Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

Sehr geehrte Frau Bader... ich bin seit März aufgrund eines Bandscheibenvorfalls an der HWS krankgeschrieben im Juni wurde ich operiert ... seit Mitte April beziehe ich nun Krankengeld ... am7.9. Sollte ich per Wiederreingliederung arbeiten worauf ich mich echt gefreut habe... nun habe ich erfahren das ich in der 5SSW bin... mein Gynäkologe hat gesagt ich kann arbeiten .... also ich bin Stationsleitung im Altenheim und meine Chefin sagte das ich aufgrund der momentanen Situation sprich Corona ein Beschäftigungsverbot von ihr bekomme ... nun ist meine Angst das es finanziell echt bergab geht... ich habe ja die letzten Monate Krankengeld bezogen ... was bekomme ich jetzt an Geld ... ich weiß das bei BV der Arbeitgeber zahlt jedoch wird der Durchschnitt der letzten 3 Monate berechnet... was heißt das jetzt für mich? Lieben Gruß sendet Anna

von Anna8483 am 11.08.2020, 20:05



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2020



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

Fpr dich bedeutet das, das du im BV das bekommst was du auch ohne dieses bekommen würdest. Wegen dem Durchschnitt, da würden wenn auch die 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft genommen. Nicht die 3 Monate vor Arbeitseintritt. Zudem bezieht sich das auf we hselnde Lohnzahlungen, wenn man also jeden Monat verschieden arbeitet. Bei festen Gehaltszahlungen spielt das keine Rolle. Solltest du Zulagen bekommen, die müssen weiter bezahlt werden als wenn du arbeitest. Sie werden allerdings versteuert.

von Felica am 11.08.2020, 20:18



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

@ felicita... die Frage ist... bekomm ich dann Zahlungen in Höhe von dem Krankengeld ? Oder den vollen Lohn ... und ich bin ja eigentlich ab 7.9-6.10. in der Wiedereingliederung ... wo ich ja theoretisch noch Krankengeld bekommen würde... aber meine Chefin hat mir bereits heute Beschäftigungsverbot ausgesprochen

von Anna8483 am 11.08.2020, 20:25



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

Wenn du offiziell krank bist, greift kein BV!!!

Mitglied inaktiv - 11.08.2020, 20:31



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

Wie ich schrieb. Im BV gibt es immer das was es auch ohbe dieses geben würde. Solange noch wegen AU komplett daheim gibt es nichts vom AG. Wenn die Wiedereingliederung beginnt dann in dem vereinbarten Stundenunfang. Sobald die durch ist und du ohne Schwangerschaft dann VZ arbeiten würdest bekämmst du VZ. So wäre daa korrekte Vorgehen.

von Felica am 11.08.2020, 20:36



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

Zur Wiedereingliederung darf ich ja garnicht antreten da dies meine Chefin verbietet...

von Anna8483 am 11.08.2020, 21:10



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

Und wenn du offiziell noch krank bist, bekommst du keinen Lohn. Sondern Krankengeld.

Mitglied inaktiv - 11.08.2020, 21:12



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

Das ist mir klar... wenn die Krankmeldung ausläuft? Bekomm ich dann normalen Lohn oder weiter eine Zahlung in Höhe des Krankengeldes

von Anna8483 am 11.08.2020, 21:14



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

Dann bekommst du den Lohn wie vereinbart...

Mitglied inaktiv - 11.08.2020, 21:20



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

aber halt nur, wenn du gesund bist! die krankmeldung auslaufen lassen und direkt das bv anschließen, obwohl du nicht arbeitsfähig bist geht nicht. wenn die krankmeldung verlängert wird, läuft das weiter

von mellomania am 11.08.2020, 22:15



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

Bis zum 6.9. bist du AU und zuhause. Vom 7.9.-18.10. wärest du weiter AU und in Wiedereingliederung. In den beiden Zeiten gibt es Krankengeld. Ab dem 19.10. wärest du arbeitsfähig und ab da gibt es Arbeitslohn. Während des BV gibt es das was du bekommen würdest, wenn du arbeitest. AU aufheben lassen wg. BV, das geht nicht. Und da die Wiedereingliederung schon beantragt und genehmigt ist, ist da auch nichts dran zu ändern. Es wäre allerdings auch fraglich, ob sie ohne Wiedereingliederung zurück zur Arbeit gegangen werden. Das BV kann der AG erst aussprechen, wenn sie wieder dort arbeiten; das ist mit Beginn der Wiedereingliederung. Sie können die Wiedereingliederung nicht machen, trotzdem müsste die KK erstmal zahlen.

von Ani123 am 12.08.2020, 00:17



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

s.o. Solange diese AU gilt, darf gar kein BV ausgesprochen werden. Frage mich also gerade, wie das nun gehandhabt wird und bin gespannt, was Frau Bader dazu antwortet.

von cube am 12.08.2020, 09:07



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

dass für die Arbeitsstunden unter Wiedereingliederungs-AU ein BV ausgestellt werden müsste. Bis hin zum Ende der Wiedereingliederungsmaßnahme jeweils angepasst auf die steigende Stundenzahl um dann in ein komplettes BV überzugehen. Und da frage ich mich, ob das eben rechtlich möglich ist, weil eine AU unter Wiedereingliederung - heißt ja, arbeiten ist möglich, aber unter begrenzter/steigender Stundenzahl (eigentlich ähnlich einem BV, oder?). Oder ob die WEG gecancelt werden müsste zugunsten des BV´s. Ich bin gespannt, wie man das Dilemma (zumindest erscheint es mir als solches) löst. Vernutlich aber total simpel :-)?

von cube am 12.08.2020, 09:31



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

Also laut Krankenkasse bekomme ich sobald das BV ausgesprochen ist den Lohn vom Arbeitgeber ....meine jetztige Krankmeldung geht bis zum Tag wo die Wiedereingliederung startet... die Wiedereingliederung findet nicht statt und das BV tritt dann in Kraft

von Anna8483 am 12.08.2020, 20:03



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

bist du gesund? könntest du ohne bv arbeiten?

von mellomania am 12.08.2020, 21:31



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

Mir stellt sich auch die Frage: könntest du ohne Schwangerschaft denn arbeiten?ein BV setzt eine grundsätzliche Arbeitsfähigkeit voraus.

Mitglied inaktiv - 12.08.2020, 21:54



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

die wiedereingliederung läuft mit krankenschein. ohne bv wäre diese gestartet. daher kannst du nicht keinen krankenschein nehmen, bv und volle bezahlung. du erhälst normal das krankengeld weiter. du wärst sonst bevorteilt anderen gegenüber was nicht rechtens ist. wärst du gesund, wäre keine wiedereingliederung geplant

von mellomania am 12.08.2020, 22:32



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

ll

von mellomania am 12.08.2020, 22:40



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

Krankengeld so lange die wiedereingliederung geplant ist. Ab dann volles gehalt. Liebe ap, berichte bitte das ergebnis. Ich würd mir wünschen, dass es mellomaniac vor neid zerreisst.

Mitglied inaktiv - 13.08.2020, 01:58



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

was hab ich mir ihr zu tun? nix. mir ist, wie anderen auch, nur die logik wichtig, was zählt und was nicht. das was du anderen wünschst ist ein spiegel deiner selbst :-) armes hascherl

von mellomania am 13.08.2020, 18:15



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

....dass frau bader recht hat und gönne es ihr. Eine ganz wundervolle eigenschaft, gönnen können, solltest du auch mal üben, macht das leben viel leichter! Viel erfolg!

Mitglied inaktiv - 13.08.2020, 20:33



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

wenn es ohne bv vollgehalt geben würde erhält sie es mit bv ja auch. wenn aber die krankmeldung weiterlaufen muss mit krankengeld um die wiedereingliederung zu machen, bekommt sie eben das. das hat doch mit gönnen nicht viel zu tun sondern mit geltendem recht für alle. für ein bv muss man gesund und arbeitsfähig sein. das müsstest du eigentlich wissen,

von mellomania am 13.08.2020, 21:24



Antwort auf: Im Bezug von Krankengeld schwanger was nun

maaaaannn, sie wird Krankengeld bekommen, bis zum ende der Wiedereingliederung und dann wird sie das volle gehalt bekommen. der Arzt traut ihr ja auch die Wiedereingliederung zu, also ist sie arbeitsfähig, auch wenn du speibst! *für ein bv muss man gesund und arbeitsfähig sein. das müsstest du eigentlich wissen* ich? warum? ich verstehe die sorgen der ap und ich verstehe auch, dass man überrascht von einer Schwangerschaft sein kann und deswegen wissen will, was man an Geldern erhält. wenn das dann maximal ist, ist das wunderbar!

Mitglied inaktiv - 14.08.2020, 11:19



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Krankengeld dann schwanger, beschäftigungsverbot

Hallo frau bader, Ich bin an der bandscheibe operiert, bin derzeit in meinem beruf arbeitsunfähig. Ich bin altenpflegerin, mein atzt rät mir zu umschulung. Momentan bekomme ich krankengeld. Wir würden gerne ein 2. Kind bekommen. Die frage die sich mir jetzt stellt, wenn ich in meiner arbeitsunfähigkeit schwanger werden würde, würde ich dann ein b...


Schwanger während langer Krankmeldung & arbeitslos-Krankengeld fast ausgeschöpft

Liebe Frau Bader, vom 01.09.2015-10.07.2016 habe ich Arbeitslosengeld1 bezogen. Seit 11.07.2016 beziehe ich Krankengeld (HWS Bandscheibenvorfall mit OP). Das Arbeitslosengeld ist während dieser Zeit Ruhend gelegt (Habe noch ca. 7 ½ Wochen Anspruch) Am 22.09.2017 sollte ich auch noch an der Schulter operiert werden. Nun habe ich aber seit gest...


krankengeld - jetzt wieder schwanger - nun beschäftigungsverbot

hallo liebe frau bader, ich hatte im august 17 die 2. fg und bin seitdem wegen der psyche krankgeschrieben. bekomme also krankengeld. nun bin ich in der 8. woche wieder schwanger und meine frauenärztin würde mir beim nächsten termin, in 2 wochen, das beschäftigungsverbot ausstellen. (hatte ich wegen zu viel psychischen stress/ und blutungen auf ...


Im Krankengeld, Wiedereingliederung geplant jetzt schwanger....

Guten Tag, Ich bin seid Mai 2017 im Krankenstand wegen einer Neurologischen Erkrankung. Vor 2 Wochen haben mein Neurologe , mein Arbeitgeber und ich geplant das die Wiedereingliederung im April 2018 starten soll. Heute hab ich bemerkt das ich schwanger bin. Was ist jetzt die beste Lösung die ich machen kann? Denn meine Tätigkeit kann ich nicht me...


Schwanger und Krankengeld, wie geht es weiter?

Sehr geehrte Fr. Bader, nach 9 Jahren im alten Betrieb habe ich meinen Job für meinen 7 jährigen Sohn gewechselt um mehr Zeit für ihn zu haben. Leider wurde ich nach Mobbing und anderen Problematiken fristgerecht in der Probezeit gekündigt. Die letzten beiden Wochen bis zum Ende der Kündigungsfrist bis heute bin ich krank geschrieben wegen Erschöp...


Schwanger während Krankengeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem. Ich erhalte seit August 2018 Krankengeld aufgrund Angstzustände. Nun bin ich schwanger , mein Gyn würde mir das Beschäftigungsverbot aufstellen . Soweit ich weiß wird das Gehalt von den letzten 3 Monate zur Berechung genommen .... da ich aber wie erwähnt seit August Krankengeld bekomme , würde ic...


Krankengeld jetzt schwanger.

Hallo, Ich bin seit 8.2.2021 krank, da ich Probleme an der Hand habe. Sollte eigentlich jetzt am Dienstag operiert werden (8.6.2021) Heute wurde eine ssw festgestellt 6. Woche. Ich arbeite als Altenpflegerin und erhalte bestimmt eine Berufsverbot Wie ist das den jetzt mit der Bezahlung? Da ich jetzt so lange Krankengeld erhalten habe. Wer ...


Seit 24.10.21 Krankengeld, Jz schwanger

Hallo Frau Bader, Ich bin seit dem 24.10.21 krankgeschrieben bezüglich Depression, auch bin ich in dem Zeitraum gekündigt wurden. Ich habe bislang meine Au’s und eine medikamentöse Behandlung vom HA bekommen. Auch mal war ich ein Tag lang in einer Klink für ein Tag, und musste dort wieder absteigen weil ich es organisatorisch nicht hinbekomm...


Krankengeld und evtl Schwanger

Hallo, ich bin seit 31.03.23 krankgeschrieben (Krebs ist aber schon besiegt) und bekomme aktuell Krankengeld .. jetzt könnte ich evtl schwanger sein und nun ist die Frage.. wie berechnet sich das mit dem finanziellen? Das Problem an der ganzen Sache ist auch noch, dass mein Mann und ich von Brandenburg nach Sachsen ziehen müssen, weil er arbei...


Krankengeld und Schwanger

Liebe Frau Bader,  Ich habe im August 2023 aufgehört zu arbeiten und mein ALG1 ausgeschöpft, seitdem bin ich krankgeschrieben und bekomme Krankengeld, jetzt habe ich erfahren, dass ich schwanger bin, habe ich auf irgendeine Zahlung Anspruch ?! Darf ich einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, trotz wissen der Schwangerschaft ?!    Lieben Dank fü...