Frage:
Frage zur Urlaubsregelung
Liebe Frau Bader,
ich habe eine vielleicht etwas komische Frage.
Mein Mann hat 24 Urlaubstage im Jahr. Im Dezember hat er für dieses Jahr im Juli 2 Wochen Urlaub beantragt, weil da unser Kind zur Welt kommen soll.
Vom Arbeitgeber wurde der Urlaub genehmigt und auch alles im Urlaubskalender eingetragen.
Nun hat der Chef diesen Eintrag aber entfernt und meinem Mann gesagt das er den Urlaub doch nicht genehmigt, weil er dort selbst weg fahren möchte und nun auch schon gebucht hat.
Er begründet dies damit, dass meinem Mann von seinen 24 Tagen im Jahr immer nur 2 Tage pro Monat zustehen würden und da mein Mann im März schon eine Woche Urlaub hatte, würde es mein Mann nicht schaffen bis Juli wieder genug Tage " anzusammeln".
Wir haben diese Regelung noch nie gehört. Er arbeitet seit über 10 Jahren dort und sowas ist noch nie vorgekommen.
Wir vermuten der Chef sucht einen Grund, weil er eben jetzt genau dann selbst wegfahren möchte.
Können Sie uns etwas dazu sagen? Gibt es so eine Regelung wirklich?
Liebe Grüße und vielen Dank
von
OliviaÖl
am 03.05.2018, 15:50
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Frage zur Urlaubsregelung
Hallo,
der Arbeitgeber kann genehmigten Urlaub jetzt nicht mit dieser merkwürdigen Gründung zurücknehmen. Da ihr Mann ja von ihm abhängig ist, würde ich versuchen, mit ihm einen gütliche Einigung zu finden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2018
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Frage zur Urlaubsregelung
Dürfte der Chef höchstens, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das ist wohl kaum der Fall. Dein Mann kann immer noch Elternzeit einreichen, die kann sein AG nicht ablehnen (ist jedenfalls schwerer als Urlaub abzulehnen - da müsste schon die Existenz der Firma auf der Kippe stehen ;-))).
von
bellis123
am 03.05.2018, 15:59
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Frage zur Urlaubsregelung
Vielen Dank für die Antwort :)
Das mein Mann in Elternzeit geht, können wir uns leider nicht leisten.
Er verdient gut und ich selbst schlecht.
Mein Mann bekommt sein Gehalt immer am Ende des Monats ausgezahlt und am 1.wird bei uns direkt alles abgebucht.
Wenn mein Mann den Monat ab Geburt in Elternzeit geht, dann bekommt er den Monat von meinem Chef ja nicht bezahlt.
Das Elterngeld ist aber ja auch nicht sofort da.
Das heisst wir würden den Monat ja erstmal überbrücken müssen.
Hätten wir geplant das mein Mann in Elternzeit geht, dann hätten wir dafür was zurückgelegt.
Aber das haben wir jetzt natürlich nicht.
von
OliviaÖl
am 03.05.2018, 16:14
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Seinem Chef
von
OliviaÖl
am 03.05.2018, 16:16
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Na, da muss der Chef aber aufpassen, dass der Arbeitnehmer nicht durch die Schikane und den Druck am Arbeitsplatz, den Sorgen... arbeitsunfähig wird ;-)
Der Urlaub war genehmigt und kann nicht grundlos zurückgenommen werden. Lenkt der Chef nicht ein und hält sich nicht an geltendes Recht, würde ich mich auch auch nicht an moralische und rechtliche Vorschriften halten.
BG
Mitglied inaktiv - 03.05.2018, 18:24
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Sorry, hat jetzt gar nichts mit der Frage zu tun, aber ich würde dir dringend empfehlen etwas Geld zurück zu legen, unabhängig davon ob dein Mann EZ macht oder nicht. Wenn es so knapp ist, dass ihr nicht einen Monat überbrücken könntet, würde ich mir an eurer Stelle etwas Sorgen machen. Gerade mit Kind kommen immer mal unvorhersehbare Ausgaben und man ist weniger flexibel was einen Jobwechsel oder Zweitjob betrifft.
von
bellis123
am 03.05.2018, 18:43
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Danke für die Antworten.
Ja das mit dem Ersparten stimmt. Wir legen auch immer etwas zurück, nur haben wir gerade jetzt ein Auto gekauft und viel für das Baby.
Ich ärgere mich über uns selbst, dass wir uns mit dem Urlaub so sicher waren, dass wir gar nicht an daran gedacht haben, dass es evtl nicht klappen könnte.
Ist jetzt doof gelaufen.
@Hubbeldubbel... also könnte mein Mann dann einfach plötzlich krank sein? Würde er da nicht mächtig Ärger bekommen? Würde doch sicher auffallen
von
OliviaÖl
am 03.05.2018, 19:13
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moment. ich meine mich erinnern zu können, das einmal ihm jahr ein zusammenhängender urlaub von mindestesn zwei wochen genehmigt werden MUSS
guck mal hier.
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/urlaub-erteilung-3-zusammenhaengende-gewaehrung_idesk_PI10413_HI2713508.html
der chef kann ja nicht immer stücklesweise tag genehmigen, geht also nicht!! lasst euch nicht kirremachen. er hat das recht, ihr habt nach genehmigung gebucht und ihr fahrt!
von
mellomania
am 03.05.2018, 19:22
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Ich meine nicht, dass man simuliert sondern wegen der Behandlung am Arbeitsplatz tatsächlich arbeitsunfähig wird. Entgeltfortzahlung statt Urlaub. Den Urlaub kann man dann antreten, wenn man wieder gesund ist ;-)
Ein AG tut sich keinen gefallen, wenn er so handelt. Die Gründe sind übrigens an den Haaren herbei gezogen. Natürlich dsrf man auch im Januar 15 Tage Urlaub machen.
Mitglied inaktiv - 03.05.2018, 20:56
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Frage zur Urlaubsregelung
Der Urkaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr heißt, daß dieser mit 2 Tagen pro Monat anteilig berechnet wird, so eine Kpndigung erfolgt und Resturkaub berechnet wird. Es heißt nicht, das der MA nur 2 Tage Urlaub pro Monat nehmen kann und irgendetwas wieder ansparen muß. Abgesehen davon hat man gesetzlichen Anspruch auf 14 Tage zusammenhängenden Urlaub.Kommt der Chef mit „aber der Urlaub für das erste Halbjahr ist schon aufgebraucht und ich weiß ja nicht, ob sie nicht kündigen und dann hab ich Urlaub, auf den sie keinen Andpruch hätten, verschenkt. Deshalb will ich den Rest erst genehmigen, wenn das halbe Jahr rum ist.“ dann würde ich damit kontern, daß selbst bei einer Kündigung jetzt - ausgehend von 3 Monaten Frist - der Arbeitsvertrag länger als bis zum 30.06. bestethen würde und somit eh der Anspruch auf vollen Jahresurlaub besteht.
Der Chef will euch mit hanebüchenen Argumenten abspeisen um selbst in Urlaub zu fahren.
von
cube
am 04.05.2018, 10:13