Noch eine Frage,
wenn ich meine Elternzeit verlängert habe um ein Jahr ... und jetzt doch eine Betreuung für unsere Tochter ergeben hat, kann ich die Elternzeit zurückzuziehen ?
und falls die Betreuung doch nichts wird ... kann ich mit der gesetzlichen Frist nochmal Elternzeit beantragen?
LG
von
Wanderzwerg
am 03.05.2021, 16:28
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
nur mit Zustimmung des AG oder aus wichtigem Grund (zB Partner verliert den Job).
Neu zu beantragen ist dann möglich, die 7 Wo.Frist ist aber zu beachten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2021
Antwort auf:
Elternzeit
du kannst doch IN der ez bis zu 30 h arbeiten. wenn du mit der betreuung nicht sicher bist, würde ich mir das hickhack sparen. beantrage tz in ez und warte ab. wenn die tz nicht geht, weil betreuung nicht klappt, kündigst du die tz, und NUR DIESE, NICHT die EZ und fällst dann in die ez zurück.
von
mellomania
am 03.05.2021, 17:04
Antwort auf:
Elternzeit
Irgendwie widerspricht du dich.
Im anderen post bist nach EZ
von
MamaausM
am 03.05.2021, 18:30
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo :) vielen Dank für die Antworten... es geht nicht um mich :)
es sind allgemeine Fragen die ich so nicht beantwortet finde :) LG
von
Wanderzwerg
am 03.05.2021, 20:44
Antwort auf:
Elternzeit
Das ist dann blöd formuliert.
Verlängert man die ez und will dann Teilzeit arbeiten. Dann kann man mit Frist vom auf die Ez befristeten Teilzeit diese kündigen. Dann ist man wieder in reiner unbezahlter EZ
von
MamaausM
am 03.05.2021, 22:23
Antwort auf:
Elternzeit
ist blöd formuliert von mir ...
wollte nur wissen ob man eine verlängerte aber noch nicht angetretene Elternzeit wiederrufen kann ?
von
Wanderzwerg
am 03.05.2021, 22:37
Antwort auf:
Elternzeit
mit zustimmung des AG ja! wenn er ersatz beschafft hat kannst du nicht einfach sagen, ich nehme die ez nicht und komme. daher der hinweis, besser tz in ez zu arbeiten. da bist du einfach flexibler
von
mellomania
am 03.05.2021, 22:43
Antwort auf:
Elternzeit
Liebe AP ich glaube du stellst zu viele theoretische Fragen.
Bei Teilzeit IN ez ist man einfach flexibler.
Der AG kann aber einer Rücknahme der ez immer widersprechen. Und allzu viel Hü und hott ist ja auch nicht gut.
In unserer Firma hat sich der AG breit schlagen lassen, eine ez vorzeitig zu beenden. Tja ein Tag gearbeitet und dann schon AU und dann BV.... Aber anders rum, wurde mit Urlaub und Minusstunden eine Überbrückung von 6 Wochen ermöglicht zwischen EZ und neuen Mutterschutz.. Du siehst mit AGs offen reden hilft oft.
von
MamaausM
am 03.05.2021, 22:53
Antwort auf:
Elternzeit
genau mein humor. das ist alles zu theoretisch. dann sollen sich die leute eine kostenpflichtige rechtsberatung nehmen.
von
mellomania
am 03.05.2021, 22:57
Antwort auf:
Elternzeit
sehr schade das hier so reagiert wird....
wenn man was fragt ... egal ob theoretisch oder nicht ... einfach aus Interesse ...
danke
von
Wanderzwerg
am 03.05.2021, 23:02
Antwort auf:
Elternzeit
Oh man hoffentlich kommt meine Kollegin in ez nicht auf die Idee. Arbeitet eine woche so und andere nachmittags und ich entgegengesetzt. Klappt das mit der Betreuung beendet sie die ez und hat Kiga zu, uppsii ich gehe wieder in ez tschüss...
Gsd gibt es dafür Fristen und Zustimmungen vom AG.
von
MamaausM
am 03.05.2021, 23:07
Antwort auf:
Elternzeit
das kommt einfach sehr blöd rüber. das ist wie mit dem wald und dem echo. du bekommst die fragen benatwortet, scheinst es nicht zu verstehen, man schreibt es nochaml und DU reagierst überheblich und sagst, du kennst dich aus. das tut man dann einfach nicht. verstehst?
von
mellomania
am 03.05.2021, 23:07
Antwort auf:
Elternzeit
Vielen lieben Dank Frau Bader für die Antwort :)
von
Wanderzwerg
am 04.05.2021, 13:30