Frage: Hilfe

Hallo Frau Bader, Meine Tochter ist am 19.02.2018 geboren und ich beziehe Elterngeld bis August 2019. 4 Monate Basiselterngeld und der Rest Elterngeld Plus. Ab Juni 2018 fange ich bei meinem Arbeitgeber (vorher VZ gearbeitet und Elternzeit bis August 2019) auf 450 Euro Basis wieder an zu arbeiten. Wir planen schon das zweite Kind und würden gerne wissen, wenn das Kind während des Elterngeldbezuges geboren wird, welches Einkommen für das berechnen des Elterngeldes für Kind 2 berücksichtigt wird. Vielen lieben Dank

von Jenniferbayer00 am 04.05.2018, 19:30



Antwort auf: Hilfe

Hallo, NCh dem Verdienst der letzten 12 .Mo. ohne Mo. mit MG u EG bis zum 14 LM. Kommt also darauf an, wann es geboren wird. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2018



Antwort auf: Hilfe

Dann lass dir das EG im April oder Mai komplett auszahlen was noch offen ist. So das der letzte Lebensmonat dann vorbei ist wenn du im Juni mit der Arbeit startest. Sonst hast du beim EG Kürzungen. Da längstens 14 Monate EG beim zweiten Kind berücksichtigt werden, bringt es dir in der Hinsicht auch keine Vorteile. Wenn Du keine Einbusse beim EG für das zweite Kind haben willst solltest du in spätestens 3-4 Monaten wieder schwanger sein. Danach wird das EG immer geringer bis nur noch Mindestsatz bleibt. Für das neue EG gilt das wie beim ersten Kind geschaut wird was du in den 12 Monaten vor Bezug verdient hast. Längstens 14 Monate EG kann dann ausgeklammert werden, es werden dann dafür Zeiten von vor dem ersten Kind genommen. Gleiches gilt für die Mutterschutzzeiten. Dazu kannst du und solltest du auch, die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden damit du das volle Mutterschaftsgeld bekommst. Läuft die EZ noch, muss der AG nichts zahlen, nur die Krankenkasse dann. Arbeitest du innerhalb der EZ, muss der AG nur zum TZ-Lohn seinen Anteil dazu geben. Beendest du die EZ aber, tritt der VZ-Vertrag wieder in Kraft, deshalb volles Geld dann. Da man aber außerhalb der EZ keinen Anspruch auf EG hat, endet mit dem vorzeitigen Ende der EZ auch der Anspruch auf EG. Man sollte das restliche EG sich dann auszahlen lassen vorher. Gilt für alle Fälle wo mehr wie 30 Stunden die Woche gearbeitet wird normalerweise. Solange man Elterngeld bekommt, führt jegliches Einkommen zur Kürzung beim EG, nur der Mindestsatz von 300 € bleibt frei. Deshalb mein Rat wieder von EG Plus auf EG zu wechseln bevor du mit dem Minijob anfängst. Arbeiten darfst du aber erst ab dem Lebensmonat wo du keinen EG-Anspruch mehr hast. Fängst du Anfang Juni an, solltest du das letzte EG um den 19.04 spätestens bekommen haben, fängst du zum 19.06 an, langt Mai.

von Felica am 04.05.2018, 20:44