Geburtstermin zweites Kind 3 Monate nach Ende der 1. Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Geburtstermin zweites Kind 3 Monate nach Ende der 1. Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe mich schon quer durch das Forum gelesen und auch viele nützliche Infos und Antworten bekommen, allerdings nichts genau passendes zu meiner Situation gefunden, daher nun doch die persönliche Frage... Mein Sohn ist dieses Jahr im April zur Welt gekommen und ich bin nun ein Jahr in Elternzeit. Davor war ich (mehr) als 12 Monate voll berufstätig. Nun bin ich erneut schwanger mit voraussichtlichem ET im Juli 2014. Da der ursprüngliche Plan war, nach dem Jahr Elternzeit wieder vollzeit arbeiten zu gehen, habe ich bei meinem Arbeitgeber auch nur ein Jahr Elternzeit beantragt und zusätzlich meine 4 Wochen Resturlaub an das Jahr drangehängt, so dass ich quasi ab Mai wieder arbeiten müsste, allerdings von Anfang April nach Ende der Elternzeit schon wieder 4 Wochen mein normales Gehalt während dem Urlaub bekomme. Wie es der Zufall so will, fällt nun das Ende meines Urlaubs fast genau mit dem Beginn der Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor ET des zweiten Kindes zusammen. Nun meine Fragen... wieviel Elterngeld bekomme ich dann während dem Jahr Elternzeit für das zweite Kind bzw. wie wird in diesem Fall das Elterngeld berechnet? Wird dann das Durchschnittsgehalt von 11 Monaten vor Geburt des 1. Kindes + 1 Monat Arbeiten/Urlaub nach der Elternzeit als Berechnungsgrundlage herangezogen oder wirft mir dieser eine Monat Urlaub nach der Elternzeit Steine in den Weg und ich bekomme nur die 300€ Mindestsatz? Bekomme ich das Mutterschaftsgeld in der "neuen" Mutterschutzfrist wieder in voller Höhe meines (ehemaligen) Gehalts, also anteilig von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber? Hätte ich dann in dem "neuen" Jahr Elternzeit neben dem Geschwisterbonus auch Anspruch auf das neue Betreuungsgeld wenn ich meinen Sohn nicht in die Kita gebe? Vielen Dank schoneinmal für die Antwort und herzliche Grüße!

von alenab am 31.10.2013, 17:40



Antwort auf: Geburtstermin zweites Kind 3 Monate nach Ende der 1. Elternzeit

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2013



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