Frage:
Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit
Hallo Frau Bader,
Ich hätte eine erneut eine frage bezüglich meiner Sonderzahlung.
Ich habe am ... entbunden.
Laut meinem Vertrag ist die Jahressonderzahlung im tv-l §20 geregelt.
Nun habe ich diese nicht erhalten, angeblich weil nicht im Beschäftigungsverhaltnis.
Soweit ich aber lesen kann, steht mir diese im Jahr der Geburt zu §20 (4).
Die Arbeit sagt nein, wie gehe ich am besten vor?
Ich betstege das doch richtig.
Können sie mir weiterhelfen?
Liebe grüße und danke
von
Ninchen_emmi
am 05.12.2019, 10:56
Antwort auf:
Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit
Hallo,
habe ich doch schon beantwortet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.12.2019
Antwort auf:
Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit
an den personalrat weden. dir steht es zu, die antwort hast du ja bereits erhalten
von
mellomania
am 05.12.2019, 13:03
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Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit
Wir haben keinen personalrat
von
Ninchen_emmi
am 05.12.2019, 13:25
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Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit
Nur kurz um das sicherzustellen:
Du bist dort aber immer noch beschäftigt. Dein Vertrag ist nicht beendet/gekündigt, sondern du bist lediglich in Elternzeit. Richtig?
von
chrissicat
am 05.12.2019, 13:37
Antwort auf:
Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit
mitarbeitervertretung? du bist im öffentlichen dienst?
von
mellomania
am 05.12.2019, 13:42
Antwort auf:
Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit
Genau, mein vertrag läuft noch.
Ne leider nicht nur teilweise tv-l.
Wir sind nur eine Einrichtung.
von
Ninchen_emmi
am 05.12.2019, 13:58
Antwort auf:
Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit
hier steht genau, dass du dieses jahr die SZ bekommen wirst aber in den jahren mit reiner EZ NICHT.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jahressonderzahlung-431-zwoelftelung-der-jahressonderzahlung_idesk_PI13994_HI2206821.html
von
mellomania
am 05.12.2019, 15:19
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Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit
Leider nur TVöD
von
Ninchen_emmi
am 06.12.2019, 10:32
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Jahressonderzahlung Tv-L Elternzeit
Ja, du hast Recht: im Jahr 2019 hast du Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung.
Mache die Zahlung der Jahressonderzahlung bei deinem Arbeitgeber schriftlich geltend und verweise auf den entsprechenden Paragraphen.
von
chrissicat
am 07.12.2019, 12:25