Hallo Frau Bader,
grundsätzlich weiß ich wie sich die Rechte und Pflichten aufteilen, nur zur jetzigen Situation kommen mir da manche Fragen auf
Ich muss sagen, ich bin von Geburt an alleine mit unserem Sohn (Schreikind/Koliken) , da der Vater Montagen hatte und auch so vieles zu klären hatte, nach knapp 4 Monaten habe ich mich dann von ihm getrennt und seitdem versucht er zumindest alle 2 Wochenenden unseren Sohn zu sich zu holen und auch zwischendurch kommt er mal zu Besuch. Unser Sohn ist inzwischen 14 Monate und der Vater möchte gerne das geteilte Sorgerecht. Im Grunde genommen habe ich wirklich nichts dagegen, da er mit unserem Sohn super zurecht kommt.
Da der Vater aber leider noch immer unsere Beziehung mit einbringt und auch versucht über unseren Sohn näher mit mir im Kontakt zustehen, befürchte ich dass er das mit ins Sorgerecht einbringen könnte.
daher stelle ich mir ein paar Fragen:
- unser Sohn hat und braucht auch seine feste Routine und Zeiten wie er wann schlafen geht, abends zwischen 18 und 19 Uhr legt er sich für die Nacht hin
Darf der Vater einfach über diese Zeiten hinaus mit dem Kleinen unterwegs sein?
Sprich: Der Vater sieht es nicht ein mit unserem Sohn abends ab 18 Uhr zu Hause zu sein und möchte ihn dann länger wach halten oder einfach irgendwo schlafen legen wo er sich gerade aufhält (Verwandte, Freunde...)
Und ich darf es dann 'ausbaden' weil der Kleine überdreht ist mehrere Tage
- darf der Vater das Kind einfach mitnehmen und so lange bei sich behalten wie er möchte?
- Bekommt der Vater automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Unter anderem habe ich auch Angst, dass er hingehen wird und sagen wird dass unser Sohn ab sofort bei ihm wohnen wird.
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, ich bin absolut der Meinung dass auch ein Vater seine Rechte haben und die natürlich auch nutzen darf und ich bin auch für das geteilte Sorgerecht, aber es sind einige Dinge vorgefallen weshalb mein Vertrauen sehr darunter leidet.
von
Vansta
am 20.11.2019, 14:35
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht
Hallo,
Sie werfen hier zwei Sachen durcheinander, die erst einmal nichts miteinander zu tun haben.
Elterliche Sorge: wichtige Entscheidungen (Kiga-Wahl, Impfungen etc) werden gemeinsam getroffen
Umgang: Regelung des Besuchsrechtes, die, im Zweifel mit Hilfe des JA, genau und regelmäßig festzulegen sind
Ansonsten trifft der KV alltägliche Entscheidungen wie zB wann das Kind ins Bett geht, wenn er bei ihm ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2019
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht
ja, das darf er alles. warum auch nicht? wenn der sohn beim papa ist, gelten dort eben seine regeln. bei dir gelten deine. er kann auch eine eventuell neue freundin auf das kind aufpassen lassen, wie du ja auch. das ist nicht böse gemeint aber der sohn wird bald verstehen, dass es bei papa andre regeln gibt wie bei dir. du kannst ihn doch nicht zwingen, das kind um 19 uhr ins bett zu bringen. kinder können überall schlafen, egal wo sie sind. es ist ja keine kindswohlgefährdung. ich finde es toll, dass sich der papa einbringt. versucht einfach gegenseitige regeln zu respektieren. das entspannt die lage sehr. es bleibt dir nichts andres übrig als vertrauen zu ihm zu haben.
von
mellomania
am 20.11.2019, 16:44
Antwort auf:
Geteiltes Sorgerecht
Sorgerecht, ABR und Umgangsrecht sind nicht zwangsläufig aneinander gekoppelt.
Das Sorgerecht kann er eh beantragen als eingetragener Vater und wird es wohl auch bekommen. Es scheint ja nicht dagegen zu sprechen im Sinne von Kindeswohlgefährdung.
Das alleinige ABR hingegen kannst du dann für dich beantragen - dem wird wohl vermutlich auch stattgegeben, da das Kind bei dir seinen Lebensmittelpunkt hat und der Vater auf Grund seiner Tätigkeit (Montage) diesen nicht bieten könnte.
Ohne Absprache/Einverständnis deinerseits darf der Vater aber dann nicht einfach mal das Kind 2 Tage länger bei sich behalten oder abholen wie er gerade lustig ist.
Wohl aber während seiner Umgangszeit entscheiden, das er Freunde besucht oder Kind auch mal später ins Bett geht. Das ist keine Gefährdung oder Unzumutbarkeit für dich oder euer Kind. Ebenso deine Befürchtung, das er irgendwelche Dinge bzgl. eurer Trennung nicht so sieht wie du und die immer mal wieder Thema sind. Das müsst ihr nämlich zwischen euch klären - die haben/sollten nichts mit dem Umgang an sich zu tun.
Umgangsrecht hat der Vater (und euer Kind) auch ohne Sorgerecht oder ABR. Auch das könnte er also einklagen wenn du dich dagegen wehrst/den Umgang einschränken willst oder sonst wie so "dazwischenfunkst", das er sich in diesem recht auf Umgang nicht genügend von dir unterstützt sieht.
von
cube
am 21.11.2019, 09:32