Testament. Darin sind drei Söhne und eine Tochter erwähnt. Das Erbe verteilt sich auf alle zu gleichen Teilen. Dann folgender Satz: "Für die Erbersatzfolge gilt die gesetzliche Erbfolge mit Ausnahme nichtehelicher Kinder männlicher Nachkomme...


Nachbarn/Kinder nehmen keine rücksicht

Schön guten Tag, Wir haben ein fast 3 monate altes Baby was in unserer Wohnung nicht zu ruhe kommt durch die Nachbarn und Kinder (ca.5Jahre und über1Jahr) die unter uns leben. Wir haben die Nachbarn schon drauf angesprochen das Ihre Kinder in vielen sachen einfach zu laut sind. Problematig liegt da drin : das Große kind ist permament am rum trampe...


Trennung Unterhalt und Aufenthalt der Kinder

Hallo Frau Bader, mein Mann hat sich von mir getrennt und lebt nun seit gut einer Woche bei seiner Schwester. Heute hat er mir offenbart, das er sich mit seiner Arbeitskollegin und gleichzeitig neue Frau eine 4 Zimmer Wohnung nehmen wird. Er möchte das Wechselmodell unsere Kinder sind 6 und 3. Er sagte das er, dann aber kein Unterhalt mehr zahlen...


Rückführung Kinder

Hallo, meine Kinder sind seit 6 Wochen in einer Wohngruppe. Nun hab ich durch Zufall erfahren das eine Rückführung schnell möglich ist mit einem ärztlichen Attest. Ich persönlich nehme seit 3 Monaten ein Antidepressiva und werde spätestens in 2 Monaten endlich eine Tagesklinik besuchen können. Reicht da ein Attest von meiner betreuten Hausärztin (...


Unsere Grundschuldirektorin hat unseren Antrag auf Beurlaubung der Kinder abgelehnt, habe ich noch eine Chance rechtlich?

Hallo. Wir wollen uns beruflich neuorientieren und dafür 4 Monate verschiedene Auslandsprojektstellen anschauen und kennenlernen. Wir haben einen Antrag auf Beurlaubung der Kinder 1. Klasse und 3. Klasse gestellt ( Lehrer befürworten die Reise), Direktorin lehnt es aber ab. Aber es wäre eine unumgängliche vorübergehende Schließung des Haushalts, m...


Elternzeit mehrmals verlängern verschiedene Kinder

Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt.  Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver...