Liebe Frau Bader,
für die Berechnung des Elterngeldsatzes werden bei Selbständigen ja die Gewinne des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres herangezogen. Wie wird dabei mit Monaten umgegangen, in denen man Elterngeld bezogen hat? Werden diese bei der Berechnung ausgeklammert? Wie verhält es sich mit Monaten, in denen man noch nicht freiberuflich gearbeitet hat, sondern angestellt war (in Elternzeit ohne Einkünfte)?
Danke für Ihre Antwort!
von
Youla
am 27.05.2018, 22:06
Antwort auf:
Freiberufler: Elterngeldberechnung bei Elterngeldbezug im Veranlagungsjahr
Hallo,
diese Jahre können tatsächlich ausgeklammert werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.05.2018
Antwort auf:
Freiberufler: Elterngeldberechnung bei Elterngeldbezug im Veranlagungsjahr
Wenn im betroffenen Kalenderjahr Elterngeld (in den ersten 14 Lebensmonaten des älteren Kindes!) gezahlt wurde hast du das Recht, noch ein Jahr weiter zurück zu gehen. Wenn auch hier noch Elterngeld gezahlt wurde, darfst du noch ein Jahr zurück usw.
Letztlich darfst du dir das Jahr aussuchen, das dir das meiste Elterngeld einbringt.
Dann wird einfach alles Einkommen aus dem Zeitraum Januar bis Dezember zusammengeworfen, egal ob selbstständig oder angestellt. Da wird kein Unterschied mehr gemacht.
Monate ohne Einkommen (Elternzeit ohne Elterngeld) zählen leider als 0 und werden das Elterngeld verringern.
von
Dojii
am 28.05.2018, 07:47
Antwort auf:
Freiberufler: Elterngeldberechnung bei Elterngeldbezug im Veranlagungsjahr
DANKE!
von
Youla
am 28.05.2018, 14:28