Frage: Frage zur Urlaubsregelung

Liebe Frau Bader, ich habe eine vielleicht etwas komische Frage. Mein Mann hat 24 Urlaubstage im Jahr. Im Dezember hat er für dieses Jahr im Juli 2 Wochen Urlaub beantragt, weil da unser Kind zur Welt kommen soll. Vom Arbeitgeber wurde der Urlaub genehmigt und auch alles im Urlaubskalender eingetragen. Nun hat der Chef diesen Eintrag aber entfernt und meinem Mann gesagt das er den Urlaub doch nicht genehmigt, weil er dort selbst weg fahren möchte und nun auch schon gebucht hat. Er begründet dies damit, dass meinem Mann von seinen 24 Tagen im Jahr immer nur 2 Tage pro Monat zustehen würden und da mein Mann im März schon eine Woche Urlaub hatte, würde es mein Mann nicht schaffen bis Juli wieder genug Tage " anzusammeln". Wir haben diese Regelung noch nie gehört. Er arbeitet seit über 10 Jahren dort und sowas ist noch nie vorgekommen. Wir vermuten der Chef sucht einen Grund, weil er eben jetzt genau dann selbst wegfahren möchte. Können Sie uns etwas dazu sagen? Gibt es so eine Regelung wirklich? Liebe Grüße und vielen Dank

von OliviaÖl am 03.05.2018, 15:50



Antwort auf: Frage zur Urlaubsregelung

Hallo, der Arbeitgeber kann genehmigten Urlaub jetzt nicht mit dieser merkwürdigen Gründung zurücknehmen. Da ihr Mann ja von ihm abhängig ist, würde ich versuchen, mit ihm einen gütliche Einigung zu finden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.05.2018



Antwort auf: Frage zur Urlaubsregelung

Dürfte der Chef höchstens, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das ist wohl kaum der Fall. Dein Mann kann immer noch Elternzeit einreichen, die kann sein AG nicht ablehnen (ist jedenfalls schwerer als Urlaub abzulehnen - da müsste schon die Existenz der Firma auf der Kippe stehen ;-))).

von bellis123 am 03.05.2018, 15:59



Antwort auf: Frage zur Urlaubsregelung

Vielen Dank für die Antwort :) Das mein Mann in Elternzeit geht, können wir uns leider nicht leisten. Er verdient gut und ich selbst schlecht. Mein Mann bekommt sein Gehalt immer am Ende des Monats ausgezahlt und am 1.wird bei uns direkt alles abgebucht. Wenn mein Mann den Monat ab Geburt in Elternzeit geht, dann bekommt er den Monat von meinem Chef ja nicht bezahlt. Das Elterngeld ist aber ja auch nicht sofort da. Das heisst wir würden den Monat ja erstmal überbrücken müssen. Hätten wir geplant das mein Mann in Elternzeit geht, dann hätten wir dafür was zurückgelegt. Aber das haben wir jetzt natürlich nicht.

von OliviaÖl am 03.05.2018, 16:14



Antwort auf: Frage zur Urlaubsregelung

Seinem Chef

von OliviaÖl am 03.05.2018, 16:16



Antwort auf: Frage zur Urlaubsregelung

Na, da muss der Chef aber aufpassen, dass der Arbeitnehmer nicht durch die Schikane und den Druck am Arbeitsplatz, den Sorgen... arbeitsunfähig wird ;-) Der Urlaub war genehmigt und kann nicht grundlos zurückgenommen werden. Lenkt der Chef nicht ein und hält sich nicht an geltendes Recht, würde ich mich auch auch nicht an moralische und rechtliche Vorschriften halten. BG

Mitglied inaktiv - 03.05.2018, 18:24



Antwort auf: Frage zur Urlaubsregelung

Sorry, hat jetzt gar nichts mit der Frage zu tun, aber ich würde dir dringend empfehlen etwas Geld zurück zu legen, unabhängig davon ob dein Mann EZ macht oder nicht. Wenn es so knapp ist, dass ihr nicht einen Monat überbrücken könntet, würde ich mir an eurer Stelle etwas Sorgen machen. Gerade mit Kind kommen immer mal unvorhersehbare Ausgaben und man ist weniger flexibel was einen Jobwechsel oder Zweitjob betrifft.

von bellis123 am 03.05.2018, 18:43



Antwort auf: Frage zur Urlaubsregelung

Danke für die Antworten. Ja das mit dem Ersparten stimmt. Wir legen auch immer etwas zurück, nur haben wir gerade jetzt ein Auto gekauft und viel für das Baby. Ich ärgere mich über uns selbst, dass wir uns mit dem Urlaub so sicher waren, dass wir gar nicht an daran gedacht haben, dass es evtl nicht klappen könnte. Ist jetzt doof gelaufen. @Hubbeldubbel... also könnte mein Mann dann einfach plötzlich krank sein? Würde er da nicht mächtig Ärger bekommen? Würde doch sicher auffallen

von OliviaÖl am 03.05.2018, 19:13



Antwort auf: Frage zur Urlaubsregelung

moment. ich meine mich erinnern zu können, das einmal ihm jahr ein zusammenhängender urlaub von mindestesn zwei wochen genehmigt werden MUSS guck mal hier. https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/urlaub-erteilung-3-zusammenhaengende-gewaehrung_idesk_PI10413_HI2713508.html der chef kann ja nicht immer stücklesweise tag genehmigen, geht also nicht!! lasst euch nicht kirremachen. er hat das recht, ihr habt nach genehmigung gebucht und ihr fahrt!

von mellomania am 03.05.2018, 19:22



Antwort auf: Frage zur Urlaubsregelung

Ich meine nicht, dass man simuliert sondern wegen der Behandlung am Arbeitsplatz tatsächlich arbeitsunfähig wird. Entgeltfortzahlung statt Urlaub. Den Urlaub kann man dann antreten, wenn man wieder gesund ist ;-) Ein AG tut sich keinen gefallen, wenn er so handelt. Die Gründe sind übrigens an den Haaren herbei gezogen. Natürlich dsrf man auch im Januar 15 Tage Urlaub machen.

