Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit

Hallo Frau Bader, Ich hätte eine erneut eine frage bezüglich meiner Sonderzahlung. Ich habe am ... entbunden. Laut meinem Vertrag ist die Jahressonderzahlung im tv-l §20 geregelt. Nun habe ich diese nicht erhalten, angeblich weil nicht im Beschäftigungsverhaltnis. Soweit ich aber lesen kann, steht mir diese im Jahr der Geburt zu §20 (4). Die Arbeit sagt nein, wie gehe ich am besten vor? Ich betstege das doch richtig. Können sie mir weiterhelfen? Liebe grüße und danke

von Ninchen_emmi am 05.12.2019, 10:56



Antwort auf: Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit

Hallo, habe ich doch schon beantwortet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.12.2019



Antwort auf: Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit

an den personalrat weden. dir steht es zu, die antwort hast du ja bereits erhalten

von mellomania am 05.12.2019, 13:03



Antwort auf: Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit

Wir haben keinen personalrat

von Ninchen_emmi am 05.12.2019, 13:25



Antwort auf: Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit

Nur kurz um das sicherzustellen: Du bist dort aber immer noch beschäftigt. Dein Vertrag ist nicht beendet/gekündigt, sondern du bist lediglich in Elternzeit. Richtig?

von chrissicat am 05.12.2019, 13:37



Antwort auf: Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit

mitarbeitervertretung? du bist im öffentlichen dienst?

von mellomania am 05.12.2019, 13:42



Antwort auf: Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit

Genau, mein vertrag läuft noch. Ne leider nicht nur teilweise tv-l. Wir sind nur eine Einrichtung.

von Ninchen_emmi am 05.12.2019, 13:58



Antwort auf: Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit

hier steht genau, dass du dieses jahr die SZ bekommen wirst aber in den jahren mit reiner EZ NICHT. https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jahressonderzahlung-431-zwoelftelung-der-jahressonderzahlung_idesk_PI13994_HI2206821.html

von mellomania am 05.12.2019, 15:19



Antwort auf: Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit

Leider nur TVöD

von Ninchen_emmi am 06.12.2019, 10:32



Antwort auf: Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit

Ja, du hast Recht: im Jahr 2019 hast du Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung. Mache die Zahlung der Jahressonderzahlung bei deinem Arbeitgeber schriftlich geltend und verweise auf den entsprechenden Paragraphen.

von chrissicat am 07.12.2019, 12:25



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