Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, sie können mir meine Fragen klar beantworten. erstmal die Fakten: Geburt: 21.12.16 MuSchu: 26.11.16 bis 04.03.17 Arbeitsvertrag: Anspruch auf 30 Urlaubstage (2,5 Tage/Monat) Urlaub vom AG in Form von Betriebsferien vorgeschrieben Betriebsferien Jan-Dez 2016: 45 Tage (davon 3 Brückentage) [bis Beginn MuSchu 30 Tage "zwangsverbraucht"] Fragen: 1. Habe ich für 2016 noch Urlaubstage übrig? November und Dezember je 2,5? Oder ist es aufgrund der Betriebsferien hinfällig, da bis MuSchu-Beginn alle 30 Tage genutzt wurden? 2. Wieviele Tage habe ich für MuSchu 2017? Jan: 2,5 Feb: 2,5 und auch März (da ja nur bis 4.3. MuSchu) 2,5? 3. Sind Betriebsferien voll als Urlaubstage anzurechnen, da mir ja quasi verwehrt wird Urlaubszeiten selbst zu bestimmen bzw. arbeiten zu gehen? Danke. X.
von xeliara am 28.05.2018, 13:07