Mein Bruder lebt seit über 3 Jahren von seiner Frau getrennt. Sie hat ihn mit dem Kind verlassen und ist wieder bei ihren Eltern eingezogen.
Nun will er die Scheidung einreichen. Sie verdient mehr Geld als er. Kann er evtl. Unterhalt verlangen? Es gibt zwar ein Haus mit Grundstück, was aber zum Glück nur auf seinen Namen eintragen ist.
Das Kind ist zu je 1/2 auf beider Steuerkarte eingetragen und er zahlt jeden Monat 150 Euro freiwillig an sie für das Kind.
Muss er überhaupt Unterhalt zahlen, weil sie eindeutig mehr verdient als er?
von
Himbeere2008
am 08.03.2011, 18:37
Antwort auf:
Kann auch die Exfrau unterhaltspflichtig sein?
Hallo,
an das Kind muss er zahlen, egal wieviel sie verdient.
Ob er an sie zahlen muss, hängt von verschiedenene Faktoren ab (zB Alter des Kindes) und kann nur von einem RA vor Ort berechnet werden
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.03.2011
Antwort auf:
Kann auch die Exfrau unterhaltspflichtig sein?
Hallo
1)
Kindesunterhalt hat NICHTS mit Unterhalt für den Ex-Ehegatten zu tun!
Der, bei dem das Kind nicht lebt, hat nach seinen Einkommenskennzahlen für der Kind Barunterhalt zu leisten.
Das müsste die Mutter schon mind. das 10-fach (oder so) verdienen, damit evtl. kein Unterhalt mehr fällig würde.
Aber eigentlich hat das Einkommen der Mutter nicht mit dem Kindesunterhalt des vaters zu tun.
2.)
Aus welcher Begründung heraus sollte sie zahlen müssen?
Nur, wenn die Einkommen so extrem unterschiedlich sind, kann es ggf. zu einem Ehegattenunterhalt kommen.
Wobei bei DER Konstellation noch geprüft werden muss, ob die Mutter überhaupt das volle Einkommen anrechnen lassen muss, da sie ja auch noch für's Kind sorgt.
Zumal er ja Vermögen hat (Haus).
Viele Grüße
Désirée
von
desireekk
am 08.03.2011, 20:37