Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe 2 Fragen an Sie:
1.: Kann ein AG ein Hausverbot aussprechen, obwohl man sich nichts zu Schulden kommen ließ? Ich war "nur" schwanger und er konnte den Anblick meines Bauches nimmer ertragen ! ! ! So seine Worte!!
Ich bin jetzt das dritte Jahr in Elternzeit, diese endet Mitte des Jahres....
2.: Jetzt beklagt er sich, dass ich mich die ganze Elternzeit über nicht für die Firma interessiert hätte und kein berufliches Interesse gezeigt hätte (naja, es ist ein kleines Einzelhandelsgeschäft - soooo viel kann man da nicht verlernen/dazulernen in der Zeit)
Hab ich dadurch irgendwelche Nachteile?
Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort ! ! ! Viele Grüsse
von
buschbaby
am 23.02.2011, 13:01
Antwort auf:
Hausverbot - geht das?
Hallo,
1. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Er kann Sie grds. freistellen, aber bei Lohnfortzahlung. Nach der EZ würde ich meine Arbeitskraft anbieten.
2. Nein, in der EZ müssen Sie sich nicht beim AG melden
3. Kündigen kann er nur in der gesetzl. Frist, je nach Dauer des Vertrages, mind. 4 Wo.
4. Wenn er weniger als 5 bzw. 10 AN hat, kann er Ihnen ohne Gründe des KSchG kündigen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2011
Antwort auf:
Hausverbot - geht das?
...Hab noch was vergessen:
In meinem Vertrag steht eine Kündigungszeit von 2 Wochen - gilt nicht immer eine Kündigungszeit von mind. 4 Wochen??
Also wenn er mir kündigen würde....?!?
Vielen Dank und liebe Grüsse
von
buschbaby
am 23.02.2011, 13:04