Sehr geehrte Frau Bader,
mein erstes Kind K1 (*08/2017) soll 02/2019 mit der KiTa starten. Es ist möglich, dass jedoch erst mit Beginn des KiTa-Jahres im August 2019 ein Platz zur Verfügung gestellt werden kann. Dann werde ich meine Berufstätigkeit nicht wie geplant im April 2019 aufnehmen können - bzw. unterbrechen müssen.
Mir ist bewusst, dass ich auf das entgangene Gehalt klagen kann und dass es mit dem BGH-Urteil von 2016 auch durchaus Erfolgsaussichten gibt.
Wie ist das nun, wenn ich in den kommenden Monaten wieder schwanger werde und das zweite Kind im Sommer/Herbst 2019 entbinde. Dann fehlt mir das Einkommen als Grundlage des erneuten Elterngelds und es werden Monate mit 0€ einbezogen.
Gibt es hierzu schon Urteile, in denen darüber entschieden wurde, ob der Mutter/den Eltern dann auch Schadensersatz für entgangenes Elterngeld und entgangenes Mutterschutzgeld zusteht?
Mit freundlichen Grüßen
drosera
von
drosera
am 12.07.2018, 19:01
Antwort auf:
Fehlender Kita-Platz für K1, Schadensersatz für entgangenes Elterngeld für K2
Hallo,
die Frage ist doch sehr hypothetisch. Zum einen wissen Sie noch nicht, ob das Kind bis dahin einen Betreuungsplatz bekommt. Und Sie wissen nict, wann Sie schwanger werden.
Ich habe von einem solchen Schadensersatz aber noch von keinem Urteil gehört.Eine Kausalität kann ich aber erkennen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.07.2018
Antwort auf:
Fehlender Kita-Platz für K1, Schadensersatz für entgangenes Elterngeld für K2
Vorab, ich kenne mich da wirklich nicht aus. Deswegen nur meine Gedanken dazu: Du hast ja keinen Anspruch auf einen KiTa- Platz, sondern nur auf Betreuung. Das könnte ja auch bei einer Tagesmutter sein - und da kann man in der Regel auch mitten im Jahr starten. Ich könnte mir außerdem vorstellen, dass es Probleme geben könnte (im Sinne von „Klagen bringt nichts“), wenn du dein Recht auf Betreuung erst ein halbes Jahr nach dem ersten Geb in Anspruch nehmen möchtest, gerade wenn dein Kind im August, also zu Beginn eines Kindergarten- Jahres 1 Jahr alt wird.
von
-Talia-
am 12.07.2018, 21:21
Antwort auf:
Fehlender Kita-Platz für K1, Schadensersatz für entgangenes Elterngeld für K2
Nunja, der Termin für den Betreuungsplatz ergibt sich zum einen aus einem Umzug, zum anderen aus medizinischen Gründen - das sorgt mich nun weniger mit Hinsicht auf einen Klageerfolg.
Ein Betreuungsplatz durch eine Tagesmutter wäre ja auch ok, aber auch das muss in der Situation ja nicht erfolgreich sein.
von
drosera
am 13.07.2018, 16:32
Antwort auf:
Fehlender Kita-Platz für K1, Schadensersatz für entgangenes Elterngeld für K2
Die Frage wird aber aufkommen was genau ihr unternommen habt i Hinsicht auf Betreuung. Habt ihr euch nur um den einen Platz bemüht oder auch in Eigeninitiative eine andere Lösung gefunden. Wenn ihr jetzt schon sehr, KiTa wird nichts, würde ich da mal schnell selbst um Ersatz suchen. Sonst kann man euch daraus durchaus auch einen Vorwurf machen.
von
Felica
am 13.07.2018, 17:24
Antwort auf:
Fehlender Kita-Platz für K1, Schadensersatz für entgangenes Elterngeld für K2
Das ist doch gar nicht die Frage. Oder anders: wenn ich eine Schadensersatzklage auf entgangenes Einkommen mangels Betreuungsplatz gewinne - kann ich diesen Schadensersatz anstelle des Bruttogehalts als Grundlage für die kommende Elterngeldberechnung beim Versorgungsamt geltend machen (ggf analog beim Mutterschutzgeld) oder muss ich hier zusätzlichen Schadensersatz geltend machen? Gibt es in diesem Bereich bereits Urteile?
von
drosera
am 13.07.2018, 18:35
Antwort auf:
Fehlender Kita-Platz für K1, Schadensersatz für entgangenes Elterngeld für K2
Frag doch einfach nach.
Aber was macht es für einen Unterschied. Du kannst oder willst besser gesagt frühstens April19 wieder arbeiten. Im Sommer oder Herbst kommt evtl Kind2, dann hast du selbst wenn du bis dahin arbeiten konntest so oder so nur fast nur Nullrunden - die du selbst verschuldet hast. Den für das neue EG wird eh geschaut was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug verdient hast. Was machen da 2-4 Monate evtl noch groß aus? Die meisten 0 Runden hast du doch selbst verursacht indem du erst so spät wieder arbeiten kannst, die Nullrunden von August bis April ist dein eigener Verdienst.
Dir entgeht auch kein Mutterschutzgeld, außer du bist, sorry das ich es so sage, so blöde das du kündigst. Wobei, evtl will dein AG das sogar und verweigert eine Verlängerung der EZ - denn dazu würde man dir raten wenn das mit dem Betreuungsplatz nicht klappt. Weniger wie 2 Jahre gelemdet könnte er das. Da dein Kind noch keine 3 Jahre alt ist wäre Verlängerung, geht dann wie gesagt nur mit Zustimmung des AG, die bessere Variante. Damit kannst du dann, sofern es mit Kind2 klappt, zum erneuten Mutterschutz die laufende EZ beenden und würdest volles Mutterschaftsgeld erhalten. Also schön blöde wenn man nicht verlängert sondern kündigt und damit eher selbst verschuldete Verdienstverluste. Da du mangels Kinderbetreuung keinen Anspruch auf ALG1 hast würde mir das weit mehr zu denken geben.
Sei mir nicht böse, aber ich verstehe dich kein bißchen. Du rechnest jetzt schon damit das du keinen Betreuungsplatz bekommen wirst. Alternativen scheinbar auch nicht. Trotzdem Überlegung ob weitere Schwangerschaft. Warum redest du nicht mit deinem AG das sofern du keinen Betreuungsplatz bekommst, du wenigstens in TZ wieder arbeitest. Logischerweise innerhalb der EZ wegen Kündigungsschutz und höherem Mutterschaftsgeld. Dein Mann nimmt dann auch EZ, ihr wechselt euch ab. Selbst wenn nicht, oft ist es leichter wenigstens einen Teilzeit-Betreuungsplatz zu bekommen und besser wie nichts. Die werden dann bevorzugt behandelt wenn es um VZ-Betreuung geht. Das TZ-Gehalt würde dann das neue EG etwas aufhübschen.
Klagen könnt ihr natürlich, kann aber dauern bis ihr dann vielleicht mit viel Glück die paar € bekommt. Wenn ihr denn dann überhaupt gewinnt, was ich sogar bezweifel.
von
Felica
am 13.07.2018, 19:13