Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin heute in der 24+2 Schwangerschaftswoche und liege nun leider seit 8 Tagen wegen eines hohen Blasensprunges im Krankenhaus und muss auf unbestimmte Dauer auch hier bleiben. Laut Ärzte soll ich mich auf viele Wochen einstellen, da alles dafür getan wird, dass mein Baby weiter in mir wächst und gedeiht, was ich natürlich auch sehr hoffe. Vor dem Aufenthalt war ich bereits 2 mal für 2 Wochen wegen vorzeitiger Wehen krank geschrieben. Mit meinem Arbeitgeber war vereinbart, dass ich nun wie eingereicht meinen Urlaub nehme und die Betriebsärztin anschließend Beschäftigungsverbot ausspricht. Nun kam der Krankenhausaufenthalt dazwischen und das Beschäftigungsverbot konnte nicht ausgesprochen werden und ich rutsche ab nächster Woche ins Krankengeld, was ja deutlich niedriger ist als mein eigentliches Gehalt. Nun meine Frage wegen dem Elterngeld: wirkt sich das Krankengeld während des Krankenhausaufenthaltes negativ auf mein Elterngeld aus oder bleibt die Berechnung bei meinem eigentlichen Gehalt, da ich an dem Aufenthalt ja nichts ändern kann??? Vielen Dank für Ihre Antwort
von Claudia1811 am 31.07.2019, 11:29