Frage:
Ex heiratet Frau aus Russland aber kein Unterhalt
Guten Tag Frau Bader,
Mein ex mit dem ich mich kurz nach der Geburt unserer Tochter getrennt habe vor einen halb Jahren , hat eine Frau aus Russland mit Kind nach Deutschland geholt die haben geheiratet jetzt wohnt sie hier .
Darf man das ? Er hat zwei Kinder aus zwei verschiedenen Beziehung zahlt an kein Kind Unterhalt bekommt sogar seit November letzten Jahr Arbeitslosengeld und darf sich noch jemanden hier hin holen obwohl er nicht mal den Unterhaltspflichten hier gegen über der Kinder nachgehen kann ?
Ich finde das gegen über der Kinder wirklich unfair das dass so erlaubt wird und das es so einfach funktioniert . Meines Wissens müssten ja sein Gehalt und alles kontrolliert werden ? Vielleicht wissen sie da ja was .
Weil auf die Unterhalts frage von meiner Seite aus wurde gesagt er muss jetzt ne andere Frau und Kind unterhalten und das die an erster Stelle stehen ? Wieso wird das von Deutschland so gehandhabt das man vom Ausland hier jemanden hinziehen lässt zu jemanden der nichtmal finanziell für die eigenen Kinder aufkommen möchte
Liebe Grüße
Alina
von
Alinaviktoria
am 12.05.2021, 11:06
Antwort auf:
Ex heiratet Frau aus Russland aber kein Unterhalt
Hallo,
im Ausländerrecht kenne ich mich nicht aus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2021
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Ex heiratet Frau aus Russland aber kein Unterhalt
Na ja, er darf ja auch reihenweise kinder zeugen, auch wenn er mittellos ist.
Hast du unterhaltsvorschuss beantragt?
Den kriegst du 18 jahre lang....
An erster stelle stehen seine leiblichen kinder, nicht die frau und schon gar nicht das fremdkind.
Hast du eine beistandschaft?
Mitglied inaktiv - 12.05.2021, 11:53
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Ex heiratet Frau aus Russland aber kein Unterhalt
Ja unterhalrsvorschuss bekomme ich vom Amt . Weil er seit November arbeitslos ist . Nur für mich ist fraglich wieso es bewilligt wird eine Frau aus dem Ausland mit einem Kind hier her zu holen obwohl mal selbst nicht in der Lage ist für seine Kinder zu zahlen . Das er Kinder zeugen darf ist klar aber halt das die Aussage kam ich muss die Frau und das Kind unterhalten und dann kommen die Kinder erst die wo anders wohnen war mir auch sehr fraglich
von
Alinaviktoria
am 12.05.2021, 11:56
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Ex heiratet Frau aus Russland aber kein Unterhalt
Hallo,
Die Frau aus Russland darf kommen, weil sie mit deinem Ex verheiratet ist. Für das nicht-deutsche Kind der Frau muss allerdings irgendjemand eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben. Das muss nicht dein Ex sein, sondern könnten z.B. auch seine Eltern machen.
Dein Ex ist seinen Kindern zum Unterhalt verpflichtet.
LG luvi
von
luvi
am 12.05.2021, 12:24
Antwort auf:
Ex heiratet Frau aus Russland aber kein Unterhalt
Sicher, dass sie nicht nur zeitweise zu Besuch ist?
Normalerweise muss man eine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn man jemanden aus einem Drittstaat nach Deutschland holen will (und die Person dann hier leben soll). Und das setzt voraus, dass man sowohl sich selbst als auch die eingeladenen Personen finanziell unterhalten kann.
von
Dojii
am 12.05.2021, 12:28
Antwort auf:
Ex heiratet Frau aus Russland aber kein Unterhalt
Ne sie ist offiziell hier hin gezogen . Das ganze verwirrt mich ja auch weil ich das weis von bekannten Kreis das man eigentlich was vorlegen muss das man wirklich die finanziell durch bekommt aber da er Arbeitslosengeld bekommt kommt mir die ganze sache komisch vor . Aber wenn es auch die Eltern von ihm machen konnten dann haben die das vielleicht so gemacht weis ich nicht weil ich weis das er Schulden hat nicht nur beim Jugendamt und auch das Jugendamt Geld von ihm will das die ihm Briefe schicken wo steht weisen sie und monatlich 20 Bewerbungen auf das sie sich um Arbeit bemühen diesen Brief hatte er mir nähmlich gezeigt .
von
Alinaviktoria
am 12.05.2021, 12:35
Antwort auf:
Ex heiratet Frau aus Russland aber kein Unterhalt
Solange die 3 mit dem ALG 1 auskommen und keine weiteren Sozialleistungen beantragen ist das OK.
Er hat ja einen Selbstbehalt für sich und wenn alle davon satt werden?!
von
KielSprotte
am 12.05.2021, 12:57
Antwort auf:
Ex heiratet Frau aus Russland aber kein Unterhalt
Hallo,
Die Frau darf nach Deutschland ziehen, weil sie mit einem Deutschen verheiratet ist. Dafür spielt sein Einkommen keine Rolle. Ein Visum muss sie allerdings schon beantragen.
Das (nicht-deutsche) Kind darf eigentlich nur nach Deutschland leben, wenn für seinen Unterhalt gesorgt ist. Das geht über die Verpflichtungserklärung. Wenn sein ALG 1 entsprechend hoch ist, kann er das selbst machen, oder jemand anderes. ALG 2 reicht dafür nicht.
Vielleicht hat das Kind aber auch die deutsche Staatsangehörigkeit, oder eine andere EU-Angehörigkeit.
LG luvi
von
luvi
am 12.05.2021, 16:38