Frage: freiwillige soziale arbeit

ich hätte die möglichkeit in einem pflegeheim einige stunden zu arbeiten.so eine art freiwillige sozialstunden.dabei würde ich 4,50euro pro stunde bekommen. wird dieses geld als einkommen zum bsp. bei wohngeld oder h4 mit gerechnet?wieviel stunden könnte ich wö. arbeiten?

Mitglied inaktiv - 26.11.2010, 13:00



Antwort auf: freiwillige soziale arbeit

RUB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.11.2010



Antwort auf: freiwillige soziale arbeit

Hallo Klar wird das angerechnet, meine, sobald es über 100 Euro sind. Ist ja auch klar, wieso soll der Steuerzahkler zahlen, wenn ein Teil des Geldes selbst erwirtschaftet werden kann. Arbeiten kannst Du soviel Du willst,ist doch super so viel wie möglich selbst zu finanzieren, der Rest kommt dann weiter vom Amt.

Mitglied inaktiv - 26.11.2010, 14:26



Antwort auf: freiwillige soziale arbeit

ich habe mal gehört das so was nicht angerechnet wird.zur zeit bekommen wir wohngeld

Mitglied inaktiv - 26.11.2010, 14:53



Antwort auf: freiwillige soziale arbeit

Hallo Ehrenamtlich heisst man bekommt nix. Du schreibst aber von 4,50 die Stunde. Heisst Du hast Einkommen, woher ist dem Amt egal. Und jedes Einkommen muss man melden. Nicht bös gemeint, aber würdest Du es denn nicht annehmen, wenn es verrechnet wird ab 100 Euro ?

Mitglied inaktiv - 26.11.2010, 16:05



Antwort auf: freiwillige soziale arbeit

doch,na klar nehm ich an. es ist ehrenamtlich,aber die zahlen trotzdem 4,50 die stunde. ist mir natürlich sehr recht.geht aber erst im januar los. weil mir jemand gesagt hat der das auch macht, das darf nicht angerechnet werden.

Mitglied inaktiv - 26.11.2010, 17:41



Antwort auf: freiwillige soziale arbeit

Ohne zu wissen um wen es geht, vielleicht will derjenige es nur nicht angeben ? Geb es an und dann wirst Du es wissen, die kontrollieren da sehr scharf derzeit. Was ja auch richtig ist. Viel Spaß bei der neuen Aufgabe !

Mitglied inaktiv - 26.11.2010, 18:32



Antwort auf: freiwillige soziale arbeit

..... wird dann nicht angerechnet, wenn es den Rahmen einer Aufwandsentschädigung nicht übersteigt. Die genauen Werte kenne ich nicht, aber ich bekomme eine Pauschalbetrag als Schulweghelferin und der wird - ganz legal und amtlich - nicht angerechnet, weil das Geld eben pauschal bezahlt wird für den Aufwand den man hat mit Anfahrt, Abfahrt (Fahrkarte!), waschen und Pflege der Dienstkleidung etc. Ich habe von meinem "Arbeitgeber" eine Bescheinigung bekommen, daß das Einkommen als Aufwandsentschädigung aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit stammt, und diese Bescheinigung bei der ARGE abgegeben. Feddich. Organisationen wie die Caritas etc. machen sowas ständig und sollten solche Bescheinigungen automatisch ausstellen. Die werden auch wissen, inwiefern das angerechnet wird. Mein "Arbeitgeber" hat mir dahingehend erschöpfend Auskunft geben können. Und, Panija: Etwas weniger Aggressivität wäre angebracht, wenn man schon keine Ahnung hat. Gruß, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 26.11.2010, 21:15



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