Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, jetzt nochmal eine Frage. Ich habe heute mit meiner Krankenkasse telefoniert, die meinte es wäre in Ordnung, wenn ich meine Elternzeit verkürze, obwohl ich schon schwanger bin! Ich könnte dann wieder arbeiten gehen und bei Bedarf wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Die KK meinte, das wäre völlig in Ordnung!!! Was soll daran strafbar sein? Es ist evtl. Eine Gesetzeslücke aber doch kein Betrug! Ich würde also gerne meine Elternzeit verkürzen und dann meinen Resturlaub nehmen und dann direkt ins Beschäftigungsverbot übergehen. (Jetzt werden sich bestimmt wieder einige hier total aufregen, aber das ist einfach mal meine Frage )

von Filterkaffee am 25.01.2018, 15:12



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

Hallo, Betrug ist, wenn man unter Vortäuschug falscher Tatsachen (=man will/ kann wieder arbeiten, tatsächlich weiß man, dass man es nicht kann) einen Vermögensvorteil erlangt (= Lohn/ Mutterschaftslohn). Ob das auf Sie zutrifft müssen Sie dann sehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2018



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

Ich könnte dann wieder arbeiten gehen und bei Bedarf wieder ein Beschäftigungsverbot bekommen. Die KK meinte, das wäre völlig in Ordnung! Natürlich ist das in Ordnung. Dann kannst du ja arbeiten bzw. Hat dir der AG eine Ersatztätigkeit zugeteilt. Bekommst du dann vom Gynäkologen ein individuelles BV ist das selbstverständlich in Ordnung. Da kannst du ja nichts für wenn dann durch die Arbeit dein Leben und das Leben des Babys gefährdet ist. Beendest du allerdings die Elternzeit und gehst sofort ins BV um gleich von der Krankenkasse zu bekommen, mit dem Wissen, das du eigentlich noch in Elternzeit wärst ist das Betrug. Diese Leistungen der Krankenkasse stehen dir dann eigentlich nicht zu, da du ja wegen der Elternzeit eigentlich gar nicht arbeiten würdest. Verstehst du? Wenn deine Krankenkasse das allerdings bezahlen möchte, steht ihr das ja frei. Frage ist, was hast du der Krankenkasse gesagt? Das du wieder arbeiten gehst und unter Umständen ein BV bekommen könntest oder erst den Resturlaub nimmst und dann ins BV wanderst? Nur ob dein AG da auch mitspielt ist die andere Frage. Hat er eine Ersatztätigkeit, die du bis zum Ende der Schwangerschaft bzw Anfang des Mutterschutz ausüben kannst, kein BV. Voraussetzung dafür ist allerdings immer, dass du eine Betreuung für dein Kind hast und auch Stundenentsprechen nachweisen kannst. Hast du nur eine 25 Stunden Betreuung, könntest du nur 25 Stunden arbeiten, bekommst also selbst im BV nur den 25 Stunden Lohn ausbezahlt. Liebe Grüße Ryberia

von Ryberia_16 am 25.01.2018, 15:30



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

Naja, hast du das schriftlich? Weil, mündlich kann man viel erzählen, zumal oft auch noch die falschen Fragen gestellt werden - worauf es dann entsprechend falsche Antworten gibt.... Davon ab kannst du die EZ eh nur mit Zustimmung des AG vorzeitig beenden. Der wird sich dann bedanken wenn du gleich wieder ins BV gehst.... Davon ab glaube ich auch nicht das die KK dir das soooo gesagt hat, ich denke eher das du was missverstanden hat oder der Berater. Da langt es ja schon das ihr von zwei völlig verschiedenen Arten von BV gesprochen habt...

Mitglied inaktiv - 25.01.2018, 17:12



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

naja, die Mitarbeiter einer KK sagen viel wenn der Tag lang ist, der der am Telefon sitzt ist nicht der scharfe Hund der den Auftrag hat falsche BV bzw zu Unrecht erteilte BVs aufzudecken, das sind verschiedene Abteilungen.

