Sehr geehrte Frau Bader,
ich soll am Mittwoch die Fahrprüfung haben aber leider bin ich krank.
Am Samstag habe ich es zu meiner Fahrlehrer gemeldet aber war natürlich zuspät.
Jetzt braucht er ein ärztliches Attest von mir.
Meine Frage ist wie soll es ausschauen mit Rücksicht dass ich im Beschäftigungsverbot bin. Soll mein Arzt einfach etwas aus Kopf schreiben, z.B. Fr.M. konnte aus gesundheitlichen Gründen am 12.12. keine Fahrprüfung machen oder?!
Vielen Dank im voraus,
D. Music
von
Music28
am 10.12.2018, 12:08
Antwort auf:
Fahrprüfung während Beschäftigungsverbot
Hallo,
ein BV hat nichts mit der Fahrprüfung zu tun. Eine Krankschreibung rückwirkend ist ja schwererdings möglich. Oder reicht es zum Termin selber? Ausserdem haben Sie dann das Problem, dass eine Krankschreibung dem BV vorgeht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.12.2018
Antwort auf:
Fahrprüfung während Beschäftigungsverbot
was hat das eine mit dem andren zu tun? wenn du krank bist bekommst du eine normal krankmeldung für den fahrlehrer. das hat doch mit bv nix zu tun
von
mellomania
am 10.12.2018, 12:51
Antwort auf:
Fahrprüfung während Beschäftigungsverbot
Das hat mit dem Beschäftigungsverbot nichts zu tun.
Wenn du erkrankt bist, kannst du ja beim Hausarzt nach einer AU fragen, bis Mittwoch ist ja noch Zeit.
Die AU wird dann allerdings das BV aushebeln. Die musst du dann auch beim Arbeitgeber einreichen und dann zählt die AU solange wie du arbeitsunfähig erkrankt bist.
Mitglied inaktiv - 10.12.2018, 13:08
Antwort auf:
Fahrprüfung während Beschäftigungsverbot
Hallo,
Da gibt es sicherlich ein ärztliches Attest. Das muss doch keine AU für den Arbeitgeber sein.
Es gibt schließlich auch Menschen, die nicht berufstätig sind, und nicht an der Fahrprüfungbteilnehmen können.
LG luvi
von
luvi
am 10.12.2018, 14:33
Antwort auf:
Fahrprüfung während Beschäftigungsverbot
wenn sie krank ist und die prüfung nicht machen kann, erhält sie ein attest vom arzt welches sie auch beim AG abgeben MUSS.
von
mellomania
am 10.12.2018, 20:33