Mitglied inaktiv - 03.05.2018, 20:56



Antwort auf: Frage zur Urlaubsregelung

Der Urkaubsanspruch von 24 Tagen pro Jahr heißt, daß dieser mit 2 Tagen pro Monat anteilig berechnet wird, so eine Kpndigung erfolgt und Resturkaub berechnet wird. Es heißt nicht, das der MA nur 2 Tage Urlaub pro Monat nehmen kann und irgendetwas wieder ansparen muß. Abgesehen davon hat man gesetzlichen Anspruch auf 14 Tage zusammenhängenden Urlaub.Kommt der Chef mit „aber der Urlaub für das erste Halbjahr ist schon aufgebraucht und ich weiß ja nicht, ob sie nicht kündigen und dann hab ich Urlaub, auf den sie keinen Andpruch hätten, verschenkt. Deshalb will ich den Rest erst genehmigen, wenn das halbe Jahr rum ist.“ dann würde ich damit kontern, daß selbst bei einer Kündigung jetzt - ausgehend von 3 Monaten Frist - der Arbeitsvertrag länger als bis zum 30.06. bestethen würde und somit eh der Anspruch auf vollen Jahresurlaub besteht. Der Chef will euch mit hanebüchenen Argumenten abspeisen um selbst in Urlaub zu fahren.

von cube am 04.05.2018, 10:13



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

urlaubsregelung in der firma

hallo, vielleicht können sie mir ja helfen bei folgender frage: ich bin für den 29/01/2001 ausgezählt, d.h. mein offizieller mutterschutz beginnt 6 wochen vorher am 18/12/2000 und noch 8 wochen nach der entbindung, daß wäre dann bis zum 26/03/2001 (vorausgesetzt, mein böhnchen kommt pünktlich!). wie sieht das dann eigentlich mit dem urlaub a...


Urlaubsregelung

Hallo Frau Bader Ich würde gerne wissen wer anspruch auf Urlaub in den Schulferien (Sommerferien) hat? Nach 2 Jahren Elternzeit arbeite ich wieder im Kindergarten und bin an die Ferienzeiten die uns vorgegeben sind gebunden d.h. eine Woche Ostern oder Herbst drei Wochen Sommer und zwischen Weihnachten und Neujahr. Bei meinem Mann in der Firma gi...


Urlaubsregelung Elternzeit - Kürzung

Hallo Frau Bader, mein Mann wird die zwei ersten Lebensmonate Elternzeit nehmen (Partnermonate) - wie genau wird das seinem Jahresurlaub angerechnet? (Stimmt es, dass nur volle Monate Elternzeit abgezogen werden?) Danke seebärin


Urlaubsregelung bei gemeinsamem Sorgerecht

Guten Tag Frau Bader! Ich habe folgende Fragen: Mein Mann und ich sind seit Februar diesen Jahres getrennt, er ist ausgezogen. Das Sorgerecht haben wir ja Beide. Jetzt ist es so, dass mein Mann (haben WIR ohne Gericht erst mal so vereinbart) die Kinder in der einen Woche freitags um 14 Uhr vom Kindergarten abholt und sie mir abends bringt, in...


Urlaubsregelung im Beschäftigungsverbot

Hallo, ich brauche dringend Rat. Im September 2012 fing ich meine Ausbildung an. Im März 2013 bekam ich ein Beschäftigungsverbot, da ich in der Pflege gearbeitet habe und schwanger geworden bin. Bis zum Mutterschutz im November bekam ich noch Lohn. Meine Frage: Was ist mit dem "Resturlaub"? Stand mir überhaupt Urlaub in der Zeit zu wo ich nicht b...


Urlaubsregelung in Scheidung lebender Eltern

Hallo , mein Partner lebt in Scheidung,hat 3 Töchter,die älteste u jüngste leben bei der Mutter,die mittlere hier bei ihm.Seine jüngste ist Alle 2 Wo bei uns. Er hat erst vor kurzem eine neue Arbeitsstelle angefangen u.keine Urlaubsanspruch.Seine Ex erwartet nun dass er die kleine in den Sommerferien mindestens 14 Tage nimmt-Wie soll das gehn-u.kan...


Keine Urlaubsregelung für die Elternzeit im Arbeitsvertrag

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Oktober 2015 meine erste Tochter bekommen, bin nun wieder schwanger und soll ende September 2017 entbinden. Nun bin ich noch in Elternzeit, diese muss ich ja vorzeitig beenden um den Mutterschaftszuschuss vom AG zu bekommen und neue Elternzeit beantragen zu können. Jetzt meine Frage: In meinem Arbeitsvertrag...


Urlaubsregelung 14 Tage mit Kind?

Hallo, kurz als Info gemeinsamer Sohn aus unserer Ehe (2J) wurde von mir nach Arbeitsschluss mitbetreut, auch abends am WE und über Nacht wenn KM nebenbei arbeitete. Trennung vor 1 Jahr (Ehe geschieden). Kind war von Trennung an regelmäßig bei mir (unter der Woche 2 Tage mit ÜN und fast jedes WE). Bei neuer Partnerin meinerseit wurde Kontak...