Frage wegen Bezugsbeginn Betreuungsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage wegen Bezugsbeginn Betreuungsgeld

Hallo, mein Sohn ist nun 13 Monate alt und ich will Betreuungsgeld beantragen bis er 2 wird, dann geht er nämlich in die Kita. Es steht überall, dass man erst ab dem 15. Monat Betreuungsgeld beantragen kann, wegen Elterngeld 14 Monate. Wie ist es denn, wenn mein Mann kein Elterngeld beantragt hat und wir ja nur 12 Monate Elterngeld beantragt haben ( auf 2 Jahre gesplittet)? Dann kann ich doch ab sofort also ab dem 13. Monat beantragen oder? Vielen Dank schon mal auf die Antwort Zara

von Herzsprung am 08.11.2013, 11:44



Antwort auf: Frage wegen Bezugsbeginn Betreuungsgeld

Hallo, nein, erst ab 15 Mo. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2013



Antwort auf: Frage wegen Bezugsbeginn Betreuungsgeld

Hallo, Wie es ist, wenn man sein Elterngeld splittet, kann ich nicht sagen. Grundsätzlich kann nach dem Ende des Elterngeldbezuges Betreuungsgeld bezogen werden. Betreuungsgeld gibts höchstens bis zum 3. Geburtstag, höchstens 34 Monate. Man kann schon vor dem 15. Lebensmonat Betreuungsgeld beanspruchen, aber erst nach dem man kein Elterngeld mehr bezieht. Wir haben es schon ab dem 13. Lebensmonat bekommen, da wir schon alle Elterngeldmonate verbraucht hatten. Wir haben aber von der Elterngeldstelle ein paar Wochen vor möglichem Bezugsbeginn das Antragsformular zugeschickt bekommen. Ruf doch mal bei der Elterngeldstelle an. Die können Dir sicher genaueres dazu sagen. Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

von luvi am 11.11.2013, 12:20



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