Frage: Gilt auch ....

Ist denn der Elternzeit-Zeitraum auch ein Ausschlusskriterum, also wenn das Elterngeld bei dem 2. Kind berechnet wird und ich davor in Elternzeit war. Es werden ja die 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung genommen. Was wenn die 12 Monate direkt in die Elternzeit fällt, ist das ein Umgehungskriterium, das die Monate der Elternzeut nicht mit in die Berechnung fließen? Danke MaDa

von MaDa am 08.02.2014, 00:43



Antwort auf: Gilt auch ....

Hallo, nur der Bezug von EG u MG Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2014



Antwort auf: Gilt auch ....

Elternzeit allein ohne Elterngeldbezug wird nicht ausgenommen. Elterngeldbezug ist trotz Splittung nur im ersten Lebensjahr. Wenn ich wüsste, wann Kind 1 geboren ist und Kind 2 geboren würde, kann ich dir sagen (sofern du nicht zwischendurch schwangerschaftsbedingt krank geschrieben), welche Monate zur Berechnung herangezogen werden. Gruß Sabine

von SumSum076 am 08.02.2014, 09:49