Frage: Elternzeit und BV

Hallo :) ich Frage mich wie es ist ... ....wenn die Elternzeit regulär ausläuft und man erneut schwanger ist und im Beschäftigungsverbot ... bekommt man das sein Vorheriges Gehalt weiter ? Beschäftigungsverbot weil man davor Teilzeit in Elternzeit gearbeitet hat... hoffe die Frage war verständlich :) vielen lieben Dank

von Wanderzwerg am 03.05.2021, 15:52



Antwort auf: Elternzeit und BV

Hallo, man bekommt das Gehalt, das man ohne BV bekommen würde. Auch, wenn man keinen Tag gearbeitet hat. Der alte Vertrag lebt ja wieder auf. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.05.2021



Antwort auf: Elternzeit und BV

es zählt das, was für nach der elternzeit vereinbart wurde. in der elternzeit selber gibt es kein bv. wenn für danach tz vereinbart ist, erhälst du das. eben so, wie dein kind betreut ist und du von heute auf morgen arbeiten könntest.

von mellomania am 03.05.2021, 16:03



Antwort auf: Elternzeit und BV

Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort :))

von Wanderzwerg am 03.05.2021, 16:04



Antwort auf: Elternzeit und BV

Es gibt ein BV.. wenn man zb. Teilzeit in Elternzeit arbeitet ... auf intensiv zb. dann bekommt man ein BV.... auch in der Elternzeit ... evtl. nennt sich das dann anders ... keine Ahnung ... aber man darf nicht mehr in die Arbeit kommen ... LG :)

von Wanderzwerg am 03.05.2021, 20:47



Antwort auf: Elternzeit und BV

wenn du in der reinen elternzeit bist gibt es kein bv. arbeitest du tz kann es eins geben. muss aber nicht. nicht alle, die auf intensiv arbeiten erhalten ein bv. warum erzählst du das? der AG muss immer! eine gefährdungsbeurteilung machen und DANN entscheiden ob bv. wenn der chef in klinik 1 ersatztätigkeiten hat, stellt er keines aus. hat chef in klinik 2 keine, stellt er eins aus. verallgemeinerungen bringen keinem was.

von mellomania am 03.05.2021, 20:50



Antwort auf: Elternzeit und BV

Schade das man hier gleich so angeriffen wird ?? es gibt ein BV in Elternzeit.... es gibt ja auch Teilzeit in Elternzeit .... Aber egal .. vielen Dank für deine aussagekräftigen Antworten ... einen schönen Abend noch :)

von Wanderzwerg am 03.05.2021, 22:03



Antwort auf: Elternzeit und BV

Außerdem war das ja nicht die Frage ... mit Gefährdungsbeurteilung und Ersatz Arbeit ist ein anderes Thema .... kenn mich da auch aus ... danke :)

von Wanderzwerg am 03.05.2021, 22:09



Antwort auf: Elternzeit und BV

die gefährlich ist und daher durch ein bv untersagt werden muss. von daher gibt es in reiner elternzeit KEIN bv. das greift erst, wenn eine beschäftigung aufgenommen wird in ez oder eh schon läuft. BESCHÄFTIGUNGSverbot. ohne beschäftigung, kein verbot.

von mellomania am 03.05.2021, 22:12



Antwort auf: Elternzeit und BV

um in ein bv zu gehen. nur als info.

von mellomania am 03.05.2021, 22:13



Antwort auf: Elternzeit und BV

Und was tu ich dann in der Arbeit wenn ich nicht beschäftigt bin ?? zb. Teilzeit 25% .... Arbeit in Teilzeit trotz Elternzeit ?? bin ich ja auch "beschäftigt" ??

von Wanderzwerg am 03.05.2021, 22:15



Antwort auf: Elternzeit und BV

du scheinst dich eben nicht auszukennen. erklärung: reine elternzeit. du sitzt den ganzen tag daheim und guggst nach deinem kind. KEIN BV MÖGLICH. da du NICHT ARBEITEST TZ in EZ: du arbeitest eine auf die ez befristete teilzeit, die elternzeit läuft im hintergrund mit: du arbeitest, bist also beschäftigt, daher muss eine GFBU gemacht werden, nach welcher dann entschieden wird, ob du dein gehalt weiter bekommst und normal weiter arbeitest auf deinem platz, wenn diese arbeit den mutterschutzrichlinien entspricht ODER ob der AG ersatztätigkeiten hat, die deiner quailifikation nicht unbedingt entsprechen müssen, die du aber annehemen musst, da du kein mitspracherecht hast, ODER es gibt eben keine ersatztätigkeiten, und der AG spricht dann ein BV aus. jetzt verstanden?

