Ist während des Bezugs von Mutterschaftsleistungen ein Zuverdienst erlaubt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ist während des Bezugs von Mutterschaftsleistungen ein Zuverdienst erlaubt?

Liebe Frau Bader, bald beginnt mein Mutterschutz und ich werde während dieser Zeit das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse sowie den Arbeitgeberzuschuss (aus meiner Haupttätigkeit) erhalten. Da ich gelegentlich noch Zuverdienste aus meinem nebenberuflichen Kleingewerbe habe, frage ich mich nun, ob dies während der Mutterschutzzeit erlaubt ist, ohne dass die entsprechenden Verdienste vom Mutterschaftsgeld bzw. vom Arbeitgeberzuschuss abgezogen werden. Außerdem frage ich mich, ob es hierbei auf das Datum der Leistungserbringung oder des Zahlungseingangs (wie beim Elterngeld) ankommt? Können Sie mir hier weiterhelfen? Vielen Dank!

von Samsone am 22.11.2020, 13:59



Antwort auf: Ist während des Bezugs von Mutterschaftsleistungen ein Zuverdienst erlaubt?

Hallo, hat mit dem Verdienstausfall vom Ag ja nichts zu tun. Den haben Sie trotzdem. Wird also nicht angerechnet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2020



Antwort auf: Ist während des Bezugs von Mutterschaftsleistungen ein Zuverdienst erlaubt?

Lt. MuSchG ist eine freiwillige Weiterbeschäftigung in den 6 Wochen vor dem ET möglich. In den 8 Wochen danach (bzw. 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten) ist eine freiwillige Weiterbeschäftigung nicht möglich. Ich würde beim Zuverdienst nachfragen, ob die es überhaupt möchten. Manche AG möchten das gar nicht und dann stelle ich es mir mit der Weiterbeschäftigung während des Mutterschutzes schwierig vor.

von Ani123 am 22.11.2020, 20:20



Antwort auf: Ist während des Bezugs von Mutterschaftsleistungen ein Zuverdienst erlaubt?

es liest sich als selbständige tätigkeit als nebengewerbe! von daher muss sie niemanden fragen

von mellomania am 22.11.2020, 21:55



Antwort auf: Ist während des Bezugs von Mutterschaftsleistungen ein Zuverdienst erlaubt?

Außerdem geht es der AP darum, ob Gelder aus Leistungen von vor dem Mutterschutz erbracht aber erst dann fließen angerechnet werden. Ani wenn man keine Ahnung hat, sollte man nicht antworten. Es hilft keiner AP und stiftet Verwirrung

Mitglied inaktiv - 22.11.2020, 22:00



Antwort auf: Ist während des Bezugs von Mutterschaftsleistungen ein Zuverdienst erlaubt?

ich lese keinen hinweis auf ihre frage von dir. nur wirres zeug :-) nadann

von mellomania am 23.11.2020, 13:08



Antwort auf: Ist während des Bezugs von Mutterschaftsleistungen ein Zuverdienst erlaubt?

Mello... Seit wann heißt du ani123

Mitglied inaktiv - 23.11.2020, 14:18



Antwort auf: Ist während des Bezugs von Mutterschaftsleistungen ein Zuverdienst erlaubt?

aus dem ich leider keine antwort rauslese. hätte mich auch interessiert, du kennst dich doch normal aus. das war meine intention :-)

von mellomania am 23.11.2020, 21:16



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld plus, Zuverdienst

Sehr geehrte Frau Bader! Ich beziehe derzeit Elterngeld plus. Mein Kind ist 6 Monate alt. Elternzeit habe ich 2 Jahre beantragt. Meine Arbeitsstelle ist an mich herangetreten ob ich früher für ein paar Stunden wieder arbeiten könnte. Wie verhält sich die Anrechnung bei Elterngeld plus? Mein Elterngeld beträgt rund 560 Euro. Der Verdienst vo...