von littlestarling82 am 25.01.2018, 19:00



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

Danke für die Antworten. Ich habe bei der KK gesagt, dass ich meine Elternzeit verkürzen möchte, allerdings schon wieder schwanger bin. Soweit kein Problem mit Zustimmung des AG. Und dann habe ich gefragt, ob es in Ordnung wäre, wenn mein AG mit dann wieder ins Beschäftigungsverbot schicken würde. Laut Kk wäre das in Ordnung. Eine Freundin von mir, die auch noch in Elternzeit ist und ihr zweites Kind planen hat auch bei ihrer Kk nachgefragt und das gleiche zu hören bekommen. Sie hat auch schon mit ihrem Arbeitgeber gesprochen (Kindergarten) und selbst der meinte, sie solle sich melden, sobald sie schwanger sei und dann wird die Elternzeit aufgehoben und sie kommt ins BV

von Filterkaffee am 25.01.2018, 21:14



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

Und die Stellen die angerufen werden waren falsch. Lass Dich mal zu einem Experten der Umlagekasse 2 durchstellen, und Dir dann schriftlich ! geben lassen was er sagt. Da sitzen nämlich die, die in Betrugsfällen ermitteln und generell beim BV erst einmal recherchieren durch zahlreiche Fälle des Missbrauches eines BV. Der KK ist die Elternzeit gemeldet worden. Dann wird der KK die Aufhebung der Elternzeit gemeldet. Und dann ein BV und sie sollen die Kosten tragen für einen Lohnausfall, den es gar nicht gäbe ohne BV, weil gar nicht gearbeitet worden wäre. Ist Kinderbetreuung denn vorhanden, damit der AG Dich doch Vollzeit einsetzen kann, wenn er muss (Gesetzesänderung) , oder nicht?

von Sternenschnuppe am 26.01.2018, 07:58



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

Wäre dann natürlich Ironie pur, wenn man bewusst die Elternzeit für ein geplantes BV beendet und dann kein BV mehr bekommt dank der Gesetzesänderung und wieder arbeiten MUSS.

von Dojii am 26.01.2018, 09:03



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

"Sie hat auch schon mit ihrem Arbeitgeber gesprochen (Kindergarten) und selbst der meinte, sie solle sich melden, sobald sie schwanger sei und dann wird die Elternzeit aufgehoben und sie kommt ins BV" Natürlich findet der AG das gut, der hat ja keine Kosten bzw. bekommt er die erstattet und hat, da ja vermutlich sowieso eine Vertretung da ist, keine Ausfälle. Ich frag mich, was diese Diskussion überhaupt bringen soll. Du willst und wirst es doch sowieso einfach machen, wenn du nachher eine Anzeige am Hals hast und der Krankenkasse die Kosten erstattest merkst auch du, dass da was nicht in Ordnung war. Und wenn nichts kommt, freu dich, dass du die Schwangerschaft zuhause rumsitzen und deiner Krankenkasse, ohne eine Hackenschlag zu machen Geld abknöpfen konntest. Wenn du hier Antworten bekommst, mit denen du nicht zufrieden bist, weil du es besser weißt, wieso fragst du dann überhaupt? Warum hast du nicht gleich deine Krankenkasse gefragt? Ryberia

von Ryberia_16 am 26.01.2018, 10:32



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

Selbstverständlich möchte ich nicht wissentlich einen Betrug begehen! Deshalb frage ich ja nach und habe mich schon bei einigen Stellen informiert. Bekomme aber leider immer was anderes zu hören. Deshalb habe ich gerade nochmal mit meiner KK telefoniert und mir auch seinen Namen geben lassen. Er sagte es wäre in Ordnung! Er meinte auch, es wäre kein Betrug sondern auch ok wenn mein AG mich schon nach 3-4 Wochen ins BV schicken würde.

von Filterkaffee am 26.01.2018, 12:54



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

Lass es Dir schriftlich geben!

von Sternenschnuppe am 26.01.2018, 19:12



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

wenns gehörig schief geht. das ist sozialbetrug und wenn der arbeitbeger mitmacht schlimm genug. da wird dann dumm aus de wäsche geguckt, wenn das nicht so funktioniert und man ohne kinderbetreuung da steht und arbeiten muss. aber so ist es halt. klingt jetzt fies ist aber mein empfinden. was geht, geht nicht. und wenn doch, hoffentlich schief.

von mellomania am 27.01.2018, 07:50



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

@ mellomania: du kannst einem ja nur leid tut, du musst echt verbittert sein, Jemanden den du nicht mal kennst was schlechtes zu gönnen! Aber naja, ich wünsche dir trotzdem ein schönes Wochenende und ein schönes Leben! Liebe Grüße

von Filterkaffee am 27.01.2018, 10:07



Antwort auf: Elternzeit verkürzen, Resturlaub nehmen, Beschäftigungsverbot

ich hasse es nur, wenn leute wie du durch ungerechtigkeiten und sozialbetrug durchs leben gehen und es leuten, die ein bv wirklich nötig haben, es echt schwer machen. wenn du damit glücklich bist, mit betrug weiterzukommen, bitte. das ist für mich einfach unterste schublade. du lebst das dann deinen kindern so vor? arme kinder aber naja. mein leben ist wunderbar! mach dir da keine sorgen! alles auf den punkt perfekt!

von mellomania am 27.01.2018, 21:20



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