Guten Tag,ich möchte gerne wissen,ob der vermutliche Kindsvater sich solange weigern kann Unterhalt zu zahlen,bis es eindeutig bewiesen ist,ob er der wirkliche Vater ist?Wenn die Mutter Zahlungen fordert,muß sie dann einen Vaterschaftstest fodern,um Zahlungen zu verlangen?
Dankeschön für Ihre Antwort,Gruß Bea
Mitglied inaktiv - 14.02.2001, 13:01
Antwort auf:
Kann der vermutliche Kindsvater sich weigern,Unterhalt zu zahlen?
Liebe Bea, was heißt, "kann er"? Wenn er weiß, dass er der Vater ist, muss er sicherlich zahlen. Wenn er es aber nicht tut, können Sie nur noch gerichtlich dagegen vorgehen und vorher zahlt er einfach nicht.
Ohne Vaterschaftstest können Sie nicht beweisen, dass er der KV ist, der Test geht idR nur im Verfahren, wenn er sich weigert.
Aber:
1. den entstandenen Unterhalt muss er nachzahlen
2. Sie können einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2001