Elterngeld plus - unregelmäßiger Zuverdienst

Hallo Ich bin derzeit ganz frisch in Elternzeit (9wochen) und möchte von zuhause aus bisschen was dazu verdienen und unabhängige Scentsy Beraterin werden ! Ich habe Elterngeld auf zwei Jahre beantragt und bekomme im Monat netto 356€ Wie viel darf ich denn dazu verdienen ohne das mir etwas abgezogen wird ? Mein netto verdienst vor der Geburt lag...


Gibt es eine Begrenzung für den Zuverdienst im Mutterschutz?

Hallo Frau Bader, ich befinde mich im Mutterschutz vor der Geburt. Ich arbeite im Homeoffice und würde gerne wissen, wieviel ich hinzuverdienen darf. Ich arbeite in Teilzeit und habe 800€ brutto. MfG Clasas


Elternzeit und Zuverdienst

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Thema Elternzeit und Kündigung. Mein Kind wird im laufenden Monat 1 Jahr alt. Insgesamt nehme ich 1 Jahr und 7 Monate Elternzeit. Ich stehe in einem Hauptarbeitsverhältnis bei einer großen Supermarktkette und habe einen 450€-Job in einem kleinen 3-Mann-Handwerksbetrieb. Ab Juni wollte ich den 450€-Job p...


Elterngeld 2. Kind nach ElterngeldPlus ohne Zuverdienst

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe Fragen zu zwei möglichen Szenarien: A) wie berechnet sich das Elterngeld für Kind 2, wenn es direkt im Anschluss an 24 Monate ElterngeldPlus (ohne Zuverdienst) von Kind 1 geboren wird? B) wie berechnet sich das Elterngeld für Kind 2, wenn ich in den 12 Monaten vor seiner Geburt 5 Monate Lohnverdienst hatte...


Zuverdienst in Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin das dritte Jahr in Elternzeit. Bekomme auch kein Elterngeld mehr. Ich arbeite in der Gastronomie und war vor der Geburt meines Kindes in Vollzeit angestellt. Nun gehe ich in meiner Vollzeitunterbrechung in meiner Firma auf 450,-€ Basis wieder arbeiten und möchte trotzdem noch ein Kleingewerbe anmelden. Ist das überha...


Elterngeld und Zuverdienst

Guten Tag, ich beziehe derzeit Elterngeld plus und möchte als Physiotherapeutin 1Mal die Woche 2.15 Stunden arbeiten. Eventuell komme noch Vertretungsstunden hinzu, die aber nicht häufig sein werden. Die Tätigkeit ist als Übungsleiterin in einem Gesundheitszentrums (nicht mein eigentlicher Job als Physiotherapeutin im Krankenhaus). Ich nutze d...


Zuverdienst elterngeldplus

Hallo Frau Bader, Ich werde wohl ab Dezember meinen Job antreten und werde mein Basis Elterngeld in Elterngeld plus umstellen. Jetzt ist meine Frage, die Elterngeldstelle möchte ja vorerst den Bruttolohn wissen, welchen ich dort bekommen werde. Am Ende des bezugszeitraums muss ja nochmal ein Nachweis eingereicht werden richtig ? Ich werde wohl ...


Entgfldfortzahlung nach Elternzeit mit Zuverdienst

Sehr geehrte Frau Bader, Uns stellt sich aktuell die Frage wie sich die Lohnfortzahlung auf Grund eines tätigkeitsbezogenen BV in der 2. SS nach der Elternzeit gestaltet. Nach der Geburt meines ersten Kindes bin ich insgesamt 12 Monate in Elternzeit, davon 6 Monate mit Bezug von Basiselterngeld und 6 Monate Elterngeld Plus mit Zuverdienst durch ...


Zuverdienst zu Elterngeld

Hallo Frau Bader. Ich bin Hausfrau und habe nun noch ein zweites Kind bekommen. Ich habe Elterngeld+ gewählt und erhalte den Basissatz von 150€ mntl. für 24 Monate. Nun überlege ich noch einen Minijob anzunehmen. So richtig klar wird mir nach Recherche im Internet nicht ob ich nun nur 150€ dazuverdienen darf, damit der Job abzugsfrei ist oder ob i...