von mellomania am 03.05.2021, 22:20



Antwort auf: Elternzeit und BV

Natürlich geht beendet man seine Elternzeit nicht um in ein BV zu gehen .... das weiss man vorher ja nicht .... viel zu riskant und auch dem Arbeitgeber unfair .... davon war nie die Rede ... ich habe meine Antwort auf MEINE Frage erhalten ... (außerdem geht es nicht um mich) daher möchte ich den Verlauf hiermit gerne beenden ... ich danke trotzdem um die Bemühungen... gerne das nächste mal etwas netter ... wir sind doch alle hier um uns auszutauschen und nicht anzufeinden .... LG einen schönen Abend

von Wanderzwerg am 03.05.2021, 22:20



Antwort auf: Elternzeit und BV

Wenn du jetzt IN Elternzeit Teilzeit arbeitet, kannst du ein BV bekommen! Ist die EZ vorbei, greift ja dann der Vertrag vor Elternzeit und da bekommst du im Falle eines BV so dein Geld wie vereinbart.

von MamaausM am 03.05.2021, 22:20



Antwort auf: Elternzeit und BV

Ich kenn mich ganz gut aus ... ich sehe du urteilst über was ... was nie im Gespräch war ... Es ging die ganze Zeit um Teilzeitarbeit in Elternzeit ... und da gibt es ein BV weil ich ja arbeite .... welche Schritte und was für Wege man geht .... ist individuell nach Arbeitgeber.... egal jetzt ... Danke und Tschüß

von Wanderzwerg am 03.05.2021, 22:25



Antwort auf: Elternzeit und BV

der AG muss zustimmen, dass du die ez beendest. wenn du dann arbeitest obwohl vorher klar ist dass du ein bv bekommst, ist das sozialbetrug. die krankenkasse zahlt dem AG im falle eines bv die kosten deines lohns über die umlagekasse zurück und kann und sollte! jedes bv prüfen. das kann, auch für die beschäftigte, gewaltig nach hinten los gehen. wenn falsche infos rausgegeben werden, darf man doch korrigieren? wenn du jedes wort auf die goldwaage legst, kann keiner was dafür :-)

von mellomania am 03.05.2021, 22:26



Antwort auf: Elternzeit und BV

und dein ton ist auch nicht besser. du schriebst oben von bv in elternzeit. erst danach war von tz in ez die rede. das sind aber zwei verschiedene dinge. würdest du dich auskennen, würdest du nicht fragen :-)

von mellomania am 03.05.2021, 22:27



Antwort auf: Elternzeit und BV

Genau das war ursprünglich die Frage ... nichts weiter :) schönen Abend noch :)

von Wanderzwerg am 03.05.2021, 22:27



Antwort auf: Elternzeit und BV

Verstehe Mello auch nicht, vielleicht habt ihr aneinander vorbei geschrieben... Deine erste Frage habe ich und Frau Bader beantwortet. Es gibt dann so Geld wie dann vereinbart

von MamaausM am 03.05.2021, 22:28



Antwort auf: Elternzeit und BV

mehrfach habe ich genau das geschrieben. :-) naja,

von mellomania am 03.05.2021, 22:29



Antwort auf: Elternzeit und BV

das schrieb ich doch. sie fragte nach bv in elternzeit was in reiner elternzeit nicht geht. die tz in ez erklärte ich separat. das war auch ihre frage. und diese bekam sie mehrfach beantwortet. von daher versteh ich nicht was sie nicht versteht.

von mellomania am 03.05.2021, 22:30



Antwort auf: Elternzeit und BV

Ich habe die Ursprung Frage gelesen, als Frau Bader geantwortet hatte und du auch, warum sollte ich da mitsenfen. Erst als in eine andere Richtung ging, schrieb ich was zu IN und NACH EZ.. Aber mein lieber Mann, was die APs sich rausnehmen an Ton ... Manchmal verkneift man sich besser ne hilfreiche Antwort

von MamaausM am 03.05.2021, 22:34



Antwort auf: Elternzeit und BV

wenn die leute im real life genaso agieren und mit ihrem gegenüber reden wundert mich bei vielen gar nix mehr

von mellomania am 03.05.2021, 22:42



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...


Elternzeit endet wieder schwanger

Sehr geehrte Frau Bader,  meine Elternzeit endet im Juli 2024 und ich bin aber bereits wieder schwanger. Der Mutterschutz beginnt Anfang Oktober. Ich würde gerne meine Vollzeitstelle bis dahin wieder aufnehemen die ich vor meiner ersten SS hatte. Am liebsten würde ich die Elternzeit verkürzen und ab Juni schon anfangen um mein elterngeld aufzub...


Arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet in den nächsten Wochen und ich möchte gerne den Job wechseln. Nun bin ich über § 19 BEEG gestoßen und frage mich, wie das "Ende der Elternzeit" definiert ist. Mein Arbeitsvertrag legt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende fest. Meine Elternzeit endet am 5.6. Wenn ich zum Ende de...