Hallo! Ich hätte eine Frage zum Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Hallo! Ich hätte eine Frage zum Elterngeld

Ich wurde im Februar 17 schwanger und erhielt ab März 17 das BV. Für das Gehalt innerhalb des BV wurden dann die Monate Dezember 16 bis Februar 17 berechnet. Das Elterngeld war auf grundlage von Februar 16 bis Februar 17 und erhielt ich ab Oktober 17 für ein Jahr (900€). Meine Elternzeit geht noch bis September 18, aber ich habe auf 450 Euro Basis jetzt April und mai gearbeitet. Letzte Woche war der Schwangerschaftstest positiv. Wie wird das neue elterngeld berechnet? "lohnt" es sich weiter zu arbeiten oder sollte ich wieder ein beschäftigungverbot erwirken? Oder wäre es von Vorteil bis September(=Ende der elternzeit) zu warten, wenn mein regulärer Vertrag wieder greift? Lieben dank im voraus!

Mitglied inaktiv - 08.05.2019, 14:42



Antwort auf: Hallo! Ich hätte eine Frage zum Elterngeld

Hallo, ein Beschäftigungsverbot kann man nicht erwirken. Entweder liegen die Voraussetzungen fordern nicht. Das hat der Arbeitgeber selber zu prüfen, nicht der Arbeitnehmer. Ansonsten ist es natürlich so, dass, wenn sie nicht arbeiten, sie nur den Basisbetrag plus Geschwisterbonus bekommen. Jeder Lohn erhöht deshalb das Elterngeld. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2019



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Ein BV kann man nicht erwirken - es wird vom AG ausgesprochen, wenn der Arbeitsplatz oder die Tätigkeit nicht dem MuSchu angepasst werden können. Und schon mal gar nicht erwirkt man ein BV, weil arbeiten gehen sich evt. auch nicht mehr lohnt, als zu Hause zu bleiben.

von cube am 08.05.2019, 14:50



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jeder cent den du vor der geburt dazuverdienst erhöht das elterngeld. bv erwirken, das geht nicht. du hast da überhaupt!!! kein mitspracherecht. der AG stellt es aus wenn wie oben geschrieben der arbeitsplatz nicht den mutterschutzrechtlichen bestimmungen entspricht und auch keine ersatztätigkeit da ist bzw. geschaffen werden kann. sollte dies der fall sein, musst du diese annehmen, auch wenn sie überhaupt nicht deinen qualifikationen entspricht. man kann eine elternzeit auch nicht vorzeitig beenden um in ein bv zu gehen bzw. zu erhoffen eines zu erhalten. gehe normal arbeiten und verdiene was, dann erhöht sich das elterngeld.

von mellomania am 08.05.2019, 15:02



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klingt eindeutig so, als wenn du ein BV nicht wirklich bräuchtest, sondern dir eines beschaffen willst, weil du lieber zu Hause bleibst und trotzdem möglichst viel Geld dafür bekommen möchtest. Das ist vorsätzlicher Betrug/Vorspiegelung falscher Tatsachen und dazu gebe zumindest ich keine Ratschläge. Sollte ich deinen Text falsch verstanden haben, entschuldige ich mich - würde dann aber darum bitten, dass du kurz erläuterst, warum ein BV bei dir notwendig wäre.

von cube am 08.05.2019, 15:03



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Ich frage mich, meint die Fragestellerin wirklich ein BV und hatte sie wirklich bei der ersten Schwangerschaft ein BV. Weil, sie wurde 02/2017 schwanger. Bekam 03/2017 ein BV und trotzdem war ihr Bemessungszeitraum 12/2016 bis 02/2017 ? Irgendwas ist komisch. Jetzt geht die Elternzeit bis 09/2018... Bitte die Daten kurz und bündig korrigieren. Wann ist Termin von Kind 2?

von HeyDu! am 08.05.2019, 15:12



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warum sollte das nicht stimmen? es wurde im bv der durchschnitt der drei monate vorher als berechnung benutzt.

von mellomania am 08.05.2019, 15:31



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Ich erkläre Dir jetzt nicht was da alles komisch ist und nicht stimmen kann . Wir haben 2019. Und die Daten hauen vorne und hinten nicht hin

von HeyDu! am 08.05.2019, 16:03



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Der bemessumgszeitraum mit Februar 16 bis Februar 17 mit Zahlung ab Oktober 17 ist doch auch falsch wenn schwanger ab 02/17

Mitglied inaktiv - 08.05.2019, 16:14



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Richtig ;-)

von HeyDu! am 08.05.2019, 16:49



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Hallo, Die Berechnung deines Elterngeld es stimmt nicht. Es müssen die 12 Monate vor der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes genommen werden. Stimmen seine Angaben? Klar lohnt es sich, weiterzuarbeiten, auch wenn deine Elternzeit endet. Das BV wird erteilt, wenn die rechtl. Grundlagen vorliegen. LG luvi

von luvi am 08.05.2019, 21:48



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Wird egal wie du es drehst oder wendest kaum wirklich mehr wie Mindestsatz. Maßgeblich ist das was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast, ausgeklammert wird längstens 14 Monate EG - fällt bei dir weg - und Mutterschutz. Wenn der Test jetzt positiv ist, dürfte das Kind ja im Dezember, evtl erst im Januar kommen. Heißt Mutterschutz beginnt im November. Wenn deine EZ im September endet werden also September-Oktober mit VZ gerechnet. Evtl schaffst du es noch das man den November bei dir ausklammert wenn du da auf den Mutterschutz verzichtest, was nicht geht wenn du ein BV bekommst. Alles andere mit 450 € und 0 € weil kein Einkommen. Rechne das durch 12 und davon etwa 67%, dann kannst du dir ausmalen was am Ende herauskommt. Ändern kannst du daran nichts, auch nicht indem du ein BV bekommst. Mehr würde es lediglich werden wenn du mehr verdienen würdest. Aber da du dafür das OK des AG benötigst, ist das wohl eher unwahrscheinlich. Vorausgesetzt wenigstens diese Daten stimmen. Der Rest ist einfach kompletter Blödsinn. Verdammt blöde Planung. es wäre sinniger gewesen entweder sofort nach Kind 1 wieder schwanger zu werden. Oder eben wenn man ein weiteres Kind plant, mehr im Vorfeld zu arbeiten.

von Felica am 09.05.2019, 09:22



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