Frau Bader dürfen Sie mir wirklich nicht antworten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frau Bader dürfen Sie mir wirklich nicht antworten?

Unten schrieb eine Userin, dass Sie mir nicht antworten dürfen, weil ich schon eine Anwältin habe. Ist dem wirklich so? Die Anwältin habe ich ja mit der Scheidung beauftragt nicht wegen Sorgerechtssachen. Da braucht man ja juristisch gesehen für alles einen extra beratungsschein scheidung, trennungsunterhalt, nachehelicher unterhalt also im umkehrschluss würde das ja dann heißen, alle die irgendwie mit einem anwalt zu tun haben(auch wegen sachen die gar nix mit der frage zutun haben die sie hier im forum stellen) keine Antwort auf Ihre frage bekommen dürfen von Ihnen? Ihre Meinung wäre mir wirklich wichtig! meine anwältin weiss nix von u.g. Fragen/Situation und da es mir peinlich ist, will ich ihr das nicht sagen nochmal meine fragen von heute morgen: Guten Tag, ich bin zurzeit in einer juristisch schwierigen Situation. Ich bin zurzeit verheiratet, lebe aber seit Dezember 2018 in Scheidung. Im Dezember 2019 hat meine Anwältin den Scheidungsantrag gestellt. Ich bin zurzeit schwanger. Das Kind kommt im August 2020. Der Vater des Kindes ist mir nur teilweise bekannt, sprich Vorname und ich könnte ihn quasi als ein Phantombild den Behörden beschreiben. WohnortRegion könnte ich anhand des Akzenztes evtl. beschreiben. Ich denke anhand meiner Angaben können die Behörden ihn auch ohne Namenskenntnisse meinerseits ausfindig machen. Mein Hauptproblem ist durch die aktuelle Corona Lage, dass ich Angst habe, dass die Scheidung von meinem Noch-Ehemann stocken wird und ich schlimmstenfalls noch mit ihm verheiratet bin am Tag der Geburt meines Kindes. Ich habe nur Kontakt zu den Eltern meines Noch-Ehemanns und wir haben uns geeinigt einen Rechtsmittelverzicht zu machen, da er auch einen Anwalt bei der Scheidung hat und dann müsste nicht noch einen Monat gewartet werden, bis die Scheidung rechtskräftig ist und somit wäre wertvolle Zeit gespart. Aber wie gesagt aufgrund der Corona-Lage habe ich große Angst, dass die Scheidung nicht vorankommt. Mein Ehemann wird ja in dem Fall, dass die Scheidung im August 2020 immer noch nicht vollzogen ist, rechtlicher Vater des Kindes wird. Da er das -verständlicherweise- abstreiten wird und ich ja den Scheidungsantrag eingereicht habe, bestehen ja Zweifel an der Vaterschaft und die Behörden werden eingeschaltet. Nun habe ich einige Fragen, die mir Sorgen machen. 1. Frage Angenommen der biologische Vater wird durch meine Angaben von den Behörden ausfindig gemacht, übernimmt er dann automatisch ALLE Rechte (und auch Pflichten) von meinem Noch-Ehemann? Also auch das Sorgerecht? Hintergrund: Bei einer Ehe haben ja beide Ehepartner automatisch das Sorgerecht. Aber wenn bsp. eine unverheiratete Frau mit dem Vater zur Vaterschaftsanerkennung zum Jugendamt geht wird da ja unterschieden und die Wahl gelassen zwischen Anerkennung und gemeinsamen Sorgerecht. Also man kann auch nur anerkennen lassen ohne gemeinsames Sorgerecht - bei o.g. Konstellation. Aber wie sieht es bei meiner speziellen Situation aus? Ich möchte dass alleinige Sorgerecht für mein Kind, auch wenn der Vater von den Behörden erfolgreich ermittelt wird. Oder ist das nicht möglich, weil er das Sorgerecht dann automatisch von meinem Noch-Ehemann übernehmen wird? Dass er Umgangsrecht hat weiss ich - das kann man ja nicht nehmen. Aber das Sorgerecht soll er nicht auch noch haben (also falls er ermittelt werden kann). 2. Frage Eine Studentin der Rechtswissenschaft sagte mir, dass wenn ein Kind einmal einen rechtlichen Vater hat (auch wenn Mutter und deren Ehemann beide den Behörden sagen, dass es von einem anderen Vater gezeugt worden ist) rechtlich gesehen nie mehr als "vaterlos" gelten kann? Also das immer nur ein "Nachfolger" den Ehemann als rechtlichen Vater ablösen kann? Das der Ehemann sogesehen dann aus der Nummer nicht rauskommt, solange ein anderer nicht die Vaterschaft zugibt? Frage 3: Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass trotz der aktuellen Corona Lage die Scheidung noch bis bestenfalls Juli 2020 vollzogen wird? Das mit der Rentenversicherung ist schon alles geklärt und mein Nochehemann ist sehr kooperativ - eben weil er auch Angst hat, dass die Scheidung nicht vorangeht. Er hat ja nun auch einen großen Vorteil wenn die Scheidung schnell durch ist. Der Antrag wurde im Dezember 2019 mit Ablauf des Trennungsjahres eingereicht. Anfang Februar war das mit der Deutschen Rentenversicherung durch und die sagten sie leiten es schnell ans Familiengericht weiter. Die Ehe hat insgesamt 4 1/2 Jahre gedauert. Am liebsten wäre es mir, dass der biologische Vater des Kindes nicht ermittelt werden kann (aber wahrheitsgemäße angaben die ich weiss über ihn werde ich allein aus angst vor strafbarkeit den behörden natürlich machen). Besonders Frage 1 ist mir wichtig beantwortet zu haben.

