Guten Tag Frau Bader, ist es möglich während der Elternzeit im ersten Jahr z.B. mit dem Arbeitgeber eine Arbeitszeit von 10Stunden pro Woche festzulegen und auch entsprechend bezahlt zu bekommen, dann aber wenn Bedarf besteht und es bei mir betreuungstechnisch möglich ist, Stunden auf einem Gleitzeit/Freizeitkonto aufzubauen (in Summe würde ich immer unter 30 Stunden pro Woche bleiben). Müssen diese "Überstunden" dann innerhalb der Elternzeit abgebaut werden, oder kann ich diese Stunden auch aufheben und später irgenwann abfeiern? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Sabrina
von FrauderRinge am 29.07.2013, 18:29