Frage: Gehalt im Beschäftigungsverbot

Hallo, ich bin in der 8. SSW und habe soeben meinem AG von meiner SS berichtet. Ich arbeite seit Anfang Januar Teilzeit in einer Zahnarztpraxis als Zahnmedizinische Fachangestellte und werde somit sehr wahrscheinlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. August bis Dezember 2021 habe ich bereits auf 450€ Basis in Elternzeit in dieser Praxis gearbeitet. Jetzt meine Frage: da ich jetzt einen neuen Arbeitsvertrag habe, somit auch ganz anderes Gehalt bekomme, wonach richtet sich der Mutterschaftslohn im BV? Dieser wird ja eigentlich anhand der letzten 13 Wochen im Durchschnitt berechnet. Ist das Gehalt aus dem neuen Vertrag und dann der kürzere Zeitraum dafür jetzt maßgebend? Oder spielen die vorherigen Monate da auch eine Rolle? Liebe Grüße und schon mal danke für die Antwort

von Kiku2 am 14.02.2022, 14:29



Antwort auf: Gehalt im Beschäftigungsverbot

Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.02.2022



Antwort auf: Gehalt im Beschäftigungsverbot

Man bekommt im bv das was man ohne bekommt.

von mellomania am 14.02.2022, 14:53



Antwort auf: Gehalt im Beschäftigungsverbot

Arbeitest du mit oder ohne ez?

von mellomania am 14.02.2022, 15:35



Antwort auf: Gehalt im Beschäftigungsverbot

Ich arbeite ganz normal ohne EZ. Bin normal Teilzeit angestellt seit 01.01.22. August bis Dezember 2021 war ich noch in Elternzeit und habe 30h auf 450€ Basis in der selben Praxis gearbeitet.

von Kiku2 am 14.02.2022, 15:57



Antwort auf: Gehalt im Beschäftigungsverbot

Du bekommst, wenn Du ins BV kommst, genau den Lohn, den Du ohne BV bekommen würdest. Du wirst also ganz normal weiter bezahlt. Noch was: 30 Stunden als Minijob? Wie bist Du denn da auf den Mindestlohn gekommen? Sry, das war nicht deine Frage, aber es interessiert mich bzw.. ist es mir aufgefallen.

von Berlin! am 14.02.2022, 16:13



Antwort auf: Gehalt im Beschäftigungsverbot

30 Stunden x 9,60 Euro....da ist noch eine Menge Luft....aber ist vermute eher 30 Stunden x 15 Euro = 450,-- Euro/Minijob

von KielSprotte am 14.02.2022, 16:20



Antwort auf: Gehalt im Beschäftigungsverbot

Genau 30 Stunden im Monat mit 15 Euro Stundenlohn.

von Kiku2 am 14.02.2022, 16:28



Antwort auf: Gehalt im Beschäftigungsverbot

Ja, wenn sie die 30 Stunden im Monat hatte. Aber das klang für mich nach Stunden 7 Woche. Zumindest auffällig.

von Berlin! am 14.02.2022, 20:15



Antwort auf: Gehalt im Beschäftigungsverbot

1. Steht nirgendwo was von 30 Std./Woche und 2. wären wir bei 7 Std. / Woche auch wieder bei rd. 30 Monatsstunden?! Was genau willst du uns mitteilen?

von KielSprotte am 14.02.2022, 23:06



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