Frage: Frage bzgl. Urlaubstagen

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, sie können mir meine Fragen klar beantworten. erstmal die Fakten: Geburt: 21.12.16 MuSchu: 26.11.16 bis 04.03.17 Arbeitsvertrag: Anspruch auf 30 Urlaubstage (2,5 Tage/Monat) Urlaub vom AG in Form von Betriebsferien vorgeschrieben Betriebsferien Jan-Dez 2016: 45 Tage (davon 3 Brückentage) [bis Beginn MuSchu 30 Tage "zwangsverbraucht"] Fragen: 1. Habe ich für 2016 noch Urlaubstage übrig? November und Dezember je 2,5? Oder ist es aufgrund der Betriebsferien hinfällig, da bis MuSchu-Beginn alle 30 Tage genutzt wurden? 2. Wieviele Tage habe ich für MuSchu 2017? Jan: 2,5 Feb: 2,5 und auch März (da ja nur bis 4.3. MuSchu) 2,5? 3. Sind Betriebsferien voll als Urlaubstage anzurechnen, da mir ja quasi verwehrt wird Urlaubszeiten selbst zu bestimmen bzw. arbeiten zu gehen? Danke. X.

von xeliara am 28.05.2018, 13:07



Antwort auf: Frage bzgl. Urlaubstagen

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise u fragen Sie allgemeiner. Ich kann Ihnen hier keine Urlaubsansprüche berechnen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.05.2018



Antwort auf: Frage bzgl. Urlaubstagen

Da kann mit deinen Angaben etwas nicht stimmen. Du hast "nur" 30 Tage Urlaub pro Jahr, aber 45 Tage werden dir vorgegeben, an denen du Urlaub nehmen musst? Das funktioniert doch nicht.

von chrissicat am 28.05.2018, 14:16



Antwort auf: Frage bzgl. Urlaubstagen

Die Angaben sind so korrekt. Mein AG schließt den Betrieb an 7 Wochen im Jahr plus Brückentage. Da es ein kleiner Betrieb ist, ist dieser komplett zu. Im Vertrag stehen aber nur die 30 Tage urlaubsanspruch. Ich könnte an den überschüssigen Tagen gar nicht arbeiten, da der Betrieb komplett dicht ist.

von xeliara am 28.05.2018, 15:21