von Miri1987 am 22.03.2020, 19:43



Antwort auf: Frau Bader dürfen Sie mir wirklich nicht antworten?

Hallo, wenn Sie doch Hartz IV bekommen, beantragen Sie einen Beratungshilfeschein und Ihre Anwältin berät Sie. Die Sorgerechtssache ist eine Folgesache der Scheidung und von der Verfahrenskostenhife erfasst. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2020



Antwort auf: Frau Bader dürfen Sie mir wirklich nicht antworten?

..du musst dann deine anwältin bemühen und auch bezahlen. das sind die regeln hier im forum. sie wird dir das auch so schreiben. tut mir leid

von mellomania am 22.03.2020, 20:46



Antwort auf: Frau Bader dürfen Sie mir wirklich nicht antworten?

Sie wird vermutlich nicht mal deine Frage lesen, ob das stimmt. Dein Beitrag ist viel viel viel zu lang. Im Normalfall wird sie diesen nicht durchlesen.

von karla2020 am 22.03.2020, 21:45



Antwort auf: Frau Bader dürfen Sie mir wirklich nicht antworten?

naja dann müssten ja alle hier einen anwalt einschalten und bezahlen! warum darf man nicht fragen, wenn eine anwältin wegen einer ganz ANDEREN rechtslage eingeschaltet worden ist? ich muss sowieso nix zahlen für anwaltliche bezahlung aufgrund von hartz4 aber es gibt sachen/fragen die will man lieber anonym fragen

von Miri1987 am 22.03.2020, 22:29



Antwort auf: Frau Bader dürfen Sie mir wirklich nicht antworten?

Ich kenn mich mit deiner Frage nicht aus und auch nicht ob die vorherigen antworten korrekt sind. Aber die Expertin hat gerade mal fragen bis zum 19.03 beantwortet und es sind bis zu deiner und meiner Frage noch ein paar unbeantwortet vorher dran. Also lass ihr einfach noch etwas Zeit ,die Experten machen das ja hier nur nebenbei und müssen auch erstmal die Zeit für so viele Fragen finden.lg

von Ivelchen am 23.03.2020, 11:45