Sehr geehrte Frau Bader, zunächst einmal möchte ich mich für die tolle Möglichkeit, hier Fragen stellen zu können, bei Ihnen bedanken und Ihnen und Ihren Kollegen ein großes Kompliment dafür aussprechen. Nun zu meiner o. g. Frage: Meine Tochter ist im Juni 2019 zwei Jahre alt geworden. Ich hatte von Beginn an für die ersten zwei Jahre Elternzeit beantragt und auch bewilligt bekommen. Währenddessen wurde eine Vertretung für mich eingestellt. Diese wollte nun aber ihren Vertrag nicht verlängern und ist zum Ende meiner zwei Jahre Elternzeit im Juni wieder gegangen. Ich habe kurz zuvor aber schon das dritte Jahr Elternzeit beantragt und bewilligt bekommen. Nun habe ich aus Kulanz (ich verstehe mich übrigens sehr gut mit meinem AG, einem Mittelständler mit mehr als 1.500 Mitarbeitern), gesagt, dass ich zum 1. Juli 2019 im Rahmen meines dritten Jahres Elternzeit mit 60 Prozent, also 23,5 Wochenstunden zurückkomme, aber bis 1. September 2019 im Homeoffice bei freier Zeiteinteilung. Alles super soweit, lediglich habe ich die Rechnung ohne meine kleine Tochter gemacht! Die Eingewöhnung in der Kita klappt gar nicht, ich muss dennoch montags - donnerstags 5 und freitags 3,5 Stunden arbeiten, sie kann aber gerade mal 3 Stunden vormittags ohne mich in der Kita bleiben. Mehr ist da auf lange Sicht auch nicht machbar, das ist das Maximum, obwohl wir einen Ganztagsplatz haben, den ich wohl widerrufen werde. Mein Mann ist Vollzeit beschäftigt und kann es auch nicht auffangen und ständig die Großeltern beanspruchen möchte ich nicht. Kann ich also jetzt, trotz unterschriebenem Elternteilzeitvertrag, zurückrudern und die Stundenzahl auf 15 Std./Woche bei weiterhin Homeoffice und flexibler Zeiteinteilung reduzieren? Wie und bis wann muss ich es beantragen? Und wann würde dies wirksam? Es sollte schnellstmöglich sein. Vielen Dank für Ihre Mühe und das Lesen des "Romans". Mit den besten Grüßen "Dewdrop"
von Dewdrop am 22.08.2019, 23:00